Hallo Heiko, ich danke Dir für die Veränderung des Artikels. Dadurch wird er viel objektiver. Da wir uns wahrscheinlich nicht kennen, muss ich auf einen Irrtum aufmerksam machen. Ich wurde vor der Einführung des Neuen Strafgesetzbuches der DDR, was 1968 oder 1969 geschah, verurteilt. Mein Urteil erfolgte, laut Urteil des Kreisgerichtes Weißenfels vom 8.4.1967 wegen "versuchter gewaltsamer Grenzdurchbruch gem. § 8 Abs. 1 und 2 des Passgesetzes in Verbindung mit § 6 Ziffer Absatz 1 Ziffer b der VD zum Schutze der Staatsgrenze vom 19.1964 und den §§ 1 und 4 des JGG" Mit freundlichem Gruß Rainer Wagner (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Rainer Wagner (DiskussionBeiträge) 16:52, 18. Jan. 2007)