Vorschlag für Sicherheitshinweise: Da das Thema Abschleppen (von PKWs) leider allzu oft und zu leicht unterschätzt wird, schlage ich vor, an der Stelle des Themas auf die (unbekannten) Risiken beim Abschleppen objektiv, sachlich und unvoreingenommen (ohne Werbung) hinzuweisen.

STVO und STVZO sowie Linktipp zum Thema Abschleppen Bearbeiten

Auszug aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen

Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei schnellem Verkehr etwa in 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die Beleuchtung haltender Fahrzeuge.


§ 15a Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.


Auszug aus der Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO)

Führerschein beim Abschleppen

Wer ein abgeschlepptes Kraftfahrzeug, welches betriebsunfähig im Sinne von § 18 Abs. 1 der Straßen- verkehrszulassungsordnung (StVZO) ist, lenkt, benötigt hierfür keinen entsprechenden Führerschein. Das abgeschleppte Fahrzeug muss jedoch tatsächlich betriebsunfähig sein. Der abschleppende Fahrer benötigt aber auf jeden Fall mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse B (vormals 3).


Okay ich bin beim Suchen, ich weiß dass wir von der Feuerwehr, die Stange verwenden, wenn die Bremse nicht funktioniert. Ob es rechtens ist, weiß ich (noch) nicht, hab aber noch nichts gegenteiliges gehört. (bin allerdings in Ö) --gruß K@rl 18:22, 23. Dez 2005 (CET)

aber noch was es gibt ja den eigenen Artikel Abschleppen, dort ist es richtiger. --gruß K@rl 18:25, 23. Dez 2005 (CET)

Herkunft der Abschleppstange / Wer hat's erfunden? Bearbeiten

Wer weis, wer die Abschleppstange eigentlich (erstmals) erfunden hat?
Wo und wann ist sie erstmals urkundlich erwähnt?
--Darok 11:56, 17. Jul 2006 (CEST)