Herzlich willkommen in der Wikipedia, Cf0909! Bearbeiten

Ich habe gesehen, dass du dich kürzlich hier angemeldet hast, und möchte dir ein paar Tipps geben, damit du dich in der Wikipedia möglichst schnell zurechtfindest:

  • Sei mutig, aber vergiss bitte nicht, dass andere Benutzer auch Menschen sind. Daher wahre bitte immer einen freundlichen Umgangston, auch wenn du dich mal über andere ärgerst.
  • Bitte gib bei Artikelbearbeitungen immer eine Quelle an (am besten als Einzelnachweis).
  • Begründe deine Bearbeitung kurz in der Zusammenfassungszeile, sofern du damit vorhandenen Text löschst oder abänderst. Damit vermeidest du, dass andere Benutzer deine Änderung rückgängig machen, weil sie diese nicht nachvollziehen können.
  • Nicht alle Themen und Texte sind für eine Enzyklopädie wie die Wikipedia geeignet. Enttäuschungen beim Schreiben von Artikeln kannst du vermeiden, wenn du dir zuvor Wikipedia:Was Wikipedia nicht ist und Wikipedia:Relevanzkriterien anschaust.

Schön, dass du zu uns gestoßen bist – und: Lass dich nicht stressen.

Einen guten Start wünscht dir Kurator71 (D) 12:20, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Musicalion.com ‎ Bearbeiten

Hallo Cf0909, bitte lass den Artikel auf Musicalion.com , da gehört er laut WP:NK hin. Gruß, --Kurator71 (D) 12:20, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Guten Tag Kurator71, vielen Dank für Deinen Kommentar. Ich bin neu hier und mache erste "Gehversuche". Ich habe zunächst viel gelesen und dann versucht, meinen ersten Artikel so zu verfassen, dass er möglichst vielen Konventionen entspricht. Ganz ist mir das wohl nicht gelungen... Und hier kommen gleich zwei Fragen: Meines Erachtens heißt die aktuelle Version des Artikels doch jetzt "Musicalion.com" - ohne den früheren Zusatz "Notenbibliothek"? Falls ich etwas falsch gemacht habe - was wahrscheinlich ist! -, bitte ich um Hilfestellung.
Weiterhin wäre ich für eine Information dankbar, welche Belege für die Aussage "''Musicalion.com'' ist eine staatlich anerkannte, internationale, private Musikbibliothek für Noten" geeignet sein könnten. Der Hinweis auf der Musicalion-Webseite scheint nicht zu reichen. Der Bescheid der Bayerischen Staatsbibliothek zur staatlichen Anerkennung ist laut meiner Recherche ebenfalls nicht geeignet. Auch hier bitte ich um Hilfe!
Danke im Voraus und herzliche Grüße, Cf0909 --Cf0909 (Diskussion) 15:59, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo Cf0909,
für einen ersten Artikel sieht das doch schon ganz gut aus. Ja, den Zusatz, bei uns nennt man das Klammerlemma, nutzt man nur, wenn es mehrere gleiche Begriffe mit unterschiedlicher Bedeutung gibt, z. B. bei Hans Müller. Musicalion.com gibt es nur einmal, da braucht es keine Klammer, das ist ja schon eindeutig. Die Klammer ist also nur zur Unterscheidung gedacht, nicht zur Definition, das tut die Einleitung. Als Belege geeignet sind (wissenschaftliche) Literatur und seriöse Presseberichte. Beides muss nicht unbedingt online vorliegen.
Gruß, --Kurator71 (D) 17:40, 20. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Guten Morgen und vielen Dank für die Information. Was kann ich denn tun, wenn es keine Presseberichte und keine Literatur gibt? (Es gibt lediglich den erwähnten Bescheid der Bayerischen Staatsbibliothek zur staatlichen Anerkennung.) Die Online-Musikbibliothek ist ja seit 20 Jahren eine Tatsache... Kann ich die Aussage verändern oder kürzen, um zu vermeiden, dass ich einen Beleg beibringen muss?
Ich kann die Belegpflicht im Allgemeinen gut nachvollziehen, sie ist ein entscheidender Beitrag zur Seriosität der Enzyklopädie. Aber in diesem Fall bin ich etwas überfordert...
Ich sage wieder mal "Danke!" für eine Auskunft, Grüße von Cf0909 --Cf0909 (Diskussion) 10:57, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Dann hätten wir ein großes Problem, dann stünde auch die enzyklopädische Relevanz in Frage. Also Bibliotheken sind relevant, wenn sie:
Bibliotheken sind relevant, wenn sie hauptberuflich geleitet werden und ihre Bestände der Öffentlichkeit zugänglich sind. In Deutschland ist dies in der Regel der Fall, wenn die entsprechende Bibliothek zum Leihverkehr zugelassen und ihr Bibliothekssigel im deutschen Sigelverzeichnis aufgeführt ist. Auch andere Bibliotheken können relevant sein, wenn sie über historisch bedeutende Bestände verfügen. Ein Indiz für Relevanz ist beispielsweise die Aufnahme in das Handbuch der historischen Buchbestände. Zweigstellen von Bibliotheken sollten möglichst bei der Hauptstelle behandelt werden.
Der Sinn von Wikipedia ist es ja, etabliertes Wissen zu sammeln, d. h. Wissen, das in Sekundärliteratur "gespeichert" ist. Wenn es kein Wissen gibt, können wir auch nichts speichern... ;-) LG, --Kurator71 (D) 12:53, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Guten Morgen, ich habe mir die Seite „Relevanzkriterien“ auch angeschaut. Zum einen ist die Definition „Eine Bibliothek ist relevant, wenn sie hauptberuflich geleitet und die Bestände der Öffentlichkeit zugänglich sind“ für Musicalion.com zutreffend. „Andere Bibliotheken“ sind ausschließlich dann relevant, wenn sie über historisch bedeutende Bestände verfügen. Es wird dort nicht der Tatsache Rechnung getragen, dass es Online-Musikbibliotheken, gibt, die vielleicht die Relevanzkriterien für „reguläre“ Bibliotheken nur teilweise erfüllen, aber dennoch so relevant sind, dass ein Eintrag in Wikipedia wichtig für die Allgemeinheit ist. Zum anderen fehlt auf der Seite https://de.wikipedia.org/wiki/Musikbibliothek ein Abschnitt über Online-Musikbibliotheken wie z.B. IMSLP, CPDL (beide mit Wikipedia-Einträgen) oder eben Musicalion.com. Ist es (für mich? Für jemand anderen?) möglich, diesen Artikel entsprechend zu erweitern?
Zum Einzelnachweis für die „Sammlung etablierten Wissens“: In dem Artikel der renommierten „neuen musikzeitung nmz“ https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Musikzeitung zur 20jährigen Geschichte Musicalions, auf den ich bereits verlinkt habe, wird ausführlich dargelegt, seit wann es die Online-Musikbibliothek gibt, wie die Entstehungsgeschichte war, welche ihre Aufgaben sind usw. Das sollte doch als „Wissen in Sekundärliteratur“ mehr als ausreichend sein? Es ist mir wirklich ein großes Anliegen, dass der Artikel in die Enzyklopädie aufgenommen wird. Meines Erachtens sind die Kriterien dafür erfüllt, und einer Aufnahme des Artikels sollte doch nichts mehr im Wege stehen? Wieder einmal Danke! für die Hilfe. Wie geht es jetzt weiter? Fragt mit herzlichen Grüßen Cf0909 --Cf0909 (Diskussion) 07:13, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Moin, nein, das Interview in der nmz ist ja kein etabliertes Wissen aus Sekundärquellen, sondern im Grunde Eigenaussagen des Firmengründers. Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, das das so bei einem Löschantrag nicht reichen wird. "Hauptberuflich geleitet" müsste bequellt werden. Woher kommt denn das Geld für die hauptberufliche Stelle? Du musst erstmal gar nicht machen, allerdings dürfte der Artikel so früher oder später einen Löschantrag bekommen, schon wegen der fehlenden Bequellung. Natürlich kannst du den Artikel Musikbibliothek jederzeit selbst erweitern. Grüße, --Kurator71 (D) 09:12, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Oh je - und danke wieder einmal, dass Du Dich so damit befasst. Musicalion finanziert sich meines Wissens ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge (es gibt wohl ca. 40.000 Mitglieder), und der Firmeninhaber arbeitet hauptberuflich dort. Ich warte jetzt einmal ab und denke über eine Erweiterung des Artikel über die Musikbibliotheken nach. Ein schönes Wochenende wünscht Cf0909 --Cf0909 (Diskussion) 09:23, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Kein Problem. Ah, ok, dann ist es zumindest plausibel, dass es einen hauptamtlichen Mitarbeiter gibt. Ich hab es mir gerade auch noch mal angeschaut. Bei 46.000 Mitgliedern und zwei bis drei Euro pro Monat erscheint das tatsächlich möglich. Ich schaue mal, dass wir den nmz-Aritkel als beleg einbauen. Besser so als nichts... LG, --Kurator71 (D) 09:35, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich bin Dir wirklich sehr dankbar für Dein Engagement. Vielleicht wird's ja doch noch etwas, viele Grüße! --Cf0909 (Diskussion) 10:47, 23. Feb. 2024 (CET)Beantworten