Bloodsucking Freaks

Film von Joel M. Reed (1976)

The Incredible Torture Show ist ein Splatterfilm der 1976 in den USA erschienen ist. Nachdem Troma 1981 die Rechte an dem Film erworben hatte, wurde der Film unter dem Namen Bloodsucking Freaks neu veröffentlicht. Der Regisseur des Filmes ist Joel M. Reed. Vorlage war der Film The Wizard of Gore (1970) von Herschell Gordon Lewis.

Film
Titel Bloodsucking Freaks
Originaltitel The Incredible Torture Show
Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1976
Länge ca. 88 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Joel M. Reed
Drehbuch Joel M. Reed
Produktion Alan C. Margolin, Joel M. Reed & Cleve Polar
Musik Michael Sahl
Kamera John Coleone
Besetzung
  • Seamus O’Brien: Sardu
  • Viju Krem
  • Niles McMaster
  • Dan Fauci
  • Alan Dellay
  • Ernie Pysher
  • Luis De Jesus: Ralphus
  • Helen Thompson
  • Saiyanidi
  • Carol Mara
  • Linda Small
  • Alphonso
  • Illa Howe
  • Lynette Sheldon
  • Janis Beaver

Handlung Bearbeiten

In einem kleinen Theater in New York bietet der Magier Sardu seinem Publikum eine ganz besondere Bühnenshow. Die Bühnenshow zeigt Episoden, in denen junge Frauen verstümmelt oder zu Tode gefoltert werden. Bei den meisten Besuchern vor allem aufgrund der erstklassigen „Spezialeffekte“ geschätzt, die eigentlich keine sind, ruft die Show bei einem bekannten Kritiker, der die Show ebenfalls besucht, vor allem Ablehnung hervor. Daraufhin lässt Sardu sowohl ihn als auch die bekannte Broadway-Balletttänzerin Natasha kidnappen. Beide sollen die neuen Stars in einer seiner künftigen Shows werden. Ebenso wie Sardu bereits den Willen von einigen nackten Frauen gebrochen hat, die er im Keller in einem Käfig gefangen hält, um sie zu Kannibalen zu machen, versucht er auch, den Willen des Kritikers mit Hilfe von psychischer und physischer Folter zu brechen. Natasha jedoch unterzieht er mittels Hypnose einer „Gehirnwäsche“, um es so aussehen zu lassen, als wolle sie aus freien Stücken an seiner Show mitwirken. Jedoch überzeugt dies den Freund von Natasha nicht, sodass dieser die korrupte Polizei mobilisiert, um das illegale Treiben Sardus aufzudecken und seine Freundin zu befreien.

Rezeption Bearbeiten

Die Internet Movie Database verzeichnet eine Bewertung von 4,8/10.[1] Bei Rotten Tomatoes erhielt der Film eine Bewertung von 29 % und eine Nutzerwertung von 46 %.[2]

„[…] aus heutiger Sicht nicht jedem zu empfehlen, auch wenn der Foltermarathon zwischendurch immer wieder durch sehr gelungene Gags aufgelockert wird. […] zum Beispiel Dart. Die Zielscheibe ist allerdings ein entsprechend angemalter Frauenhintern. Oder der Einsatz bei einem Backgammon-Abend sind nicht Spielchips oder gar Bargeld, nein, man spielt um die Finger von Frauen […] Es ist daher kaum verwunderlich, dass der Film damals Frauenrechtlerinnen auf die Barrikaden brachte“

die-besten-horrorfilme.de[3]

„Die Atmosphäre ist dreckig und bedrückend. Personen, die mit Schwarzen Humor etwas anfangen können, werden ihren Spaß an diesem Werk finden. An Gore bekommt man für das Filmalter sehenswertes geboten. […] Für mich ein kleines Meisterwerk abseits vom Mainstream.“

nightmare-horrormovies.de[4]

„Der wahre Charme liegt aber im Zusammenspiel von Meister Sardu und seinem kleinen Schergen Ralphus. Die Szenen mit ihnen zusammen, ob beim Backgammon oder Darts, sind toll und desto mehr man sie beobachtet, wie unverschämt, unerbittlich und sorglos sie sind, desto mehr Spaß macht es.“

moviepilot.de[5]

„Ein 22 Jahre alter Film, der in den USA wegen seiner Sadismen und Folterszenen Kultstatus genießt, dessen genüsslich zelebrierten Grausamkeiten jedoch nicht für seine Macher sprechen.“

Veröffentlichungen Bearbeiten

Alternativtitel Bearbeiten

Bloodsucking Freaks wurde in mehreren Ländern unter einigen Alternativtiteln veröffentlicht:

  • Sardu, Master of the Screaming Virgins (Arbeitstitel[7])
  • The Incredible Torture Show (Originaltitel[8])
  • The Heritage of Caligula: An Orgy of Sick Minds (VHS-Titel[9])
  • Sardu, Master of the Theatre of the Macabre
  • The House of the Screaming Virgins

Fassungen Bearbeiten

In Deutschland wurde der Film vom Label „Astro“ sowohl als DVD, als auch als VHS veröffentlicht. Es existieren außerdem eine DVD des Labels „Laser Paradise“ (Red Edition) und eine VHS des Labels „Vestrada Filmworks“. Die „Red Edition“ wurde am 3. Februar 2012 beschlagnahmt.[10]

Im Produktionsland (USA) wurden zwei VHS-Versionen der Labels „Vestron“ (möglicherweise eine Cut-Version) und „Troma USA“, sowie eine DVD-Version des Labels „Troma Team Video“ in Umlauf gebracht.

In den Niederlanden kam der Film als VHS des Labels „Meteor Home Video“ auf den Markt.

Das Label „New Star“ veröffentlichte in Griechenland ebenfalls eine DVD (Darkside Collection).

Die Labels „Palace“ und „Siren/Troma“ veröffentlichten in Australien jeweils eine VHS-Version (beide sind möglicherweise geschnitten).

In Frankreich wurde Bloodsucking Freaks vom Label „Haxan Films“ als VHS veröffentlicht. Dort wurde der Film am 21. Januar 2004 sogar vom Pay-TV-Sender CineFX ungekürzt ausgestrahlt, mit einer Freigabe ab 16 Jahren.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. The Incredible Torture Show (1976). Internet Movie Database, abgerufen am 13. November 2017 (englisch).
  2. Bloodsucking Freaks (1978). Rotten Tomatoes, abgerufen am 13. November 2017 (englisch).
  3. schnuff: Bloodsucking Freaks (1976). In: die-besten-horrorfilme.de. 14. August 2014, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 14. November 2017; abgerufen am 13. November 2017.
  4. Dr.Doom: Bloodsucking Freaks – Die besten Horrorfilme. In: nightmare-horrormovies.de. 28. Oktober 2008, abgerufen am 13. November 2017.
  5. 999CINEASTOR666: Bloodsucking Freaks. In: moviepilot.de. 12. Dezember 2016, abgerufen am 13. November 2017.
  6. Bloodsucking Freaks. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 13. November 2017.
  7. https://www.imdb.com/title/tt0077247/releaseinfo
  8. https://www.imdb.com/title/tt0077247/releaseinfo
  9. https://www.imdb.com/title/tt0077247/releaseinfo
  10. AG Frankfurt/Main, Beschlagnahmebeschluss vom 3. Februar 2012, Az.: 931 Gs 1553/11