Diskussion:Akzessorietät

Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Rechtswissenschaft in Abschnitt Eingangsdefinition zu eng?
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Abtretung akzessorisch oder nicht? Bearbeiten

  • "Unter einer akzessorischen Sicherheit versteht man eine Sicherheit,... z. B. im Fall der Abtretung."
  • "Zu den nicht akzessorischen ... Forderungen ... zählen u. a. ... die Abtretung"

Was denn nun?

Bin leider kein Jurist und kann diese Frage nicht selbst beantworten.

134.34.1.209 18:12, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Akzessorisch = Akzessorietät Bearbeiten

Die Artikel sind nahezu identisch. Leider habe ich keine Ahnung, wie man diese zusammenfügen kann. --Dispo 20:01, 04.05.06 (CET)


Gegenteil von Akzessorisch - Abstrakt Bearbeiten

Sollte vielleicht auch mit aufgenommen werden. --Flow2 10:11, 10. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Quellangaben Bearbeiten

fehlen --Flow2 20:57, 14. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Komma Bearbeiten

hab nur mal ein Komma vor einem "und" entfernt.

--~~ ~~--134.155.99.41 18:06, 30. Jan. 2009 (CET) Habe mir erlaubt, ein "=" zu ergänzen (offenbar aus Versehen andere Gliederungsebene)-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Terminus Technicus Bearbeiten

  1. Würde ich (mindestens) technicus kleinschreiben.
  2. Verstehe ich nicht was der Bezug auf dieser Begriff hier über die schon erwähnte Fachsprache hinaus sagen soll. Offenbar überflüssig, daher werde ich es löschen.-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

-- pistazienfresser 13:29, 2. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Eingangsdefinition zu eng? Bearbeiten

Statt Recht vielleicht besser "rechtlicher Umstand", da die Akzessorietät der Strafbarkeit eines bloßen Teilnehmers kein Recht darstellt, vgl. auf Kübler, Wörterbuch.

--Rechtswissenschaft (Diskussion) 10:46, 31. Jul. 2018 (CEST)Beantworten