Benutzer Diskussion:Benatrevqre/Archiv/2010/Dezember

VM gegen Bdf

Zu deiner Information: [1]. Mit bestem Gruß, --Φ 10:15, 1. Dez. 2010 (CET)

Leider zu spät gesehen, trotzdem vielen Dank für dein Einschreiten, Gruß --Benatrevqre …?! 12:53, 1. Dez. 2010 (CET)

Rudimentär

Danke für Deine Reversion lückenhaft ← → rudimentär --Bdf 13:20, 5. Dez. 2010 (CET)

Bist du jetzt derselben Auffassung wie ich, dass hier „lückenhaft“ die falsche, weil unpassende Wortwahl ist? Dann freut mich das, danke. --Benatrevqre …?! 13:22, 5. Dez. 2010 (CET)
Natürlich! rudimentär hatte ich ja ursprünglich selbst formuliert. Grüße, --Bdf 14:57, 5. Dez. 2010 (CET)
Außerdem wurde so der ursprünglich richtige Dativ nach außer wieder hergestellt. --Bdf 15:10, 5. Dez. 2010 (CET)

Wie fällt dein Urteil aus zu Prikaz 00447?

Du hast den Artikel gründlich gelesen und viel Fleißarbeit gemacht. Dir wird aufgefallen sein, dass der Artikel zur Urteilsbildung geradezu einläd :-)

Beste Grüße
--Atomiccocktail 17:13, 23. Dez. 2010 (CET)

Achso, du spielst auf die KALP an. Ja, ich werde da mein Exzellent hinzufügen, denn der Artikel erfüllt mMn inhaltlich die dafür geforderten Bedingungen hinreichend. Gruß --Benatrevqre …?! 17:24, 23. Dez. 2010 (CET)

Frohe Weihnachten

Ein gesegnetes Weihnachtsfest und Frieden auf Erden wünscht dir, lieber Benatrevqre, sich und der Welt --Φ 17:26, 23. Dez. 2010 (CET)

 

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Oh, vielen Dank. Ich wünsche dir ebenso frohe Weihnachten, lieber Phi, Gruß --Benatrevqre …?! 17:27, 23. Dez. 2010 (CET)
...und erholsame Feiertag von -- Yikrazuul 18:28, 23. Dez. 2010 (CET)
Danke, dir auch. --Benatrevqre …?! 18:59, 23. Dez. 2010 (CET)
Auch ich wünsche dir wirklich schöne (und geruhsame) Weihnahctstage, und natürlich auch einen gelungenen Rutsch ins 2011! Beste Grüße, -jkb- 10:59, 24. Dez. 2010 (CET)

Deutsche Staatsangehörigkeit

Hallo Benatrevqre, danke für deine Verbesserungen im Text. Ich glaube, was die Anerkennung der DDR angeht, meinen wir beide dasselbe, ohne es zugleich in wenigen Worten auf den Punkt bringen zu können (ich sehe, dass du an deinem Text ebenfalls mehrmals gefeilt hast). Natürlich hatte der Erwerb der DDR-Staatsbürgerschaft auch Auswirkungen auf die bundesdeutsche Rechtsordnung, aber das Entscheidende war doch, dass im innerdeutschen Verhältnis keine gesonderte Anerkennung der DDR-Staatsbürgerschaft erfolgte. Das hätte den von der DDR stets gewünschten Status zweier voneinander unabhängiger deutscher Staaten mit eigenem Staatsvolk zementiert und aus den Deutschen hüben und drüben gegenseitig Ausländer gemacht.

Ich weiß nicht, ob man rückblickend betrachtet heute noch von einem Alleinvertretungsanspruch Westdeutschlands sprechen kann, soweit du sagst:

Die Bundesrepublik Deutschland pflegte aufgrund des Alleinvertretungsanspruches ein außenpolitisch und völkerrechtlich zwiespältiges Verhältnis zur DDR, was sich in der bisherigen Gesetzgebung niederschlug.

Der Alleinvertretungsanspruch galt vielleicht in den sechziger Jahren zu Zeiten Hallsteins, als Westdeutschland die diplomatischen Beziehungen zu Staaten abbrach, die mit der DDR Beziehungen aufnahmen. Spätestens seit Inkrafttreten des Grundlagenvertrags 1973 und der Ostverträge war das mit dem Alleinvertretungsanspruch aber wohl hinfällig. In der staatsangehörigkeitsrechtlichen Gesetzgebung hat sich der Alleinvertretungsanspruch meines Wissens auch nicht niedergeschlagen. Lediglich in diesen beiden Punkten gehe ich mit dir nicht konform (ich kann aber damit leben!). Dir noch ein frohes Weihnachtsfest --Opihuck 15:15, 26. Dez. 2010 (CET)

Ja, ich bin noch ein wenig am feilen. Bezüglich des Alleinvertretungsanspruches stimme ich dir zu, er verschwand mit den Ostverträgen, als sich die Identitätsauffassung der Bundesrepublik von der strikten Staatskerntheorie (DDR kein Staat, sondern (Sowjet-)„Zone“) zur insoweit abgewandelten Kernstaatstheorie reduzierte, als der DDR zwar Staatscharakter und eine eigene Völkerrechtssubjektivität zugebilligt wurde, mit besagtem Teso-Beschluss aber gleichfalls festgestellt wurde, dass jene Theorie um Aspekte der Dachstaatstheorie erweitert werden musste (sonst hätte es auf eine abgeschlossene Sezession der DDR hinausgeführt), sodass zum Ausdruck kam, dass beide deutsche Staaten zwar gleichberechtigt, aber weiterhin für einander nicht Ausland sein konnten und waren, sondern Teile unter einem gemeinsamen „Reichsdach“, also der deutschen Nation, auch wenn die DDR dies anders sah (zu alledem z. B. Hailbronner in: Graf Vitzthum (Hrsg.), Völkerrecht, 3. Aufl., Rn 200 ff.). Allerdings wurde – wie du mir wohl auch zustimmst – die gemeinsame deutsche Staatsangehörigkeit durchwegs aufrechterhalten, d. h. auch wenn die DDR eine eigene Staatsangehörigkeit etabliert hatte, waren die DDR-Bürger dennoch weiterhin nach Bundesrecht Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.
Ich versuche, den Satz mit dem Alleinvertretungsanspruch noch etwas zu abzuschwächen.
Auch dir frohe Weihnachten. --Benatrevqre …?! 16:23, 26. Dez. 2010 (CET)
Ja klar, natürlich wurde von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit ausgegangen. Wenn du schreibst, das habe im Gesetz seinen Niederschlag gefunden, dann würde ich nach einer Änderung im Gesetzestext suchen, aus der sich das ergibt. Tatsächlich ist das RuStAG diesbezüglich jedoch nicht geändert worden. Auch Art. 116 GG sagt nichts explizit zur Staatsangehörigkeit der DDR, sondern spricht von der deutschen Staatsangehörigkeit. Oder meintest du als "Niederschlag" den Umstand, dass bis noch vor wenigen Jahren an der Bezeichnung "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" festgehalten wurde, obwohl die Bezeichnung schon viel früher antiquiert erscheinen musste? Gruß --Opihuck 17:01, 26. Dez. 2010 (CET)
Naja, ich weiß gar nicht mehr, ob das mit dem „Niederschlag“ überhaupt meine ursprüngliche Formulierung gewesen ist. Ich hatte halt zurückgesetzt auf die vorige Fassung des Satzes, weil mir deine Änderung dahingehend nicht besser erschien. Aber da ich nun weiß, wie du es vermutlich gemeint hast, lag es womöglich nur an einer hinderlichen Formulierung. Von daher kannst du gerne einen Formulierungsvorschlag machen, denn das mit dem „Niederschlag“ ist wegen deiner plausiblen Begründung zwar in bezug auf das RuStAG in der Tat suboptimal gewählt. Aber wiederum kann das, was sich in der bisherigen Gesetzgebung niederschlug, ja genauso gut auf Art. 116 I Alt. 1 GG bezogen werden, um das „zwiespältige Verhältnis zur DDR“ zu erklären, also der Anspruch der Bundesrepublik, im Zweifelsfall auch (ehemalige) DDR-Bürger – d. h. falls ein Staatsbürger der DDR seinen Willen zum Ausdruck brachte, seine Rechte aus Art. 116 I in Anspruch zu nehmen – unter den Schutz des GG zu stellen.--Benatrevqre …?! 17:16, 26. Dez. 2010 (CET)

Einen schönen Übergang

... und ein erfolgreiches 2011 wünscht --HC-Mike (:±) 21:38, 30. Dez. 2010 (CET)

Danke, HC-Mike, dir wünsche ich ebenso einen guten Rutsch und Erfolg im neuen Jahr. --Benatrevqre …?! 01:17, 31. Dez. 2010 (CET)
+1, hast Du noch Lust mal bei Alpenfestung zu senfen? Grüße -- Anton-Josef 01:21, 31. Dez. 2010 (CET)
Danke Anton-Josef, dir natürlich dasselbe.
Wegen der Alpenfestung: Was ist da konkret die Frage, meinst du vielleicht wegen den Kommata?
Und natürlich hast du mit diesem Edit völlig recht, denn schließlich geht es hier um das nationalsoz. Dt. Reich und nicht um die Etymologie des „Dritte-Reichs“-Begriffes. --Benatrevqre …?! 01:26, 31. Dez. 2010 (CET)
(BK) Nö, nix Kommata :-) Ich halte Drittes Reich für einen nationalsozialistischen Propagandabegriff, den Benutzer:Freud unter allen Umständen dort drin haben will. Ich meine Deutsches Reich 1933 bis 1945 ist zwar sperriger, aber neutraler und beschreibt den Zeitraum auch besser. -- Anton-Josef 01:34, 31. Dez. 2010 (CET)
Und ich dachte schon ich hätte sie nicht mehr alle :-) -- Anton-Josef 01:35, 31. Dez. 2010 (CET)
Keine Sorge, was dich betrifft, so ist dem nicht so. Es wurde bereits an anderen Stellen – und ich bin da auch grad auf der Suche nach einer beispielhaften Diskussion von damals… – geklärt, dass in der Wikipedia grundsätzlich lieber „nationalsozialistisches Deutschland“ oder schlicht „Deutsches Reich“ (mit passender Verlinkung) statt „Drittes Reich“ geschrieben werden soll. Du gehst mit deiner Änderung also vollkommen konform. --Benatrevqre …?! 01:43, 31. Dez. 2010 (CET)
Habe das dort nun auch gesenft. :-) --Benatrevqre …?! 01:48, 31. Dez. 2010 (CET)

Neu bekanntgemacht durch Bekanntmachung der Neufassung?

Hallo Benatrevqre, deine Verbesserung von

neu bekanntgemacht durch Bekanntmachung der Neufassung des Bundesvertriebenengesetzes (BekBVFGNeuf)

bitte ich dich, nochmals zu überdenken. Das Gesetz wurde neu bekanntgemacht, nicht neu verkündet. Daher trägt die Neubekanntmachung dieselbe Abkürzung wie die Urfassung, also BVFG. Üblicherweise wird das daher so zitiert: "Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom ... (BGBl. I ...)". Die von dir gewählte Abkürzung gibt es nicht. --Opihuck 01:25, 28. Dez. 2010 (CET)

Zu vordererst: Bitte führe Diskussionen auf der zugehörigen Diskussionsseite. (Ich weiß, dass ich das diesbezüglich kürzlich selbst [auf deiner Benutzerdisku] falsch gehandhabt habe, deshalb ist das als zukünftiger Hinweis gedacht.)
Nun zur Sache: Wie kommst du darauf, dass durch meine Formulierung darauf geschlossen werden könnte, dass jenes Gesetz „neu verkündet“ würde? Ich habe mich vielmehr an den Wortlaut des Titels der Neubekanntmachung gehalten, siehe hier bzw. dort. Ich gebe aber zu, dass meine Formulierung etwas unrund ist, deshalb erscheint mir eine Formulierung wie etwa „neugefasst durch B. v. 10.08.2007 BGBl. I S. 1902“ (Zitat siehe dort) besser. --Benatrevqre …?! 06:59, 28. Dez. 2010 (CET)
Neubekanntmachungen als Akte der Bundesregierung erhalten keine Abkürzungen. Du aber hast eine neue Abkürzung vergeben. Das ist insofern irreführend, als ein geschulter Leser dahinter ein neu verkündetes Gesetz vermutet. Nur neu vom Bundestag verabschiedete Gesetze einschließlich Änderungsgesetzen erhalten - in der Regel, nicht immer - eine Abkürzungsbezeichnung. Bei Neubekanntmachungen kann das nicht der Fall sein, weil die Ermächtigungsvorschrift, das Gesetz in konsolidierter Form neu bekanntzumachen, dazu nicht berechtigt (das wäre dann eine qualitative Änderung, die nur der Bundestag beschließen kann). Die von mir vorgeschlagene Formulierung kannst du in dem BVFG-Text, auf den der BVFG-Link des Artikels verweist, also hier unter "Vollzitat" nachlesen. Genau so werden auch spätere Änderungsgesetze eingeleitet. Mit einer Neubekanntmachung entfällt im Zitat zudem jeder Hinweis auf die Urfassung. Im Artikel wird aber noch das Gesetz in der Urfassung von 1953 zitiert. Viele Grüße --Opihuck 11:17, 28. Dez. 2010 (CET)
Mir ist bekannt, dass neu vom Bundestag verabschiedete Gesetze eine Abkürzung enthalten. Allerdings sah ich das jetzt nicht so eng mit der Abkürzung. Wenn du dort aber ein Irritationsvolumen erkennst, so kann ich mich auch mit einer Formulierung wie „[…] in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2007“ abfinden; insbesondere auch aufgrund deines letzten Satzes in deiner Begründung.
Wie gesagt, stammt jene von dir reklamierte Formulierung resp. Abkürzung nicht von mir, sondern ich habe mich auf buzer.de (s. Links oben) bezogen. --Benatrevqre …?! 11:50, 28. Dez. 2010 (CET)
Aaah, jetzt habe ich dich verstanden. Das war mir vorher nicht aufgefallen. Also dann kann ich es ganz kurz machen: Die auf www.buzer.de zitierte Abkürzung ist eine private Abkürzung des Anbieters und hat mit dem authentischen Text nichts zu tun. Ich empfehle, nur offizielle Quellen zu verwenden. Viele Grüße --Opihuck 12:36, 28. Dez. 2010 (CET)
Oh! Ich bin nach einer kleinen Überprüfung (siehe hier) ebenso erstaunt: die Abkürzung BekBVFGNeuf kommt doch tatsächlich im gesamten Internet nur auf den Seiten von buzer.de vor. Dann ist das ja gar keine amtliche Abkürzung (wie zuvor meinerseits angenommen), sondern buzer.de hat sie sich vermutlich ausgedacht. Denn normalerweise ist buzer.de eine seriöse Quelle und dahingehend auch immer sehr genau. Gerade wenn ich nach Synopsen suche, ist es eine großartige Informationsseite.
Ich habe hier deiner bzw. der amtlichen Formulierung entsprochen. Gruß --Benatrevqre …?! 12:46, 28. Dez. 2010 (CET)
O. k., prima, vielen Dank. Falls du es nicht wissen solltest: Das BGBl. und alle GVBl. der Länder kann man im Original kostenfrei im Parlamentsspiegel, einer Seite, die vom Landtag Nordrhein-Westfalen betrieben wird, einsehen. Im Unterschied zur Seite des Bundesgesetzblatts (nur Lesezugriff) bietet diese Seite auch die Möglichkeit des Ausdruckens und der Abspeicherung. Wenn du die Seiten privater Anbieter nutzt, würde ich zusätzlich immer auch mal einen Blick in den Originaltext werfen. Viele Grüße --Opihuck 19:52, 28. Dez. 2010 (CET)
Hallo Benatrevqre, mir ist vor einiger Zeit diese Diskussion hier aufgefallen. Bei buzer.de hat jeder Titel eine Abkürzung - wie be jursi übrigens. Was bisher fehlte, war ein Hinweis, ob es sich dabei um die amtliche handelt oder nicht. Das habe ich jetzt nachgeholt. Gibt es keine amtliche Abkürzung ist der Titel jetzt jeweils mit "k.a.Abk." gekennzeichnet (siehe z.B. die oben verlinkte Neufassung des BVFG). Ich hoffe das Bild der "seriösen Quelle" wird dadurch bei dir wieder gestärkt, danke ;-) --87.160.138.217 22:49, 28. Jan. 2011 (CET)
Ah, sehr schön! Vielen Dank für die Ergänzung. Selbst wenn diese kleine Angelegenheit hier zuvor der allgemeinen Qualität (vor allem aufgrund der Tagesaktualität) von buzer.de nicht abträglich sein konnte, begrüße ich selbstverständlich die nun von dir getroffene Klarstellung – auch angesichts dessen, dass womöglich diese Diskussion hierfür ausschlaggebend war, was mich freut. :-) --Benatrevqre …?! 02:47, 29. Jan. 2011 (CET)