Das Bezirksgericht Zittau war von 1855 bis 1879 ein Gericht im Königreich Sachsen mit Sitz in Zittau.

Geschichte Bearbeiten

Mit dem Gesetz, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend vom 11. August 1855[1] wurden die Eingangsgerichte neu geordnet. Die Patrimonialgerichte wurden endgültig aufgelöst, Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Die Details der Verwaltungsreform regelten das sächsische Gerichtsverfassungsgesetz vom 11. August 1855 und die Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856.[2][3]

Eingangsgerichte waren nur die Gerichtsämter und Bezirksgerichte. Als mittlere Instanz wurden vier Appellationsgerichte eingerichtet. Oberste Instanz war das Oberappellationsgericht Dresden.

Das Bezirksgericht Zittau war dem Appellationsgericht Budissin nachgeordnet. Das Bezirksgericht war Gerichtsamt für die Stadt Zittau. Daneben waren ihm folgende Gerichtsämter nachgelagert: Gerichtsamt Zittau, Gerichtsamt Ostritz, Gerichtsamt Reichenau und Gerichtsamt Großschönau. 1879 wurden das Bezirksgericht Zittau und seine Gerichtsämter aufgehoben. An deren Stelle wurden Amtsgerichte gebildet. Dies waren Amtsgericht Zittau, Amtsgericht Ostritz, Amtsgericht Reichenau und Amtsgericht Großschönau.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1835, S. 144 ff
  2. Pierer’s Universal-Lexikon. Band 12, Altenburg 1861, S. 749–750
  3. Verordnung über die Bildung der Gerichtsbezirke vom 2. September 1856; in Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen: 1856, S. 243 ff. Digitalisat