Hallo Wolfgang Buss, herzlich willkommen in der Wikipedia! Lies dir bitte unbedingt zuerst das Tutorial und Wie schreibe ich gute Artikel durch. Bevor du neue Artikel anlegst, schaue, wie die existierenden Artikel aus demselben Themenbereich aufgebaut sind. Wenn du dann mit dem Schreiben loslegst, gib bitte deine Quellen an. Bitte beachte, dass Wikipedia ausschließlich der Erstellung einer Enzyklopädie dient.

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Lutheraner (Diskussion) 00:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Lieber Lutheraner!
Danke für die Unterstützung. Wir mussten einen Änderung von dritter Seite auf meiner Seite korrigieren. An wen kann ich mich wenden, wenn Lutheraner nicht zuständig ist?
Der geänderte Text "KRITIK" verstieß sowohl gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Einseitigkeit von Berichterstattungen als auch gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung. Wir mussten ihn daher korrigieren.
Herzliche Grüße Wolfgang!
Hier die Begründung:
I.              Verstoß wegen Einseitigkeit der Darstellung
Die Art der Darstellung erfolgt lückenhaft und entspricht nicht der vollständigen Tatsachengrundlage, der im Wege der pressemäßigen Sorgfalts- und Recherchepflicht hätte entsprochen werden müssen. Eine bewusst unvollständige Berichterstattung ist rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, welche in der Folge Unterlassungsansprüche auslöst (BGH, Urteil vom 22. November 2005, Az.: VI ZR 204/04). Insoweit gelten für die Vollständigkeit einer solchen Berichterstattung die gleichen Grundsätze wie für die Verdachtsberichterstattung. Auch hier ist eine vollständige Berichterstattung erforderlich, sodass dem Leser auch die entlastenden Umstände mitgeteilt werden müssen (vgl. Senatsurteil ZUM 1997, Seite 267). So darf bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftigt, die Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden, wie es vorliegend der Fall ist.
Die Veröffentlichung auf Wiki ist insbesondere dadurch geprägt, dass wesentliche Fakten zu Deiner Person und Einstellung ausgelassen werden, um so ein verzerrtes Bild dazustellen. Aufgrund dieser bewussten Unvollständigkeit sind die Äußerungen rechtlich als unwahr zu qualifizieren (BGH, Urt. v. 22. 11. 2005, Az.: VI ZR 204/04 mit Verweis auf BGH, Urt. v. 18. 06. 1974, Az.: VI ZR 16/73, BGH, Urt. v. 26. 10. 1999, Az.: VI ZR 322/98 m. w. N.).
Zu derartigen äußerungsrechtlichen Konstellationen die Ausführungen des Bundesgerichtshofs wie folgt:
„Eine Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung des Angegriffenen führt, ist schon aus diesem Grund rechtswidrig“(BGH, Urt. v. 22. 11. 2005, Az.: VI ZR 204/04 mit Verweis auf BGH, Urt. v. 18. 06. 1974, Az.: VI ZR 16/73, BGH, Urt. v. 26. 10. 1999, Az.: VI ZR 322/98 m. w. N.).
„Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätte führen können“ (BGH, Urt. v. 22. 11. 2005, Az.: VI ZR 204/04, BGH, Urt. v. 25. 11. 2003, Az.: VI ZR 226/02).
„Eine bewusst unvollständige Berichterstattung ist rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger naheliegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann“ (BGH, Urt. v. 26. 10. 1999, Az.: VI ZR 322/98, BGH, Urt. v. 22. 11. 2005, Az.: VI ZR 204/04).
II. Verstoß gegen die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung (hier Verschwörungstheoretiker, Verbreitung von rechtsradikalen Thesen, Querdenker, Leugner der Pandemie etc.) ist das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 3. Mai 1977, Az.: VI ZR 36/74 = NJW 1977, 1288, 1289; BGH, Urt. v. 26. November 1996, Az.: VI ZR 323/95 = NJW 1997, 1148, 1149). Dabei sind die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (Senatsurteile vom 20. Juni 1972 VI ZR 26/71 NJW 1972, 1658, 1659 und vom 3. Mai 1977, Az.: VI ZR 36/74 = NJW 1977, 1288, 1289; ebenso OLG Brandenburg, NJW 1995, 886, 888).
Die offensichtlich einseitige Berichterstattung hat zudem eine erhebliche Prangerwirkung Deiner Person zur Folge, wodurch ein unumkehrbarer Zustand derVorverurteilung geschaffen wird. Für die Zulässigkeit einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung darf die Darstellung jedoch keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten. Mithin darf durch eine präjudizierende Darstellung nicht der unzutreffende Eindruck erweckt werden, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt (OLG Brandenburg aaO; OLG München, NJW-RR 1996, 1487, 1488; 1493, 1494; OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 989, 990).
Zudem hätte Dir im Vorfeld der Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahmegegeben werden müssen. Dies ist nach den höchstrichterlichen Grundsätzen zur Verdachtsberichterstattung erforderlich und führt ebenfalls zur Rechtswidrigkeit der Berichterstattung (BGHZ 132, 13, 25 m. w. N.; BGH NJW-RR 2017, 31, 33). Konkret heißt das, dass zu all jenen Behauptungen, die später in die Berichterstattung Eingang finden sollen, Gelegenheit zu dezidierter Stellungnahme zu geben ist. Dies erfordert die konkrete Mitteilung der einzelnen Behauptungen sowie hierauf bezogene klar formulierte Fragen an den Betroffenen (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 26.02.2016, Az.: 324 O 653/15; BGH NJW 2014, 2029, Rn. 35; Lehr, NJW 2013, 728, 731). --Wolfgang Buss (Diskussion) 14:03, 15. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Hallo, ich bin für dein Anliegen nicht zuständig, ich bin nur ein Wikipedianer , der dich begrüßt hat. Wenn du meinst irgendwelchen Grund zur Beschwerde zu haben, so kannst du dich ggfs., an das Wikipedia:Support-Team wenden. Allerdings möchte ich die aufgrund langjähriger Erfahrung in der Wikipedia auf folgendes Hinweisen:
  • Entgegen der Auffassung in den ein o.a. Ausführungen handelt es sich bei Wikipedia nicht um ein Presseorgan für das das Presserecht gilt. Auch solltest du wissen, dass die Wikimedia Foundation als Betreiber der Wikipedia ihren Sitz in den USA hat und dementsprechend wohl US-Recht anzuwenden ist.
  • Wikipedia legt Wert auf Neutralität, lasst aber selbstverständlich ausreichend belegte Kritik zu. Daher war die Entfernung deinerseits auch nicht regelkonform . Richtig wäre es gewesen, belegt die Gegenpositionen darzustellen.
  • Das es überhaupt so weit gekommen ist, liegt daran, dass du meintest, dich in der Wikipedia selbst darstellen zu müssen, vgl. Warum es besser ist, in der Wikipedia nicht in Artikeln über sich selbst zu schreiben.

Freundliche Grüße--Lutheraner (Diskussion) 15:29, 17. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Problem mit dem Benutzernamen (erl.) Bearbeiten

Hallo „Wolfgang Buss“,

da bei der Anmeldung keine Identitätsprüfung stattfindet, ist nicht nachvollziehbar, welche Person sich mit welchem Namen anmeldet. Jedermann kann sich erstmal mit einem beliebigen Namen anmelden und somit ggf. einen falschen Eindruck erwecken. Deshalb werden Benutzer mit Benutzernamen, die bekannten Personen zuzuordnen sind, gebeten, einfach kurz von einem nachvollziehbaren E-Mail-Konto aus eine Mail an das Support-Team (info-de-v@wikimedia.org) zu senden, um Namensmissbrauch zu verhindern.

Nachvollziehbar ist ein Mail-Konto, wenn die Domain eindeutig einem Personennamen, Künstlernamen oder dem Namen einer Personenfirma entspricht, z. B. @max-mustermann.de oder @kuenstleragentur-mustermann.de. Nicht nachvollziehbar und darum leider nicht verifizierbar sind Konten bei Internetanbietern oder Freemail-Konten, z. B. @aon.at, @bluewin.ch, @gmx.de, @web.de, @gmail.com, @t-online.de oder @outlook.com. Weitere Informationen stehen unter Wikipedia:Benutzerverifizierung.

Falls du nicht mit der bekannten Person identisch bist, kannst du deinen Benutzernamen ändern lassen und auf der Seite Wikipedia:Benutzernamen ändern alles Notwendige in die Wege leiten.

Viele Grüße und auf gute Zusammenarbeit! Lutheraner (Diskussion) 00:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt – Sebastian Wallroth (Diskussion) 09:26, 26. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Hinweis auf Selbstreferenzierungen Bearbeiten

Gudn Tach!
Wenn ich richtig gesehen habe, hast du im Artikel Alstertal im Rahmen deiner Ergänzungen eine Selbstreferenz benutzt. Es gibt abhängig davon, was dein Ziel ist, zwei Möglichkeiten, das zu verbessern:

  1. Falls du etwas belegen möchtest, beachte bitte, dass wir in der Wikipedia keine Artikel aus der Wikipedia (auch nicht aus anderen Sprachversionen) als Basis für gesichertes Wissen nutzen können, sondern nur solche, die unsere Richtlinie Wikipedia:Belege erfüllen. Könntest du deswegen bitte die Selbstreferenz im Artikel Alstertal wieder entfernen – oder noch besser: durch eine bessere Alternative ersetzen? Das würde mich freuen.
  2. Falls du etwas erklären möchtest, nutze bitte statt Fußnoten einfach interne Links, wie sie in Hilfe:Links beschrieben werden.

Ich bin übrigens nur ein Bot. Falls ich nicht richtig funktioniere, sag bitte seth Bescheid.
Frohes Schaffen und freundliche Grüße! :-) -- CamelBot (Diskussion) 00:40, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Alstertal Bearbeiten

Guten Tag Wolfgang Buss, die Ergänzungen im Abschnitt Persönlichkeiten habe ich wieder rausgenommen, weil sie nicht geeignet belegt waren. Siehe dazu bitte WP:WPIKQ. Zudem habe ich in den angegebenen Wikipediaartikeln keine Hinweise auf die jeweiligen Lebensorte gefunden. Grüße von Sonnesatt (Diskussion) 06:28, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Wolfgang E. Buss Bearbeiten

Hallo Wolfgang Buss!

Die von dir stark überarbeitete Seite Wolfgang E. Buss wurde zum Löschen vorgeschlagen. Gemäß den Löschregeln wird über die Löschung mindestens sieben Tage diskutiert und danach entschieden.

Du bist herzlich eingeladen, dich an der Löschdiskussion zu beteiligen. Wenn du möchtest, dass der Artikel behalten wird, kannst du dort die Argumente, die für eine Löschung sprechen, entkräften, indem du dich beispielsweise zur enzyklopädischen Relevanz des Artikels äußerst. Du kannst auch während der Löschdiskussion Artikelverbesserungen vornehmen, die die Relevanz besser erkennen lassen und die Mindestqualität sichern.

Da bei Wikipedia jeder Löschanträge stellen darf, sind manche Löschanträge auch offensichtlich unbegründet; solche Anträge kannst du ignorieren.

Vielleicht fühlst du dich durch den Löschantrag vor den Kopf gestoßen, weil durch den Antrag die Arbeit, die du in den Artikel gesteckt hast, nicht gewürdigt wird. Sei tapfer und bleibe dennoch freundlich. Der andere meint es vermutlich auch gut.

Grüße, Xqbot (Diskussion) 15:39, 17. Dez. 2021 (CET)   (Diese Nachricht wurde automatisch durch einen Bot erstellt. Wenn du zukünftig von diesem Bot nicht mehr über Löschanträge informiert werden möchtest, trag dich hier ein.)Beantworten