Diskussion:Albrecht Friedrich Georg Baring

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Renhau in Abschnitt Kein "Freiherr von"

Kein "Freiherr von"

Bearbeiten

Das Freiherrn-Diplom erhielt nicht der Geheime-Canzley-Rath A. F. G. Baring, sondern der Oberst, spätere Generalleutnant, Konrad Ludwig Georg Baring (1773–1848), und auch nicht 1821, sondern 1832. Hätte A. F. G. Baring ebenfalls den Adel erhalten, so wäre dies sicher in den Hof- und Staatshandbüchern bis einschließlich 1837 (kurzer Nekrolog im Anhang auf S. II.) nicht verschwiegen worden. --Hvs50 (Diskussion) 12:26, 30. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Ich habe das Problem leider noch nicht richtig verstanden. Stand in diesem Artikel tatsächlich mal etwas von einem Freiherrendiplom? In der Versionsgeschichte habe ich dazu nichts gefunden. Albrecht Baring erhielt 1821 das Ritterkreuz des Guelphen-Ordens. Mit der Verleihung der Ordensklassen Großkreuz, Kommandeur und Ritter war bei diesem Orden nach meinem Kenntnisstand die Erhebung in den persönlichen Adelsstand verbunden. Die Verleihung dieses Ordens steht nicht in Zusammenhang mit dem Freiherrendiplom von Georg Baring.--Renhau (Diskussion) 20:36, 1. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Du hast natürlich recht. Ich prüfe noch, ob ich die obige Anmerkung versehentlich hier untergebracht habe bzw. was mich zu dem Kommentar veranlasste. --Hvs50 (Diskussion) 17:39, 4. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Also - den Freiherrn habe ich dazugedichtet, hierfür wird um Nachsicht gebeten. Aber gibt es einen Beleg dafür, dass A. F. G. Baring das Adels-Prädikat „von“ gestattet war? Die Auszeichnung mit dem Guelphen-Orden verleiht zwar den persönlichen Adel mit dem Recht des Zugangs bei Hofe, aber kein Adels-Prädikat. Gruss --Hvs50 (Diskussion) 00:43, 8. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Dann habe ich wieder etwas dazugelernt, dass im Kgr. Hannover mit der Verleihung des persönlichen Adels der Titel "von" nicht benutzt werden durfte. Wenn das belegt ist, dann muss der Zusatz im Artikel tatsächlich weg.--Renhau (Diskussion) 21:15, 8. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Zunächst dürfte es eher an Dir sein zu belegen, dass Albrecht Baring a) überhaupt jemals das Adelsprädikat "von" geführt hat und b) dass er hierzu berechtigt war. Ich kenne jedenfalls keinen Eintrag in den hannoverschen Staatshandbüchern, in welchem er als „von Baring“ geführt würde. Hast Du andere Quellen, oder hast Du schlicht aus der Verleihung des Guelphen-Ordens und den damit verbundenen Rechten gefolgert: A.F.G. Baring muss ein „A.F.G. v. B.“ sein? --Hvs50 (Diskussion) 01:14, 15. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Mmh... Ich muss nicht etwas beweisen, was ich 7 Tage vor Deinem post gelöscht habe. Aber weil Du sonst keine Ruhe gibst: Deine Annahme ist sogar fast richtig: Aus der Textpassage "Schon 1821 hatte er den Guelphen-O. und damit den persönlichen Adel erhalten." habe ich tatsächlich geschlussfolgert, dass er ähnlich wie in Bayern oder Sachsen durch die Verleihung dazu berechtigt war. Beispiele wie hier oder da gibt es in anderen deutschen Staaten. Ich wusste nicht, dass es im Königreich Hannover nicht gestattet war. Das hatte bereits ich oben geschrieben. Ich halte diesen Fehler nicht schlimmer als den dazugedichteten Freiherren. Fehler sind dazu da, dass man sie korrigiert, oder? ;) --Renhau (Diskussion) 22:59, 17. Sep. 2021 (CEST)Beantworten