Diskussion:Abwicklung (Finanzmanagement)

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Marinebanker in Abschnitt Abwahl-Diskussion

Aus dem Review Bearbeiten

Zugegebenermaßen ein etwas trockenes Thema aus dem Finanzmanagement. Ich finde das Thema jetzt aber rund. Nur über ein paar Illustrationen werde ich mir noch Gedanken machen. --Else2 14:54, 18. Dez 2005 (CET)

schöner Artikel, auch wenn mir fachlich jede Ahnung fehlt um ernsthaft kritisieren zu können. Die Einleitung könnte noch etwas länger sein; besonders die Aufgaben könnten da mE noch zwei, drei sätze mehr in der Einleitung sendiert bekommen, da sonst der Geschichtsteil relativ Oma-inkompatibel ist. Bilder wären wie gesagt schön, sind aber, da ja doch abstraktes Thema, mE nicht unbedingt notwendig. Stilistisch hatte ich das Gefühl, dass man noch in diversen Sätzen mehr Punkte und weniger Kommata und Gedankenstriche unterbringen könnte; vielleicht schaff ich es nochmal drüber zu gehen. Aber ansonsten ist der mE reif für die Exzellenzkandidatur. -- southpark Köm ?!? 07:22, 27. Dez 2005 (CET)
Meines Wissens ist der Gebrauch des Begriffs nicht auf den Finanzbereich beschränkt, sondern wird (inzwischen?) allgemein für administrative / auftragsabwickelnde Bereiche verwendet. Daneben gefallen mir Sätze wie Generell steigt die Komplexität abgeschlossener Finanztransaktionen - der Wissensstand eines Backoffices muss dabei mithalten nicht, da sie sich ein wenig nach dem belehrenden Ton einer WDR-TV-Doku anhören. --Pischdi >> 00:03, 2. Jan 2006 (CET)
Um damit Verwechselungen zu vermeiden, habe ich den Artikel jetzt in Abwicklung (Finanzmanagement) umbenannt. Auch den "belehrenden Ton" habe ich versucht, zu reduzieren. --Else2 23:25, 5. Jan 2006 (CET)

Am 20.12.2005 hat die BaFin durch die Veröffentlichung der Endfassung der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) die sog. MaH abgelöst. In der Anlage 5 heißt es: Liste „wegfallende Schreiben“ Folgende Rundschreiben, Verlautbarungen, sonstigen Schreiben und Protokolle werden von den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) abgelöst: - Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute - Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute - Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute - Zinsänderungsrisiko (div. Schreiben)...(Brazil210)

Antwort auf die Frage aus der Exzellent-Diskussion Bearbeiten

Clearing im Zahlungsverkehr fällt nicht darunter, weil das ein ganz anderer Prozess ist. Er müsste auch unter Zahlungsverkehr bzw. bei Target etc. beschrieben werden.

Abwicklungsabteilungen des Finanzmanagments zahlen und bestätigen gegebenenfalls gegenüber der Clearingstelle des Terminbörsenhandels, wenn diese der Kontrahent von Geschäften ist, die der Handel getätigt hat (was nicht für jeden gilt, siehe unten). Die Abwicklung hat gegenüber diesem Kontrahenten die selben Aufgaben wie gegenüber allen anderen Kontrahenten auch (mit Bestätigung, Zahlungverkehr etc.). Die Clearingstelle wiederum hat durchaus auch einige Prozesse wie sie bei Abwicklungssabteilungen von Kreditinstituten oder Industrieunternehmen vorkommen. Insgesamt sind die Prozesse und der Geschäftszweck einer Clearingstelle – und davon gibt es auch nicht besonders viele - so spezifisch, dass sie nur in einem separaten Artikel zu behandeln sind – u.a. deswegen, weil eine Clearingstelle Geschäfte nur matcht und keine eigenen offenen Positionen hat.

Wie oben erwähnt, darf nicht jeder mit einer Clearingstelle Geschäfte abschließen. Wenn man das aber darf und sogar General-Clearing-Member (GCM) ist, dann dürfen Nicht-Clearing-Member (NCM) über einen Geschäfte abschließen. Das NCM macht ein Geschäft mit dem GCM und dieser gleichzeitig ein entsprechendes Geschäft mit der Terminbörse. Die Arbeiten, die dann zur Abwicklung des Geschäftes durchgeführt werden, übernimmt wiederum die Abwicklungsabteilungen des NCM und des GCM und zwar so, wie im Artikel beschrieben. Die Abwicklungsabteilung des GCM macht das sogar zweimal, weil sie einmal eine Transaktion mit dem NCM abzuwickeln hat und eine mit dem GCM.

Rund um die sogenannten Kleinkredite (Baudarlehen etc.) gibt es auch ABwicklungsschritte. Es gibt auch Abteilungen, die Kreditabwicklung heißen (und die in so einem so lautenden Lemma auch beschrieben werden sollte / könnte). Bei den Krediten, die von einer Kreditabteilung vergeben werden, spricht man meist nicht von Kontrahenten, sondern von Kreditnehmern - auch hier liegen ganz andere Prozesse vor. Bei einer Abwicklung im Finanzmanagement arbeitet man nur mit Kontrahenten zusammen, deren Bonität bereits geprüft ist. --Else2 21:19, 10. Jan 2006 (CET)

Danke für die ausführliche Erläuterung. --Zahnstein 23:09, 10. Jan 2006 (CET)

Exzellenz-Diskussion Bearbeiten

Beginn der Kandidatur: 5. Januar, aus dem Wikipedia:Review, --Else2 23:41, 5. Jan 2006 (CET)

Kontra Ein bisschen zu sehr Istbeschreibung der Backoffices. Es fehlen sämtliche Aspekte der in den vergangenen Jahren von BAFin aufgestellten MAH-Regeln (=Mindestanforderungen für die Handelsgeschäfte (..der Banken), die eine Trennung von Markt- und Marktfolge personell und vor allem organisatorisch aufwendig regeln. Auch die täglich vorzunehmenden Risikobewertungen und die in diesem Zusammenhang zu erwähnende Bindung von Eigenkapital der Kreditinstitute durch Risikoaktiva kommt zu kurz. --Wmeinhart 23:53, 5. Jan 2006 (CET) nach kräftiger Überarbeitung und fachlicher Erweiterung jetzt ein Pro --Wmeinhart 23:20, 9. Jan 2006 (CET)

Letzteres ist definitiv nicht Aufgabe einer Abwicklung, sondern wird in der Regel vom Finanzrisikocontrolling wahrgenommen (wobei diese Abteilungen je nach Unternehmen /Finanzinstitut unterschiedliche Bezeichnungen trägt). Ich habe das sicherlich mehr mit der Unternehmensbrille als mit der Bankenbrille geschrieben, aber den Anforderungen des BAFIN einen Abschnitt zu widmen, ist eine gute Idee. --Else2 00:09, 6. Jan 2006 (CET)
Ich habe die Verlautbarung über Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute jetzt aufgenommen und für die Industrie-Unternehmen auch noch das KonTraG und das bewusst in zwei Abschnitte gegliedert, damit der Unterschied zwischen Finanzinstituten und Industrie-Unternehmen deutlich wird. In Punkt 4.2. sind dort die auch die Aufgaben einer Abwicklung geregelt. Risikobewertung gehört ausdrücklich nicht zu den Aufgaben einer Abwicklung. Das gehört - wie gestern schon geschrieben - ins Risikocontrolling. --Else2 00:10, 7. Jan 2006 (CET)

Ich frage mich wie es bei der Abwicklung für andere Unternehmen ist. Also z.B. beim Clearing oder der seinerzeit geplanten Kreditfabrik der KfW (weiß nicht ob es realisiert wurde). Beschrieben wurde im Text ja nur die Abwicklung fürs eigene Unternehmen, ist das andere deshalb off topic? --Zahnstein 08:01, 10. Jan 2006 (CET)

Es ist teils abgedeckt (weil die Abwicklungsschritte bei einem Geschäft mit einer Clearingstelle wie die bei allen Kontrahenten ist), teil off-Topic (wenn mit Clearing das Zahlungsverkehrsclearing oder die Prozesse bei einer Clearingstelle gemeint sind – beide passen nicht zum Lemma). Auch die Schritte bei den Kreditprozessen fallen nicht unter das Lemma. Eine etwas längere Erklärung habe ich nochmal auf die Diskussionsseite des Artikels geschrieben. --Else2 21:10, 10. Jan 2006 (CET)
pro, da das nun geklärt ist. --Zahnstein 23:06, 10. Jan 2006 (CET)
  • pro - ich fande das klar und verständlich. --193.24.32.36 18:07, 10. Jan 2006 (CET)
  • pro - sieht sehr gut aus. Ladenti 19:30, 15. Jan 2006 (CET)
  • pro - BS Thurner Hof 22:00, 24. Jan 2006 (CET)
  • pro - sehr guter Artikel (ich arbeite in solch einem Backoffice (Treasury-Service)

Backoffice Bearbeiten

Die absolute Definition von "Als .......Backoffice bezeichnet man die Abteilungen des Finanzmanagements" Die Bezeichnung Backoffice kenne ich schon aus den frühen 80er, Weltweit, aus dem Gastgewerbe, bezeichnet man alles was nicht mit Küche, Lingerie, Restaurant-/Bankett/Etagen - Service und Front desk (Empfang) zu tun hatte. Die bessere Definition wäre evt.: Backoffice ist der Bereich im Unternehmen der ausschliesslich od. mehrheitlich nicht direkt mit oder für den Kunden arbeitet. Dazu gehört eventuell die ICT einer Unternehmung, das Sekretariat, Buchhaltung, Marketing, etc. Ich benutze bewusst eventuell, da natürlich für eine Marketingfirma die „Marketingleistung“ explizit für den Kunden ist und auch immer Kundenkontakt hat. Das gleiche gilt für ICT – Firmen, wenn diese direkte Informatikleistungen an Dritte bietet hat diese Einheit nichts mehr mit Backoffice zu tun.

Es geht hier um Abwicklung (Finanzmanagement). Auch Backoffice musst du wie Backoffice (Finanzmanagement) verstehen. --Regenspaziergang !? 01:46, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Bild:Bereiche des Finanzrisikomanagements.png Bearbeiten

Das Bild kann nur scharf gelesen werden, wenn man es direkt anspringt. Im Artikeltext hingegen schadet es nur. Es widerspricht auch den WP-Regeln, da doch solche einfache Texttabellen direkt in den Artikel geschrieben werden sollen, schon wegen der Serverkapazitätsersparnis.--Wikipit 09:05, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Vier-Augen-Kontrolle (erledigt) Bearbeiten

Nach über vierzigjähriger Berufstätigkeit habe ich im Artikel erstmals diesen Begriff gefunden. Er wird offenkundig als Synonym für "Vier-Augen-Prinzip" verwendet. Ich finde letzteres weitaus treffender. Bei einer Vier-Augen-Kontrolle kontrollieren zwei Personen, was dann ja wohl auf einen Sechs-Augen-Prozess hinausliefe, der zu Recht im Artikel als Ausnahme beschrieben wird. In den Mindestanforderungen ist die strikte funktionale Trennung der Kontrolle von der Sachbearbeitung verankert. Und dass niemand sich selbst kontrollieren kann, gehört zu den Grundprinzipien einer ordentlichen Ablauforganisation. So gesehen, erscheint der Ausdruck für mich als widersprüchlich.

Bei einer "Google"-Abfrage von heute werden für die „Vier-Augen-Kontrolle“ 146 Treffer gemeldet, hingegen für das „Vier-Augen-Prinzip“ über 64.000. Macht es Sinn, einen Zwei-Promille-Begriff weiterhin in einem als exzellent markierten Artikel zu führen? Ich empfehle, über einen Begriffstausch nachzudenken. MfG --Aloiswuest 13:53, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Anmerkung: Bin der gleichen Meinung, aus meiner bisherigen Berufspraxis (15 Jahre EDV-Revision in Kreditinstitut und Wirtschaftsprüfung) kenne ich auch das "Vier-Augen-Prinzip", nicht jedoch die "Vier-Augen-Kontrolle". Daher sollte der Begriffstausch m. E. gemacht werden. KE

deutschlandlastig Bearbeiten

Ich habe den Artikel als deutschlandlastig markiert, da mehrfach ganz selbstverständlich nur von deutschen Vorschriften die Rede ist. Da sich der Artikel auf den Banksektor bezieht, dürfte die Situation in der Schweiz ähnlich relevant sein wie die in Deutschland. --80.219.228.176 18:43, 20. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Kommentar von der Hauptseite Bearbeiten

Am 20.12.2005 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch die Veröffentlichung der Endfassung der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" (MaRisk) die sog. MaH abgelöst. Dieser Artikel bedarf der Anpassung an das neue Aufsichtsrecht. --Brazil210 18:52, 20. Dez. 2006 (CET)Brazil210Beantworten

Überarbeitungswürdig Bearbeiten

Ich habe wegen des fehlenden Bezugs zur neuen MaRisk (siehe vorherigen Beitrag) den "Überarbeiten"-Tag im Artikel gesetzt. --Axel.fois 17:22, 21. Dez. 2006 (CET)Axel.foisBeantworten

Außerdem ist der Artikel in einzelnen Aussagen fehlerhaft, teilweise ungenau, verwendet in Bezug auf Banken teilweise ungebräuchliche Begriffsbildungen, enthält Pauschalsierungen, die Bilder mit den Auszahlungsprofilen der Optionen stehen in keinem sinnvollen Zusammenhang mit den beschriebenen Sachverhalte. Wie dieser Artikel das Prädikat "Exzellent" bekommen konnte, ist mir unklar. Ich werde mich stückweise an die Überarbeitung machen. Normalerweise gebe ich bei Änderungen Literaturquellen an. In diesem Fall stütze ich mich auf meine persönliche Berufserfahrung. Ich prüfe seit mehr als 8 Jahren die Einhaltungen der MaH/MaRisk bei Instituten von Großbanken bis Sparkassen und habe, soweit es Banken betrifft, deshalb einen sehr guten Überblick über die Thematik. --Marinebanker 22:27, 22. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Abschnitt IT-Fachleute Bearbeiten

M. E. sollte der Abschnitt gelöscht werden. Die Tatsache, dass Geschäftsprozesse IT-unterstützt ablaufen, ist nicht abwicklungsspezifisch. Dass Unternehmen und Banken IT-Fachleute brauchen, ebensowenig. Dass die EDV-Systeme regelmäßig vom üblichen Softwarestandard abweichen, ist für Banken schlicht falsch. Die aufgeführten Schnittstellen sind an anderer Stelle schon erwähnt, der Rest sagt nur "Die EDV-Systeme werden von IT-Fachleuten betreut". Wahrlich nicht enzyklopädiewürdig. --Marinebanker 21:47, 5. Feb. 2007 (CET)..Beantworten

... außerdem gibt es nicht "das Treasury"-System. Wie auch immer, nach mehr als 2 Monaten Aufgebot weg damit. --Marinebanker 20:29, 12. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Abwahl-Diskussion Bearbeiten

Diese Kandidatur läuft vom 03. Juni bis zum 23. Juni

Ich habe den Artikel Januar/Februar 2007 wg. zahlreicher Kritikpunkte (siehe Diskussion:Abwicklung (Finanzmanagement)#Überarbeitungswürdig) überarbeitet. In Bezug auf Banken dürfte er jetzt weitgehend OK sein. In Bezug auf Industrieunternehmen weiß ich es nicht; wenn man aus dem, was da vorher über Banken stand, Schlüsse ziehen darf, ist er es nicht. Auf keinen Fall ist es mehr der Artikel, für den damals die Exzellent-Diskussion geführt wurde. --Marinebanker 19:28, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Abwartend - warum? Eine Formulierung "... Strafzinsen zur Folge haben, die den Gegenwert eines Kleinwagens deutlich übersteigt ..." gehört nicht in einen exzellenten Artikel. Statt dessen sollte die Höhe des Zinssatzes dort stehen, allenfalls eine konkrete Betragsgröße. Außerdem gibt es auch eine inhaltliche Unzulänglichkeit, da im Text von SWIFT gesprochen wird. SWIFT steht aber, wie schon ein Blick auf www.swift.com deutlich macht, für mehr als die dort angesprochene Funktion, dies müsste präzisiert werden. --Hmwpriv 13:04, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Den zweiten Einwand verstehe ich nicht. Mit SWIFT (ich habs mal verlinkt) wird üblicherweise auch das Kommunikationssystem und nicht nur die Firma verstanden. --Marinebanker 19:58, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Du bist doch zweifellos vom Fach, eigentlich sollte ich Dir nicht erklären müssen, was SWIFT wirklich bedeutet ... Neben der von Dir beschriebenen Funktionalität ist die in Belgien ansässige SWIFT auch für den internationalen Zahlungsverkehr zuständig, gibt - analog zum ZKA in Deutschland - Datenformate vor, ist bei der Neuentwicklung von SEPA involviert, ... Von daher ist SWIFT m.E. schon etwas mehr und die genaue Funktion sollte präzisiert werden. --Hmwpriv 07:47, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
SWIFT bedeutet das, was gemeinhin darunter verstanden wird. U. A. wird unter SWIFT ein Medium verstanden, über das standardisierte Nachrichten ausgetauscht werden. Das diese Bedeutung gemeint ist, geht m. E. klar aus dem Zuammenhang hervor. Aber Du kannst es ja gerne umformulieren (ich bin dafür wohl der falsche, weil ich das Problem nicht sehe. --Marinebanker 19:49, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kontra Aus meiner Laiensicht ist dieser Artikel zwar gut, aber nicht exzellent. Die Einleitung ist nicht so geschrieben, dass man sie ohne Vorkenntnisse verstehen könnte. Hier wird der Begriff „Matchingsysteme“ verwendet. Aufgelöst wird dieser Begriff erst weit unten im Text. Auch enthält die Einleitung eine Formulierung, die nicht sein müsste („äquivalente Verfahren“). Überdies wird in der Einleitung die Abkürzung „BaFin“ verwendet, die im Alltag kaum gebräuchlich ist. Das ließe sich sicher alles rasch abstellen. Im Textverlauf folgen weitere Abkürzungen, die aus Gründen des Leserservice bei erstmaliger Verwendung ausgeschrieben werden sollten (DAX, USD). Ferner wird im Text von der „Risikopolitik“ eines Unternehmens gesprochen. Erklärt wird aber nicht, was das ist (auch nicht durch Verlinkung). Aus meiner Sicht gibt es zudem einige Sätze/Formulierungen, die nicht so gelungen sind. Mir sind hier aufgefallen:

  • „Je nach Art und Umfang der Abweichung kann jedoch auch Eskalation an die entsprechende Ebene des Managements notwendig sein.“ Das ist weder schön, noch besonders verständlich.
  • Der folgende Satz ist unklar, weil unvollständig: „Die Überwachung des Abrechnungsverfahrens durch die Abwicklungsabteilung denselben Zweck erfüllt.“

Noch eine Frage zum Begriff Kontrahent: Muss er fachsprachlich zwingend verwendet werden oder kann hier der viel geläufigere Begriff „Geschäftspartner“ genutzt werden? „Kontrahent“ klingt für Laien sehr stark nach „Gegner“.

Im Artikel wird per Vorlage behauptet, dass der Beitrag zu Deutschland-lastig sei. Hier wird eine Abrundung verlangt.

Fazit: Der Artikel mag lesenswert sein, exzellent ist er aus meiner Sicht derzeit noch nicht. --Atomiccocktail 09:12, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

  • Pro - sorry, ich kann dem Vorredner nicht folgen. Ich arbeite jetzt fast 25 Jahre in dem Bereich und ich finde den Artikel aeusserst solide und sehr kenntnisreich. BAFIN ist ein STandardbegriff, wie er auch in der Presse verwendet wird und Kontrahentenlimitrisiko ist nun mal der Fachbegriff fuer diese Form von Risiko. ¬¬¬¬
Ich bilde mir nicht ein, das fachlich zu überreißen. Aber was ich sehe, das sehe ich. Der Artikel besteht den OMA-Test nicht. Der Artikel enthält einige Sätze (siehe bullits), die nicht gelungen sind. Überdies wird beklagt, der Art. sei zu deutschlandlastig. Keiner dieser Hinweise ist bislang entkräftet. Ich habe, wo es mir möglich war, im Artikel Korrekturen angebracht. Bei den Hinweisen, die ich hier auf KEA formuliert habe, ist mir das überwiegend nicht möglich. Da müssen sich die Experten bequemen. Das kann doch nicht so schwer sein.--Atomiccocktail 14:44, 6. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
  • Kontra Sorry! Der Artikel ist gut geschrieben und auch inhaltlich richtig. Das Lemma ist aber absolut nicht passend. Back-Offices und Abwicklungsprozesse gibt es an sehr vielen Stellen in der Finanzdienstleistungsbranche und im Finanzmanagement. Hier wird aber die Abwicklung des Handels beschrieben - mit den Erweiterungen, die sich durch den Übergang von MaH auf MaRisk ergeben hatten. Das Lemma passt aus meiner Sicht nicht. In dieser Zusammenfassung ist das für den Laien irreführend und für den Experten irritierend. Ich würde sogar soweit gehen, dass ich für das Löschen des Lemmas plädieren würde und die zweifellos guten, aber in dieser Weiterentwicklung nicht exzellenten Infos auf die Artikel Handel (Finanzmanagement), MaRisk und eventuell einen neuen Artikel Finanzrisikomanagment verteilen würde. Dabei ist mir schon klar, dass es sich um eine Art "Artikel-Trilogie" handelt aus Handel (Finanzmanagement), Abwicklung (Finanzmanagement) und Finanzrisikocontrolling. Aber Hand aufs Herz, wem bringt diese Aufteilung in der Wikipedia etwas? Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass, wie im Artikel schon eingestellt, ein internationales Thema deutschlandlastig erklärt wird. Weiterhin gibt es keine Einzelnachweise zu Quellen - und das bei einem Thema, das stark rechtlich und bankaufsichtlich reguliert ist und für das es viel Literatur gibt. Das Wort "Veto" möchte ich ungern verwenden - aber letzlich ist es das. -- Ehrhardt 19:46, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ein paar Kommentare zu den bisherigen Äußerungen, zur besseren Referenzierung durchnumeriert:

  • (1) Der kritisierte Satz in der Einleitung ist jetzt weniger technisch geschrieben; BaFin ist ja bereits ausgeschrieben.
  • (2) Die beiden von Benutzer:Atomiccocktail kritisierten Sätze sind geändert), USD ist ausgeschrieben. DAX ist m. E. als Ausdruck bekannter als Deutscher Aktienindex. Kontrahent wird als Synonym zu Geschäftspartner eingeführt.
  • (3) Quellen: Ich wäre Benutzer:Ehrhardt für Hinweise dankbar (Benutzer:Stefanwege knallt den Satz ja überall rein, ich glaube nicht, dass er etwas konstruktives beitragen kann). Quellen zur MaRisk gibt es wohl schon, aber zu den Abwicklungsprozessen in Banken kenne ich keine.
  • (4)Deutschlandlastig: Deutschlandlastig ist der Artikel nur in Bezug auf die bankaufsichtlichen Anforderungen. Die beschriebenen Prozesse und Aufgaben sind allgemein gültig.
  • (5) Lemma auflösen: Dem Einwand kann ich mich gar nicht anschließen:
    • (5.1) Die Tatsache, dass es viele Arten von Abwicklung gibt, ist m. E: kein Argument. Der Artikel behandelt ein abgeschlossenes Themengebiet, dass in großen Banken und handelsaktiven Banken einen wesentlichen Teil eines Geschäftsprozesses darstellt und deshalb eine eigene Darstellung verdient. Für die anderen Arten von Abwicklung gibt es die BKL Abwicklung.
    • (5.2.) Gegen eine Integration in andere Artikel spricht m. E. auch die Länge – auch wenn man den Artikel noch etwas kürzen kann.
    • (5.3.) Zu Handel (Finanzmanagement) passt er nicht, weil der Handel andere Aufgaben und Strukturen hat.
    • (5.4.) In MaRisk passt er nicht, weil es hier um den Prozess und nicht um die Regulierung geht, wenn man auch notwendigerweise auf die Regulierung eingehen muss.
    • (5.5.) Ein eigenes Lemma Finanzrisikomanagement statt dessen finde ich keine gute Lösung. Wenn man die drei genannten Artikel darauf vereinigt, wird das viel zu lang. Außerdem hat die Abwicklung, wenn sie auch ins Fnanzrisikomanagement eingebunden ist, nur im Rande mit dem Mangement von Finanzrisiken zu tun – dass machend er Handel udn das Risikocontrolling. Die Hauptrisiken, die eine Abwicklung managen muss, sind operationelle Risiken. Letztlich finde ich den Begriff Finanzmanagement oder Finanzrisikomanangement (auch in Klammerzusatz des Lemmas) in Bezug auf Banken unglücklich, weil Banken im Wesentlichen nichts anderes machen

Den Redirect von Back Office auf Abwicklung (Finanzmanagement) halte ich für falsch, weil zu eng.

Letztendlich noch meine Meinung zur Wiederwahl. Mich stören die folgenden Dinge:

  • (6) Abschnitt „Abwicklung Supportprozess oder Kernprozess“ finde ich schwach. Die Begründung, warum die Abwicklung für Banken eher ein Kernprozess ist, ist für mich nicht verständlich. Vielleicht liegt es daran, dass ich kein BWLer bin, aber ich bringe den Abschnitt nicht mit den Artikeln Supportprozess und Kernprozess zusammen. Die Argumentation zur Vertraulichkeit beim Outsourcing halte ich für falsch – gerade Verbundinstitute haben eine Menge Aufgaben outgesourct, die Einblicke in das Risikoprofil ermöglichen.
  • (7) Die getrennten Beschreibungen für Banken und Industrieunternehmen sind möglicherweise nicht überall notwendig. Ich habe bei meiner Überarbeitung das korrigiert, was bei Banken schräg war, und von den Industrieunternehmen mangels Kenntnis die Finger gelassen. Möglicherweise könnet man bei entsprechender Sachkenntnis mehr zusammenfassend beschreiben.
  • (8) Ich habe ein generelles Misstrauen gegenüber den Teilen bzgl. Industrieunternehmen, das daher rührt, was in dem Artikel über Banken stand. Vielleicht kennt sich ja jemand da aus und kann das entkräften.
  • (9) Ist der Begriff Treasury-System bei Industrieunternehmen wirklich allgemein üblich? Vor meiner Überarbeitung war er auch in bezug auf Banken verwendet, er steht jetzt noch drin, weil ich in Bezug auf Industrieunternehmen nichts ändern wollte. Es geht mir nicht darum, ob der Begriff bei einigen Unternehmen (und Banken) verwendet wird, sondern, ob er generell verwendet wird.

Weil man m. E. mit dem Prädikat „Exzellent“ vorsichtig und restriktiv umgehen sollte: Derzeit Kontra – vielleicht Lesenswert. --Marinebanker 18:39, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten