Hallo Herdega, deine Bearbeitung habe ich nun zum zweiten Mal zurückgesetzt. Es handelt sich dabei um juristisch korrekte Ausführungen, die aber in diesem Punkt: "Kritik" nicht passen und auch viel zu umfangreich sind, sofern der Punkt "Kritik" ganz am Schluss der Ausführungen angeschnitten wird. Falls Du anderer Meinung bist, stelle Deine Ansicht auf der Diskussionsseite im Artikel Landesverwaltungsgericht dar und es wird darüber die Mehrheit entscheiden. SG, Asurnipal (Diskussion) 22:10, 4. Mai 2018 (CEST)Beantworten