Der Betonkopf ist ein Negativpreis, der vom Allgemeinen Behindertenverband Land Brandenburg e.V. (ABB) jährlich „für die drastischste Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen“ durch nicht barrierefrei ausgeführte Baumaßnahmen in Brandenburg vergeben wird.[1][2]

Hintergrund Bearbeiten

Der ABB e.V. wurde im Jahr 1990 gegründet, ist im Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland (ABiD) als Mitglied organisiert und selbst Dachverband von 23 regional tätigen Vereinen und Selbsthilfegruppen. Nach den Diskussionen über die Ausgrenzung von Behinderten schreibt seit 1994 das Baurecht vor, dass neu errichtete öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich sein müssen. In das deutsche Grundgesetz wurde ein Benachteiligungsverbot in Artikel 3, Absatz 3 aufgenommen („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“). Trotzdem ist die Realisierung des barrierefreien Bauens noch nicht gut. Insbesondere die Sensibilisierung der meist lokalen Entscheidungsträger ist noch nicht hinreichend vorhanden. Seit 2004 macht der ABB durch die jährliche Verleihung des Betonkopfs[2] „besonders krasse Verstöße gegen das Baurecht und die damit verbundene Diskriminierung behinderter Menschen öffentlich“.[3]

Wirkung Bearbeiten

Bereits im ersten Jahr 2004 nahmen die Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg in einer Sitzung der Amtsleiter den Preis wahr[4]. Seitdem wird über die Verleihung des Betonkopfes landesweit berichtet, vor allem in jenen Regionalteilen, in denen die jeweiligen Preisträger beheimatet sind[5]. Des Weiteren wird der Preis von Organisationen für die Gleichstellung Behinderter in Pressemitteilungen benutzt, um auf die Probleme des mangelnden barrierefreien Bauens aufmerksam zu machen, so z. B. das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg[6] und Aktion Mensch.[7] In gleicher Weise dient der Preis Politikern und Parteien auf dieses Thema aufmerksam zu machen[8]. Schließlich findet der Preis auf Onlineplattformen, welche sich um die Belange Behinderter kümmern, Verbreitung im deutschsprachigen Raum.[9]

Ausgezeichnete Bearbeiten

Kritik Bearbeiten

Die Bewertungskriterien des ABB wurden bemängelt, der Negativpreis im Falle des neuen Landtags in Brandenburg als „Beschädigung“ des Gebäudes bezeichnet. „Nirgendwo wurden baurechtliche Vorschriften zur Barrierefreiheit missachtet“, so das zuständige Ministerium.[2]

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. ABB e.V.: Aktion Betonkopf Brandenburg (Memento des Originals vom 27. Oktober 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.abbev.de, abgerufen am 4. Februar 2014
  2. a b c d Andreas Fritsche: Doch keine Betonköpfe im Landtag, neues deutschland, 7. Mai 2013, abgerufen am 7. Februar 2014.
  3. ABB e.V.: Anliegen, abgerufen am 4. Februar 2014
  4. Protokoll der 45. Amtsleitertagung der Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg (Memento vom 22. Februar 2014 im Internet Archive). PDF Abgerufen am 7. Februar 2014
  5. siehe hierzu die Liste der Berichterstattung auf der Diskussionsseite
  6. Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (Memento des Originals vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.masf.brandenburg.de. Abgerufen am 7. Februar 2014
  7. Beton in den Köpfen, 9. Mai 2013. Abgerufen am 7. Februar 2014
  8. siehe hierzu die Liste der Pressemeldungen auf der Diskussionsseite
  9. siehe hierzu die Liste der Berichterstattung von Behindertenverbänden auf der Diskussionsseite
  10. Marco Zschieck: Kulturbund weist Kritik zurück. In: Potsdamer Neueste Nachrichten. Abgerufen am 28. Dezember 2021.
  11. Ausgezeichnete 2018. Abgerufen am 28. Dezember 2021.
  12. betonkopf-brandenburg.de: Ausgezeichnete, abgerufen am 4. Februar 2014