Bitterschokolade

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Hallo Frankie001, habe die Definition aus dem Römpp eingebaut (der Römpp nennt als Quelle Matissek, R., Süsswaren, (1999) 6, 28.); im Lebensmittelrecht (Kakaoverordnung von 2003) taucht der Begriff „Bitterschokolade“ gar nicht auf. Dort werden aber die erforderlichen Anteile an Kakao für Schokolade allgemein festgelegt (35 Prozent Gesamtkakaotrockenmasse, davon mindestens 18 Prozent Kakaobutter und mindestens 14 Prozent fettfreie Kakaotrockenmasse.). Gruß --Cvf-psDisk+/− 16:52, 26. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Lindt & Sprüngli

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Hallo Frankie. Bitte um Teilnahme bei Diskussion:Lindt_&_Sprüngli#Schokoladentest?. Danke und Gruss --KurtR (Diskussion) 23:12, 8. Okt. 2020 (CEST)Beantworten