Benutzer Diskussion:Lumu/Archiv/2008

Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von Lumu in Abschnitt Paketbox

Ullrich Böhme

Hallo Lumu, Du hast gestern den Artikel zu Ullrich Böhme erstellt, allerdings leider ohne Quellenangaben. Es wäre schön, wenn Du Deine Quellen noch in entsprechender Form nennen könntest. Ich habe den Artikel vorerst mit dem Wartungsbauststein Belege fehlen versehen. Herzliche Grüße, Wikiroe 15:05, 19. Feb. 2008 (CET)

O. k., habe eine Quelle unter Weblinks angegeben. Lumu 15:37, 19. Feb. 2008 (CET)
So ist das gleich eine runde Sache ;-) Herzlichen Dank, Wikiroe 16:28, 19. Feb. 2008 (CET)

Hallo nochmals! Ich habe mir gerade die Liste der Seiten, an die Du viel Arbeit gesteckt hast, auf Deiner Benutzerseite angesehen. Das Problem fehlender Quellen taucht hier scheinbar öfters auf. Im ersten Dutzend fand ich gleich drei, die auf den ersten Blick keine Quellenangaben bereithalten: Europahaus (Leipzig), Fritz Schulz jun. AG und Otto Droge. Könntest Du bitte hier auch noch Deine Quellen nennen? (Also nicht nur bei den genannten drei, sondern möglichst überall, soweit Du Deine Quellen noch zur Hand hast.) Das wäre super! Herzlichen Dank, Wikiroe 00:06, 21. Feb. 2008 (CET)

Alles ergänzt. Ich hoffe, ich hab nichts übersehen. Lumu 10:15, 21. Feb. 2008 (CET)
Merci, das ging ja sehr fix! Grüße, Wikiroe 17:50, 21. Feb. 2008 (CET)

RGBl

Ich meine, dass das Ausgabedatum bzw. die Nummer des jeweiligen Reichsgesetzblattes beim Auffinden des entsprechenden Gesetzestextes nicht von Belang ist (Siehe: RGBl-Gesetze). Unentbehrlich hingegen ist die Seite (für das Reichsbürgergesetz S. 1146). Ich kenne aus der Literatur auch nur Verweise wie: RGBl I, 1146 / 1935 RGBl I, S. 1146 / selten: RGBl 1935 I, 1146.
Falls du es anders gesehen hast, wäre ich für entsprechenden Hinweis dankbar - wie denn auch ggf. für eine Korrektur deiner Änderung. Keinesfalls fehlen jedoch darf die Seitenangabe! MfG -Holgerjan 16:58, 13. Apr. 2008 (CEST)

„Nicht von Belang“ ist wohl subjektiv. Z. B. sind die aktuellen Bundesgesetzblätter auf der Seite des Bundesanzeigers nach den Ausgaben sowie Ausgabedaten sortiert; dort wäre es also hilfreich (aber nicht unbedingt nötig), vor der Suche die Nummer oder das Ausgabedatum zu wissen.
Eingebürgert hat sich aber bei Verweisen in Gesetzestexten die Form
Gesetz vom 10. Januar 2008 (BGBl. I S. 199)
dort ist also nicht mal die Jahresangabe nötig, da sie bereits beim Beschlussdatum steht.
Gerade am Jahreswechsel kann es vorkommen, dass die Jahre sich überschneiden, dort würde es dann so aussehen:
Gesetz vom 20. Dezember 2007 (BGBl. 2008 I S. 199)
Bei den Reichsgesetzblättern war es in dieser Form üblich:
Gesetz vom 24. November 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 995)
In Anpassung an die heutige Abkürzung BGBl. hat es sich aber durchgesezt, historische Gesetze mit der Abkürzung RGBl. zu zitieren:
Gesetz vom 24. November 1933 (RGBl. I S. 995)
In meinen Ergänzungen zu den Nürnberger Gesetzen habe ich die Nummer und das Ausgabedatum mit angegeben, weil das die Art dieser Gesetze besser illustriert. Die drei Gesetze wurden nämlich allein in einer Ausgabe des Reichsgesetzblatts mit der bezeichnenden Nummer 100 und dem Ausgabedatum 16. September 1935 (der nur einen Tag nach dem Beschlussdatum war und damit der letzte Tag des Reichsparteitages) veröffentlicht. Lumu 17:48, 13. Apr. 2008 (CEST)

Dank für deine Mühe! Gruß --Holgerjan 19:06, 13. Apr. 2008 (CEST)

Bitte um Rat

Eine berechtigte Anfrage in Diskussion:Nürnberger Gesetze bringt mich in Verlegenheit, und daher erhoffe ich von dir juristischen Rat: Wann trat das Reichsbürgergesetz in Kraft? (Links s. Disku). MfG -Holgerjan 13:37, 17. Apr. 2008 (CEST)

Antwort siehe Diskussion:Nürnberger Gesetze -Lumu 11:15, 18. Apr. 2008 (CEST)

und nochmals...

Eine IP hat bei Rassenschande die Information eingefügt, bei Zuchthaus habe seinerzeit stets eine Höchststrafe von 15 Jahren gegolten - dies hat er in der Versionsgeschichte sogar mit einem Hinweis auf eine gesetzliche Bestimmung untermauert. Diese belegte Änderung erscheint mir korrekt; ich möchte dich aber bitten, einmal darauf zu sehen. MfG -Holgerjan 17:29, 27. Mai 2008 (CEST)

Das ist korrekt so. Ich habe es zur Deutlichkeit nochmal bei Zuchthaus#Geschichte im letzten Satz erläutert. --Lumu 09:08, 28. Mai 2008 (CEST)
Danke! -Holgerjan 20:54, 29. Mai 2008 (CEST)

Ahnenpaß

Hallo Lumu, vielleicht bin ich bei dir an der richtigen Adresse. Ich habe im Ahnenpaß meines Großvaters auf Seite 6 die folgende Eintragung gefunden:

Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministeriums des Inneren vom 6.7.1936 IA. 4619/5018b. Reichsgesetzblatt in Vorbereitung, Seite 951. (Eintrag auf Ahnenpass Seite 6 (Ahnentafel) von 1938).

Was kann das bedeuten?

Benutzer:Holgerjan hat mich an dich als Experten für derartige Fragen verwiesen, freundliche Grüße von ihm und natürlich auch von mir.--Nikater 23:14, 14. Sep. 2008 (CEST)

Zur Arbeitserleichterung siehe Benutzer_Diskussion:Holgerjan#Ahnenpa.C3.9F
Antwort siehe auch dort --Lumu 00:41, 15. Sep. 2008 (CEST)
Ich habe dir bei Benutzer_Diskussion:Holgerjan#Ahnenpa.C3.9F geantwortet. --Nikater 13:41, 15. Sep. 2008 (CEST)

Rauenberg (Trigonometrischer Punkt)

Hallo, kannst du für deine Änderung noch eine Quelle angeben? --08-15 23:26, 13. Okt. 2008 (CEST)

Sorry, Quelle steht jetzt da. Ich hatte es von Helmertturm, nur ist dort auch keine genaue Quellenangabe. Ich habe nochmal recherchiert und die Historie bei Marienhöhe (Berlin) ergänzt. --Lumu 15:27, 14. Okt. 2008 (CEST)
Danke! --08-15 23:29, 14. Okt. 2008 (CEST)

Paketbox

Bitte sichten :) Danke --Hugo75 19:47, 4. Dez. 2008 (CET)

erledigt ;-) --Lumu 22:01, 4. Dez. 2008 (CET)

Promovieren/Habilitieren: Transitive/intransitive Verwendung möglich

Hallo Lumu, du hast bei Bernhard Windscheid aus "promovieren" "wurde er promoviert" gemacht, "habilitiert[e] er sich" aber gelassen. Dein Kommentar deutet an, dass du bei "promovieren" nur die transitive Bedeutung akzeptierst. Der DUDEN (Richtiges und gutes Deutsch) sagt dazu: "promovieren: Das Verb wird einerseits transitiv im Sinn von 'jemandem die Doktorwürde verleihen' verwendet: Er wurde letztes Jahr [zum Doktor der Medizin] promoviert. Andererseits wird es auch intransitiv gebraucht, und zwar in der Bedeutung 'die Doktorwürde erlangen, den Doktorgrad erwerben': Ich habe bei Herrn Professor Bauernfeind in Saarbrücken promoviert. Er hat im Fach Geschichte promoviert. Sie promovierte zum Dr. phil."

Zum Verb "habilitieren" gilt laut o. g. Duden Ähnliches: "habilitieren: Das Verb habilitieren 'die Lehrberechtigung an einer Hochschule erwerben' kann auch reflexiv gebraucht werden: [sich] in München / bei Prof. X habilitieren; sich für Kunstgeschichte habilitieren. Transitiv verwendet (Sie wurde 1995 habilitiert), bedeutet habilitieren 'jemandem die Lehrberechtigung erteilen'."

Ich denke, die richtige Form sollte im Einzelfall gefunden werden. Im von dir korrigierten Satz passte allerdings (m. E.) in der Tat eher die ursprüngliche Form "promovierte er... zu dem Thema", weil das von Windscheid gewählte Thema im Vordergrund steht, nicht aber der verliehene Grad (Rechtswissenschaft/Medizin/Biologie etc.) an sich. Aus dem gleichem Grunde hätte ich übrigens auch die reflexive Form von "habilitierte er sich" geändert und stattdessen "habilitierte er... mit der Schrift..." gewählt. Viele Grüße, --Frank Felgenträger 16:09, 17. Sep. 2008 (CEST)

Du hast recht. Laut Duden (mindestens seit 60 Jahren in unveränderter Form) kann man sowohl promovieren als auch habilitieren im Sinne von „den Titel verleihen“ als auch „den Titel erwerben“ verwenden. Deine Argumente sind also durchaus berechtigt. Lumu 08:33, 22. Sep. 2008 (CEST)