Diskussion:1-Naphthylamin

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 212.204.46.253 in Abschnitt Gefahrstoffkennzeichnung

Gefahrstoffkennzeichnung Bearbeiten

Hi Kuebi, ich weiss es zwar nicht genau, doch müsste nicht durch das Verschieben auf 1-Naphthylamin die allgemeine Kennzeichnung von Naphthylamin (T, N) auf die spezielle Kennzeichnung von 1-Naphthylamin (Xn, N) geändert werden? Bei Sammelbezeichnungen wird zwar immer die schlimmste Kennzeichnung angegeben, doch bei Aufteilung kann das doch nicht so bleiben, oder? Die R und S-Sätze scheinen übrigens auch diejenigen von 2-Naphthylamin zu sein. --Steevie schimpfe hier :-) 20:51, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Die Verschiebung war nur temporär. Es gibt jetzt 2-Naphthylamin und der Redirect Naphthylamin wurde aufgelöst und in eine BKL umgewandelt. Die R+S-Sätze unterscheiden sich geringfügig erheblich. Ich schau mir das 1-Naphthylamin mal genauer bei GESTIS an und korrgiere es gleich. --Kuebi 22:19, 10. Apr. 2008 (CEST) --Kuebi 22:20, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ist erledigt. Die Vorgehensweise mit den Sammelbezeichnungen war hier ausgesprochen unschön. 1NA ist relativ harmlos. Im Artikel stand überhaupt nichts von 2NA, aber die R+S-Sätze liefen auf 2NA (was absolut nicht harmlos ist). Das ist ohne jeden Hinweis nicht korrekt. Auch die Überdeklaration einer Chemikalie ist nicht zulässig. Hoffentlich gibt es nicht noch mehr so Kandidaten. --Kuebi 22:27, 10. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ich will Dich jetzt nicht deprimieren :-), aber ich habe (bisher) zwei drei Beispiele gefunden, bei denen die Derivate zusammen gefasst sind: Aminophenole, Naphthole und Nitroanisole, käme das in diesem Fall nicht ebenfalls in Betracht? --Steevie schimpfe hier :-) 06:08, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
PS: Ich schreibe mal am WE oder Montag ein Programm, dass das systematisch überprüft.
Aminophenole, Nitroanisole, Naphthole, sowie Kresole, Xylole sind kein Problem, da im Artikel alle Verbindungen separat in der Infobox gelistet sind. Auch die z.T. erheblichen Tox.-Unterschiede werden gleich sichtbar. Bei Naphthylamin wurde nur 1NA gelistet und im Artikel erwähnt, aber die Tox-Daten von 2NA dargestellt. Auch Chlorphenol ist o.k.. Ist zwar ein Redirect auf 2-Chlorphenol, aber dort wird auch nur 2-Chlorphenol beschrieben. Ähnlich ist es mit Propanol. Dichlorbenzol führt erst gar nicht zu einer BKL, allerdings trägt 1,4-Dichlorbenzol das Lemma Paradichlorbenzol. Sollte man mal vertauschen.--Kuebi 08:05, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Nun ja, Chlorphenol hat die CAS-Nummer 25167-80-0 und 2-Chlorphenol 95-57-8, so ganz o.k. ist das aber nicht. :-) --Steevie schimpfe hier :-) 08:48, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Soo genau habe ich nun auch nicht geschaut ;-) aber es scheint da einige Leichen zu geben. --Kuebi 09:03, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

M.E. Lösung des ganzen: Zusammenführen beider Artikel zu Naphthylamine. Viele Beispeile, wie es aussehen könnte, sind ja schon genannt. --WunschhoferJ 10:57, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Aber das ist doch nicht gar nicht das Problem (s.o.). Außerdem unterscheiden sich die beiden Isomere (im Gegensatz zu Xylole) erheblich. Da ist es sinnvoller beide getrennt zu lassen (siehe 1-Propanol und 2-Propanol). --Kuebi 14:03, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Habe die Quelle für die Gefahrstoffkennzeichnung korrgiert (sowohl 1- als auch 2-Naphthylamin sind in der EU-RL aufgeführt). Eine Zusammenlegung finde ich unnötig. Viele Grüße --Orci Disk 14:14, 11. Apr. 2008 (CEST)Beantworten


Hallo,

auf den Datenblättern von Merck steht Karzinogen Kat. 1A damit müsste es mind. T(Giftig) sein. Bitte überarbeiten. 212.204.46.253 14:55, 10. Feb. 2011 (CET)Beantworten