Bernhard Graevaeus

deutscher Jurist und bremischer Ratsherr

Bernhard Graevaeus (* 1564 oder 1565 in der Grafschaft Ravensberg; † 1. Februar 1639 in Bremen) war ein deutscher Jurist und Ratsherr in Bremen.

Leben Bearbeiten

Graevaeus hieß ursprünglich Bernhard Greve. Auf einem Porträt, das der Maler Wolfgang Heimbach im Jahr 1636 von ihm malte, ist sein Alter mit 71 Jahren angegeben. Nach den Angaben in Heinrich Wilhelm Rotermunds Lexikon bremischer Gelehrter stand Graevaeus bei seinem Tod am 1. Februar 1639 „im 75ten Jahr“. Danach muss Graevaeus 1564 oder 1565 geboren worden sein. Der Geburtsort war die Grafschaft Ravensberg[1] – möglicherweise deren Hauptort Bielefeld[2].

Wo Graevaeus studierte, ist ebenfalls nicht bekannt. Jedenfalls führte er auf dem Titel seines 1603 veröffentlichten Werkes Practicae Conclusiones Juris den Titel eines Doktors beider Rechte.

Graevaeus war als Advokat in Bielefeld tätig[3] und stand zeitweilig in Diensten der Grafen von Bentheim[4] sowie der Kurfürsten von Köln und Brandenburg[5]. 1625 heiratete er Christine Steding, die aus einer Bremer Ratsfamilie stammte. Am 29. Juni 1627 wurde Graevaeus selbst zum Ratsherren gewählt[6]. Er starb 1639 in Bremen[7].

Bedeutung Bearbeiten

Die von Graevaeus 1603 veröffentlichten Practicae Conclusiones Juris (Praktische rechtliche Schlussfolgerungen) stellen einen Kommentar zu den 25 Jahre früher erschienenen Practicae observationes (Praktischen Beobachtungen) des Kölner Rezeptionsjuristen Andreas von Gaill dar. Sie wurden von den Autoren des Usus modernus pandectarum viel zitiert und mehrfach nachgedruckt.

Als Bremer Ratsherr war Graevaeus unter anderem an der Gewinnung des Offiziers Wilhelm von Calcum zum Eintritt in die Dienste der Stadt Bremen beteiligt[8]. Er führte auch einen Rechtsstreit gegen seinen Ratskollegen Hermann Bokelmann.

Die Porträts, die Wolfgang Heimbach von Graevaeus und dessen Gemahlin Christine, geb. Steding malte, gehören zu den bekanntesten Werken des Malers.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. So Wilhelm Hurm, Beschreibendes Verzeichnis der Gemälde und Bildhauerwerke des Kunstvereins zu Bremen, 1892, S. 45 (zu Nr. 57).
  2. So Johann Suibert Seibertz, Westfälische Beiträge zur deutschen Geschichte, Band 2, 1823, S. 290, Digitalisat
  3. Christian Gottlieb Jöcher, Allgemeines Gelehrten Lexikon, Band 2, Leipzig 1750, Sp. 1175 (unter „Greve“) Digitalisat.
  4. Johann Suibert Seibertz, Westfälische Beiträge zur deutschen Geschichte, Band 2, 1823, S. 290, Digitalisat.
  5. Emil Waldmann, Zwei bremische Portraite und ihr Maler Christian Wolffgang Heimbach, Jahrbuch der bremischen Sammlungen 1 (1908) 44–51, 45 Digitalisat; die Graevaeus gewidmete Dissertation des Mindeners Heinrich Walbom tituliert Graevaeus als Commissarius und Consilarius Intimus des Markgrafen von Brandenburg, vgl. Johannes Wissel (praeses), Henricus Walbom (respondens), De rebus creditis, diss. iur. Helmaestadi 1620, Digitalisat.
  6. Hurm, S. 45.
  7. Heinrich Wilhelm Rotermund, Lexikon aller Gelehrten, die seit der Reformation in Bremen gelebt haben, Band 1, Bremen 1818, S. 143 Digitalisat
  8. Ernst von Schaumburg, Wilhelm von Calckum genannt Lohhausen, Elberfeld 1866, S. 85 Digitalisat

Weblinks Bearbeiten