Diskussion:Öffnungsklausel

Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Hopman44 in Abschnitt Öffnungsklausel im Steuerrecht

Unklarer Satz Bearbeiten

Im zweiten Satz des Artikels, der da lautet "Beispielsweise finden Sie gerne in staatlichen Ausschreibungen Anwendung, um einen Beschaffungsprozess nachträglich um weiteren Nutzern (z.B. anderen Behörden) Zugang zu dem beschafften Gut zu ermöglichen, ohne den vollständigen Vergabeprozess wiederholen zu müssen.", steckt offensichtlich ein Fehler, denn so ergibt er keinen Sinn Ich vermute, dass hier bloß ein "um" zu viel eingesetzt wurde, an anderer Stelle aber ein Wort fehlt. Ich könnte mir vorstellen, dass der Satz eigentlich so lauten soll: "Beispielsweise finden Sie gerne in staatlichen Ausschreibungen Anwendung, um in einem Beschaffungsprozess nachträglich weiteren Nutzern (z.B. anderen Behörden) Zugang zu dem beschafften Gut zu ermöglichen, ohne den vollständigen Vergabeprozess wiederholen zu müssen."

Mit freundlichen Grüßen Stefan (nicht signierter Beitrag von 87.188.18.100 (Diskussion) 11:18, 11. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Öffnungsklauseln im Tarifvertrag Bearbeiten

Würde sich jemand bitte mal die Mühe machen, den Abschnitt "Öffnungsklauseln im Tarifvertrag" auf deutsch zu übersetzen? Da sind einfach nur Wörter anneinandergereiht.

--Sysedit (Diskussion) 13:33, 1. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Öffnungsklausel im Steuerrecht Bearbeiten

Öffnungsklausel im Steuerrecht fehlt! Durch die Öffnungsklausel werden die Renten niedriger besteuert, wenn man mindestens in 10 Jahren Beiträge über den Höchstsatz gezahlt hat.--CHR!S (Diskussion) 11:51, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

ebenfalls fehlt sie im spez. Grundsteuerrecht.--Hopman44 (Diskussion) 14:40, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten