Diskussion:Actio tutelae directa

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Ansprüche aus der Vormundschaft

Ansprüche aus der Vormundschaft Bearbeiten

Hier läuft einiges durcheinander. Ich gebe Hilfestellung: die actio tutelae war eine Klage auf Abrechnung der abgeschlossenen Geschäftsführung, ähnlich denen des Auftrags-/GoA-Rechts. Dieses Recht lag beim tutor, also dem Vormund. Das hat mit Schadensersatzansprüchen des Mündels erst einmal gar nichts zu tun. Der Auslegungsgrundsatz Treu & Glauben ließ Schadenersatzansprüche zu, die dem Mündel zugestanden werden konnten. Diese wären dann aber unter actio tutelae contraria (es war der Weg der Gegenklage) unterzubringen. Weiterhin stand dem Mündel die actio rationibus distrahendis (Klage auf Rechnungslegung) bei Verdacht der Vermögenshinterziehung zu. Das ist ein ebenfalls auf Schadensersatz gerichteter Anspruch. Das sollte schon differenziert werden.--Stephan Klage (Diskussion) 14:01, 4. Aug. 2016 (CEST)Beantworten