Diskussion:Abhöraffäre von Stammheim

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von JenniferHailey in Abschnitt Bruch von Gesetz und Verfassung

Zitat: „übergesetzlichen Notstand“ vs. „rechtfertigenden Notstand“ Bearbeiten

Das Zitat „übergesetzlichen Notstand“ wird mit Christopher Tenfelde, Die Rote Armee Fraktion und die Strafjustiz. Anti Terror-Gesetze und ihre Umsetzung im Stammheim-Prozess, S. 218 f. belegt. Mir liegt dieses Buch nicht vor. Das Zitat steht aber im Widerspruch zum Aust, wo die Äußerung mit „rechtfertigenden Notstand“ wiedergegeben wird. --Matthiasb 14:25, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Tenfelde irrt hier wohl (oder er wird unpräzise wiedergegeben). Juristisch gibt es nur § 34 StGB, „Rechtfertigender Notstand“. Der Gebrauch der Formel „Übergesetzlicher Notstand“ hat keine juristische Substanz. Bender, Schiess und Konsorten haben sich mit ihren Lauschangriffen, wie in neuerer Zeit auch Doehring und Konsorten mit „ein bißchen Folter“ und etwas später Jung und Konsorten mit ihren Plänen, Flugzeuge abschießen zu lassen, hinter dem „Rechtfertigenden Notstand“ versteckt. (Vgl. auch Professor Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde: Der verdrängte Ausnahmezustand. In: Neue Juristische Wochenschrift 1978, S. 1881-1890 und: [1] und [2]). Merkverslein: „Seit dem Deutschen Herbst weiß der Verfassungsfeind: / 34 Strafgesetzbuch ist dein Freund.“ --77.128.63.146 21:56, 17. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Bruch von Gesetz und Verfassung Bearbeiten

Welches verfassungsmäßige Recht wurde denn durch die Aktion verletzt?-- JenniferHailey 12:58, 30. Mär. 2010 (CEST)Beantworten