Datei Diskussion:WaltervonCronbergHochmeister.jpg

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von ChristianBier in Abschnitt Revert

Achtung - der Künstler, von Volborth, lebt noch. Die Abbildung stammt aus seinen Büchern. Ich würde da nicht von einer Gemeinfreiheit ausgehen!!! Auch wenn Herr von Volborth ein betagter liebenswürdiger Herr ist, der wohl kaum ins Internet schaut, wäre ich da doch mal lieber zurückhaltend mit der Pub seiner Zeichnungen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.134.38.33 (DiskussionBeiträge) 2:11, 17. Jul. 2008 (CEST))

Herr von Volborth hat auch nur das Originalwappen nachgezeichnet und publiziert. Rechte verleiht ihm das keine. Das Originalwappen ist alt genug. Christian Bier (Disk.) (+/-) 03:34, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
„Die Abbildung stammt aus seinen Büchern.“: Ist eine präzisere Quellenangabe möglich als diese allgemeine Angabe? -- Rosenzweig δ 00:51, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Jep, ist es. Das Bild stammt aus Carl-Alexander von Volborth, Heraldik - eine Einführung in die Welt der Wappen Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:49, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Volborth ist Künstler. Als Künstler hat er das Recht an dem von ihm gefertigten Aufriß. Das Wappen selbst ist natürlich älter. Aber das ist nicht der Punkt - denn hier liegt eine künstlerische Eigenleistung vor. Volbort tritt hier nicht als "Weitergeber" des Wappens, sondern als Neuzeichner auf. Ich möchte deshalb Entfernung oder Erlaubniseinholung vorschlagen! Eigentlich ist es ganz einfach: Die Wappenführende Person/Familie hat die Rechte am Wappen zur Führung, denn es ist ihr Wappen. Der Künstler hat die Rechte an seinem Aufriß desselben, denn es ist seine künstlerische Leistung. Ich sehe hier nach wie vor einen Urheberrechtsverstoß.

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 88.134.40.63 (DiskussionBeiträge) 14:28, 19. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Das ist Unfug. Wikipedia führt die Wappen nicht, sondern zeigt sie nur. Das ist ein klarer Unterschied. Ein Künstler hat nur die Rechte an dem Wappen, wenn er es neu schafft. Wenn er es lediglich nach einer alten Vorlage nachmalt, erwirbt er keinerlei Urheberrechte daran. Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:04, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Letztlich ist es – mal wieder – eine Frage der Schöpfungshöhe. Es handelt sich hier doch um die Zeichnung eines Personenwappens aus dem 16. Jahrhundert, zwangsläufig nach alten Vorlagen, sonst wäre es ja nicht das Wappen Cronbergs. Ob eine solche Neuzeichnung nach alten Vorlagen Schöpfungshöhe hat, hatte ich gelegentlich auch schon auf WP:Urheberrechtsfragen gefragt. Überwiegender Konsens dort war immer: keine Schöpfungshöhe, die verwendeten Elemente sind nicht neu. Das wird in diesem Fall kaum anders sein, falls nötig, kann man das Bild dennoch explizit auf WP:UF zur Diskussion stellen. -- Rosenzweig δ 15:29, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das wäre ums mal einfach auszudrücken: eine sinnlose ABM. Die Fragen wurden schon mehrfach geklärt, warum sollten wir es wegen diesem Fall erneut aufwärmen. Wir sollten uns eher anderen Dingen widmen. In Wikipedia gibt es viel zu tun. Christian Bier (Disk.) (+/-) 15:40, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Wird sich aber nicht vermeiden lassen, da die fragestellende IP uns das offenbar nicht glaubt. Frage wurde jetzt auf WP:UF von ihr gestellt. -- Rosenzweig δ 17:55, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Hier liegt ein Mißverständnis vor - es ist keine 1:1 Abzeichnung (Kopie), sondern eine künstlerische Neuinterpretation im Volborth-typischen Stil. Eine Eigenleistung ist durchaus gegeben. Zitat aus dem Artikel zu UR bei Wappen: "Es ist allerdings denkbar, dass ein moderner Bearbeiter ein Bearbeiterurheberrecht am gemeinfreien Wappen durch Änderungen erhalten hat." Genau das liegt hier vor.

Revert Bearbeiten

Was spricht denn dagegen, Herrn v. Volborth als Urheber reinzuschreiben [1]? Auch wenn keine Schöpfungshöhe vorliegt, ist er doch wohl Urheber dieser konkreten Zeichnung? -- Rosenzweig δ 18:02, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Er ist zwar der Zeichner dieser Version, aber nicht der Urheber des Originals. Die Angaben Urheber ist für den Ursprungsurheber gedacht. Das heoßt, da müsste derjenige rein, der das Wappen ursprünglich mal entworfen hat. Herr Volborth hat ja keine Urheberrechte an dem Wappen erworben durch die Nachzeichnung. Christian Bier (Disk.) (+/-) 18:54, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Also hier steht dazu: „Urheber: Wer hat sie erstellt?“ (die Datei nämlich). Von einer Beschränkung auf Urheber eventueller Originale, Vorlagen etc. steht da nichts, und m. E. kann da sehr wohl auch der Urheber der vorliegenden Version rein. Notfalls mit einem klärenden Zusatz. -- Rosenzweig δ 19:31, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das diese Angabe dort etwas verwirrend ist, und meist nur auf Fotos zutreffend ist, haben wir in der DÜP bereits auch mehrfach schon festgestellt. Deine Auslegung "Die Datei nämlich" ist zwar das, was man da raus lesen könnte, aber nicht sollte. Christian Bier (Disk.) (+/-) 20:02, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Bitte mal ganz logisch denken. Der Kontext der anderen Fragen dort (Was stellt die Datei dar?, Woher stammt die Datei?, Wann ist die Datei entstanden und/oder erstveröffentlicht?, Woher weißt du, dass du die Datei überhaupt benutzen darfst?, Wie lautet der Name für eine andere Version dieser Datei?) lässt gar keine andere Auslegung zu als die, dass mit dem Wörtchen sie in der Frage Wer hat sie erstellt? ebenfalls die Datei gemeint ist. Das muss man sogar herauslesen, weil es dort schlichtweg kein anderes Wort gibt, auf das sich das Wörtchen sie beziehen könnte. Wenn jetzt doch nicht die Datei gemeint sollte, muss man das anders formulieren und sollte es sogar, denn Schöpfer (wenn auch eher kein Urheber im rechtlichen Sinne) der Datei bin bspw. bei Scans oft ich selbst. Wir wollen aber zunächst wissen, wer der Urheber des Bildes ist, erst danach vielleicht, wer gescannt hat.
Vorschlag: v. Volborth sollte wenn nicht als Urheber, so doch als Zeichner eben dieser Zeichnung rein. Bisher steht er nur bei Quelle als Autor des Werks drin, aus dem die Zeichnung ist. Dass er auch der Zeichner ist, wird bislang gar nicht klar. -- Rosenzweig δ 20:28, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Die Art der Lizenz sollte geändert werden. Aus "Abgelaufen" mach "Schöpfungshöhe".

(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.182.88.120 (DiskussionBeiträge) 9:03, 22. Jul. 2008 (CEST))

Wüsste nicht warum. Die Originalabbildung von der Herr Volborth abge"malt" hat, ist alt genug für PD-alt. Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:00, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
weil der NEUAUFRISS eine EIGENE Arbeit des Künstlers ist. Scheint ja sehr schwer zu begreifen zu sein, daß hier ein KÜNSTLER selber den PINSEL in die HAND genommen hat und EIGENES geschaffen hat. Hier ist nicht die steinerne oder papierene Vorlage aus dem 16. Jh eingestellt, sondern der Neuaufriß aus dem 20. Jh., wie unschwer zu erkennen ist. Wäre es der Scan eines Papiers aus dem 16. Jh, träfe die Lizenz "alt" zu. Hier ist es aber eine neu angefertigte Farbzeichnung aus dem 20. Jh., die zu Lebzeiten des Künstlers eingestellt ist.(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 87.182.103.169 (DiskussionBeiträge) 2:56, 22. Jul. 2008 (CEST))
Leider scheinst du es auch nicht zu lernen. Sorry, aber es wurde dir an mehreren Stellen jetzt gesagt, dass durch Neuzeichnung einer Vorlage (egal ob aus Stein oder auf Papier) kein neues Urheberrecht entsteht. ich frage mich, was daran nicht zu verstehen ist. Herr von Volborth hat keine Rechte an der Grafik. Punkt und Ende. Christian Bier (Disk.) (+/-) 11:11, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Oh, 'tschuldigung, ich wußte gar nicht, daß Du Deutschlands oberste Rechtsinstanz bist. :-)
Hier geht es aber um den GRUND, und der ist nach Deiner eigenen Aussage mangelnde Schöpfungshöhe. Warum also nicht jenen Lizenz-Baustein verwenden? Denn die Graphik selbst stammt ja aus dem 20. Jh. Also trifft "alt" nicht zu. Ich wiederhole: Nicht die Vorlage aus dem 16. Jh. ist hier eingestellt.