Spontandemo

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„Spontandemo ist ein Fachbegriff [1]: Spontanversammlungen bzw. -demonstrationen sind Versammlungen oder Aufzüge, die nicht von langer Hand vorbereitet sind, sondern aus einem aktuellen Anlass entstehen.

Man unterscheidet hierbei zwischen den (mangels Möglichkeit) nicht anmeldepflichtigen Sofortversammlungen (Spontanversammlungen im engeren Sinne) und den anmeldepflichtigen Eil- bzw. Blitzversammlungen (Spontanversammlungen im weiteren Sinne).“ [2]

Danke für deinen Hinweis. Ich sehe das so: „Spontandemo“ als Begriff aus dem Versammlungs- und Demonstrationsrecht bezieht sich auf die im Grundgesetz Art. 8 geregelte Versammlungsfreiheit, allerdings eindeutig unter der im GG explizit genannten Voraussetzung „friedlich und ohne Waffen“. Wenn sich eine Gruppe vermummter Bewaffneter trifft, um gezielt Straftaten zu begehen, ist das nicht von Art. 8 GG und in der Folge auch nicht von den darauf gegründeten Versammlungsgesetzen gedeckt. Geplanter schwerer Landfriedensbruch ist keine (erlaubte) „Spontandemo“, sondern eine Straftat. „Spontandemo“ ist als Bezeichnung für die Vorfälle in Leipzig nicht nur juristisch unzutreffend, sondern auch eine unangemessene Verharmlosung.
Linksautonome sehen das naturgemäß anders. [LE 1500 auf Khaled Idris Bahray Sponti]