Benutzer:Zieglhar/Röttler Erbfolgestreit (1503)

Der Röttler Erbfolgestreit begann 1503 mit dem Tod des Markgrafen Philipp von Hachberg-Sausenberg, wobei es um die Rechtmäßigkeit der Erbeinung vom 31. August 1490 zwischen den Markgrafen Philipp von Hachberg-Sausenberg und Christoph I. von Baden ging.

Zum Begriff Bearbeiten

auch „Röttler Gemächt“[1]

Das Streitobjekt Bearbeiten

Von Seiten Markgraf Christophs wurde nicht die ganze badische Markgrafschaft, sondern nur die Markgrafschaft Baden-Hachberg mit der Hochburg und Burg Höhingen, sowie der Stadt Sulzburg in die Erbvereinigung eingebracht.

Von Seiten Markgraf Philipps wurden nur seine breisgauischen Besitzungen (Herrschaft Rötteln, Landgrafschaft Sausenberg, Herrschaft Badenweiler) in die Erbvereinigung eingebracht.

Der Erbvertrag Bearbeiten

Konkurrierende Verträge Bearbeiten

Heiratsvertrag von 1476 zwischen Philipps Vater, Rudolf IV. und Herzog Amadeus von Savoyen.

Die Handelnden und ihre Interessenlage Bearbeiten

Philipp von Hachberg-Sausenberg Bearbeiten

Unterzeichner für Philipp

Rudolf von Blumeneck 1490 Amtmann in Badenweiler, 1503 Landvogt in Rötteln

Thüring von Reichenstein 1485 Landvogt zu Rötteln

Hermann von Eptingen Dr. Andreas Helmut Hans von Mörsberg

Maria von Savoyen und Jeanne de Hochberg Bearbeiten

 
Johanna von Hochberg
 
Marie de Savoie

Die Witwe Philipps, Marie von Savoyen (1461-1513) oder (1460-1511), die Tochter des Amadeus IX. von Savoyen und ihre Tochter Johanna versuchten den Erbvertrag anzufechten, wobei sie auch um Unterstützung der eidgenössischer Stände Solothurn, Luzern, Freiburg im Üechtland und Bern ersuchten, denen sie durch Burgrecht verbunden waren.

Marie (Morges 12 juillet 1461 + Dijon 1513) mariée en 1476 à Philippe de Bade Hochberg. Marie († 1511) ∞(I) 1476 Philipp, Markgraf von Baden-Hachberg (1454–1503) ∞(II) Jacques d'Assay, Herr von Le Plessis (auch Jacques d'Assé)

Philibert II. (Savoyen)Margarete von Österreich (1480–1530) Tochter von Maximilian I. (HRR)

Marie von Savoyen [2] Von 1503 bis 1506 Marie von Savoyen, die Witwe des Grafen genießt das Gebiet von Ouhans als Mitgift und als Hüterin für Jeanne Hochberg, ihre Tochter.

Die Eidgenossenschaft Bearbeiten

eidgenössischen Stände Solothurn, Luzern, Freiburg im Üechtland und Bern

Wilhelm von Diesbach Bern

Das französische Königshaus Bearbeiten

Christoph von Baden Bearbeiten

Johann Graf von Mörs und zu Saarwerden

Wilhelm von Neipperg

Wilhelm von Urbach

Kaspar von Klingenberg Amtmann zu Hachberg

1500 Gesandtschaft zu Philipp nach Dijon: Hermann von Sachsenheim; Hans von Schauenburg; Georg Hosius (Georg Hos) Erasmus von Weiher

Hans Welsinger von Würzburg

Übernahmekommission: Burchard von Reischach, Kanzler Jakob Kirscher, Dr. Johann Hochberg, Erasmus zum Weiher , Landvogt von Hochberg

Truppenaufgebot Berhard von Zweibrücken; Christoph von Venningen

Fürsprech: Eitel Friedrich II. (Hohenzollern) Schwiegersohn

Die Markgräfler Landstände Bearbeiten

Die Vorderösterreichische Verwaltung Bearbeiten

Benutzer:Zieglhar/Mörsberg (Adelsgeschlecht) Moersberg Vater Freiherr Caspar von Mörsberg Moersberg Sohn Hans von Mörsberg

Maximilian I. Bearbeiten

Sowohl Markgraf Christoph als auch Markgraf Philipps Witwe und Tochter waren sich bewusst, dass ohne die Zustimmung durch Maximilian die Erbschaft kaum angetreten werden konnte. Philipps Hinterbliebene legten die Entscheidung in seine Hände. Es war beabsichtigt das Markgräflerland zunächst bis zur Entscheidung über die Erbfolge selbst zu übernehmen. Im Hinblick auf die Entscheidung beabsichtigte die habsburgische Regierung in Innsbruck die Ansprüche beider Parteien abzuwehren und das heimgefallene Lehen unter eigener Verwaltung zu behalten, wodurch auch das vorderösterreichische Territorium abgerundet worden wäre.

als König Bearbeiten

Der römisch-deutsche König und spätere Kaiser Maximilian hatte zunächst alles Interesse daran zu verhindern, dass das Markgräflerland in die Kontrolle der Eidgenossenschaft oder des Königreichs Frankreich geriet. Zudem waren Markgraf Christoph und sein designierter Schwiegersohn Eitel Friedrich von Zollern wichtige Gefolgsleute.

als Oberhaupt der Habsburger Bearbeiten

Die Habsburger beanspruchten die Lehenshoheit über die Burg Rötteln und die Stadt Schopfheim. Nach ihrer Interpretation fiel mit dem Tod Markgraf Phillips das Mannlehen als erledigtes Lehen an die Habsburger zurück. Obwohl der Ursprung der Ansprüche unklar bleibt, hatten verschiedene Markgrafen aus dem Hause Hachberg-Sausenberg die Lehensbriefe anerkannt, womit die Rechte des Hauses Habsburg akzeptiert wurden. Markgraf Christoph hatte im Zusammenhang mit der Erbeinung zwar eine Zusicherung erhalten, dass man ihm die Lehen übertragen würde, allerdings mit dem Vorbehalt, dass das Haus Habsburg das Lehen mit Erstattung von 6000 Gulden zurückerstatten könne.

Die habsburgische Regierung in Ensisheim sah sich vor diesem Hintergrund in einer schwierigen Situation. Die Gemengelage von Interessen wurde noch dadurch verstärkt, dass der habsburgische Landvogt Kaspar Freiherr von Mörsperg und Belfort der Vater des von Philipps Witwe eingesetzten neuen Landvogts von Rötteln, Hans von Mörsberg, war.

Bischöfe von Basel Bearbeiten

als Lehensherren und Nachbarn der Hachberg-Sausenberger Kaspar zu Rhein bis 1502; Christoph von Utenheim

Die Stadt Basel Bearbeiten

Bereits um die Jahreswende 1500/1501 gab es Geheimverhandlungen zwischen dem Röttler Landvogt Rudolf von Blumeneck und einigen Basler Ratsherren[3] über ein Schutzbündnis zur Abwehr einer Übernahme der Röttler Herrschaften durch die französische Verwandtschaft des Markgrafen Philipp, der von diesen Geheimverhandlungen nichts wusste. Nach der Übernahme der Röttler Lande durch Markgraf Christoph erklärte Basel, dass es keinen Durchzug von Truppen durch sein Gebiet dulden würde, womit insbesondere Solothurn angesprochen war. 1514 kam es zu Spannungen zwischen der habsburgischen Regierung in Ensisheim und der Markgrafschaft wegen des ungeklärten Lehensverhältnisses und 1518 gab es das Gerücht, dass sich Ulrich von Habsberg, Simon von Pfirt und Hans von Schönau darum bemühten von den Habsburgern die Röttler Herrschaften als Lehen zu bekommen. Basel entsandte einen Boten an den kaiserlichen Hof um diese unliebsamen Nachbarn zu verhindern und sich selbst um die benachbarten Lande zu bemühen.

[4]

In dieser Situation versuchte Johanna von Longueville versuchte ihre Ansprüche auf Rötteln und Sausenberg zu versilbern. So nahm sie auch Kontakt mit der Stadt Basel auf um dieser allenfalls ihre Ansprüche zu verkaufen, da sie davon ausging, dass diese große Handelsstadt als unmittelbarer Nachbar der Markgrafschaft eher Mittel und Wege finden würde um sich durchzusetzen. Im Herbst 1519 verlief dieser Versuch im Sande und auch ein erneuter Versuch - diesmal von Seiten Basels - führte 1521 zu keinem Ergebnis.


Um 1538 zog Basel diese Option auch in Erwägung. Nach diplomatischen Schritten des damaligen Röttler Landvogts, Hans Albrecht von Anweil, nahm man aber davon Abstand, nutzte die Option aber immerhin als Druckmittel in den Verhandlungen mit der Markgrafschaft um Rechte in Klein-Hüningen und Riehen.[5]

Königreich Frankreich Bearbeiten

Markgraf Philipp stand seit 1477 in Diensten des französischen Königs Philipp (Hachberg-Sausenberg)#In französischen Diensten

Karl VIII. (Frankreich) bis 1498; Ludwig XII.

Beilegung des Streits 1581 Bearbeiten

Der 1503 begonnene Rechtsstreit vor dem Reichskammergericht wurde am 28. August 1581 auf Vermittlung von Bern beigelegt. Die vormundschaftliche Regierung der Markgrafschaft Baden-Durlach vertreten durch die Mutter des Markgrafen Ernst Friedrich von Baden-Durlach, Anna von Pfalz-Veldenz, erklärte sich bereit eine Abstandszahlung von 225 000 Gulden an das Haus Orléans-Longueville zu leisten. Die Summe war in drei Tranchen jeweils zum 1. September 1581-1583 in Basel zahlbar. Während die erste Tranche aus dem markgräflichen Kammergut bezahlt wurde, wollte die markgräfliche Vormundschafts-Regierung unter der Markgräfinwitwe, Anna von Pfalz-Veldenz, 1582 für die nächsten 15 Jahre pro 100 Gulden Vermögen eine Sondersteuer von 12 Batzen von den Untertanen erheben.[6] Mit der Sondersteuer sollten auch die Türkenhilfe und alle während der 15 Jahre anfallenden Reichs- und Kreishilfen abgedeckt sein.

Die Verhandlungen mit dem Ausschuss der Landschaft der Landgrafschaft Sausenberg und der Herrschaften Rötteln und Badenweiler erfolgten am 2. Januar 1682 auf Burg Rötteln, wobei der Ausschuss statt der geforderten 12 Batzen nur 8 Batzen (also 0,53% Vermögenssteuer) genehmigte. Am 8. Januar schloss sich der Ausschuss der Landschaft der Markgrafschaft Hachberg dem an. Bewilligungen der Landschaftsausschüsse anderer Ämter folgten bis Mitte Februar.[7]


Martin Achtsynit Landschad von Steinach#Die Landschad von Steinach als bedeutendste Linie


Für das Haus Orléans-Longueville verzichtete Marie de Bourbon (1539-1601), die Witwe von Herzog Leonor und Mutter von Heinri und Francois von Orléans-Longueville auf alle Ansprüche auf die Herrschaften im Breisgau.[8] Die Nebenlinie Orléans-Rothelin des Hauses Orléans-Longueville führte allerdings weiterhin den Titel marquis de Rothelin.

1569 erhob der Herzog von Longueville, Léonor d'Orléans-Longueville Klage vor dem Reichskammergericht in Speyer und verlangte die Herausgabe des Markgräflerlandes, das Allodialbesitz seiner Großmutter Johanna gewesen sei.[9]

Nachdem sich in den rechtlichen Auseinandersetzung zeigte, dass der Anspruch des Hauses Orléans-Longueville begründet war, ließ sich Markgraf Karl auf Verhandlungen ein. Das Haus Orléans-Longueville forderte zunächst 800 000 Kronen zur Abgeltung seiner Ansprüche, worüber es in Basel und

[10]

Aufleben alter Ansprüche im Vorfeld des Friedens von Rijswick Bearbeiten

Die Herzogin Marie von Nemours (Marie († 1707), Comtesse de Saint-Pol, 4 Fürstin von Neuenburg; ∞ Heinrich II. von Savoyen, Herzog von Nemours († 1659)) als Erbtochter des Hauses Orléans-Longueville erhob neue Forderungen im Vorfeld des Friedens von Rijswick [11]

Eine Reaktion der Markgrafen von Baden-Durlach auf die Forderungen der Herzogin von Nemours ist nicht bekannt.[12] Die Forderung der Herzogin ist wohl im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen über die Erbfolge in Neuchatel vor dem Aussterben des Hauses Chalon-d'Arlay zu sehen. Die Herzogin und die Markgrafen von Baden erhoben neben Preußen und vielen anderen Ansprüche auf die Grafschaft Neuchatel.

Input Bearbeiten

Philipp heiratete Maria von Savoyen, die Tochter des Amadeus IX. von Savoyen um 1476/78. Mit Philipp starb die männliche Linie des Hauses Hachberg-Sausenberg aus.

Bereits Phillips Vater, Rudolf IV., hatte Verhandlungen mit dem Haus Baden über den Abschluss eines Erbvertrages begonnen und Philipp führte diese Verhandlungen am 31. August 1490 mit Markgraf Christoph I. von Baden zum Abschluss. Der Vertrag ist als „Röttelsches Gemächte“[13] bekannt. Hintergrund des Erbvertrages war die Absicht einen Sohn Christoph I., Philipp von Baden, mit der Erbtochter von Hachberg-Sausenberg, Johanna, zu verheiraten, was jedoch aufgrund politischen Drucks seitens des französischen Königs misslang.[14]

Seine Tochter Johanna (* ca. 1485; † 1543) wird nach dem Tode ihres Vaters Gräfin von Neuenburg und heiratet 1504 Ludwig von Orléans, der sich auch marquis de Rothelin nannte. Nach dem Tod Johannas (1543) nannte sich auch ihr Sohn François marquis de Rothelin und begründete die Nebenlinie Orléans-Rothelin.

Johanna und das Haus Orléans-Longueville versuchten den Erbvertrag zwischen Christoph I. von Baden und Philipp anzufechten, wobei sie auch um Unterstützung der eidgenössischer Stände Solothurn, Luzern, Freiburg im Üechtland und Bern ersuchten. Der Streit wurde erst 1581 mit der Zahlung von 225 000 Gulden durch das Haus Baden an das Haus Orléans-Longueville beigelegt.

Am 31. August 1490 schlossen die Markgrafen Philipp von Hachberg-Sausenberg und Christoph einen Erbvertrag, das sogenannte „Röttelsche Gemächt“. Bereits 1490 - 1493 übertrug Philipp von Hachberg-Sausenberg die Verwaltung seiner badischen Herrschaften an Christoph.[15] Als am 9. September 1503 Philipp, der letzte Abkömmling der Markgrafen von Hachberg-Sausenberg, ohne männlichen Erben verstarb, fielen dessen Herrschaften Rötteln, Sausenberg und Badenweiler[16] an Christoph.

Christoph besetzte die geerbten Gebiete rasch und ließ sich huldigen. So machte er die Zersplitterung der Besitzungen des badischen Hauses rückgängig und arrondierte sein Gebiet.

Philipps Tochter Johanna wurde nach dem Tode ihres Vaters Gräfin von Neuenburg und heiratete 1504 Ludwig von Orléans, der sich auch marquis de Rothelin nannte. Sie machte mit Hilfe einiger eidgenössischer Stände und des Königreichs Frankreich Ansprüche auf die badischen Herrschaften geltend. Nach dem Tode Johannas (1543) nannte sich auch ihr Sohn François weiterhin marquis de Rothelin und begründete die Nebenlinie Orléans-Rothelin. Der Streit mit dieser Linie wurde erst 1581 mit der Zahlung von 225 000 Gulden beigelegt.

Auch das Haus Österreich machte Ansprüche als Landgrafen des Breisgau geltend. Dieser Streit wurde erst 1741 definitiv beigelegt und kostete das Haus Baden-Durlach nochmals 230 000.

Versuch zur Absicherung der badischen Herrschaften Bearbeiten

Rudolf IV. war sich bewusst, dass seine Stellung als Lehensherr des deutschen Reiches einerseits und seinen burgundischen Interessen andererseits ihn in eine gefährliche Lage bringen konnten. Um die badischen Herrschaften seiner Familie zu erhalten, nahm er daher Verhandlungen mit Markgraf Karl I. und dessen Sohn Albrecht von der badischen Hauptlinie auf. Kurz vor seinem Tode holte Rudolf zudem einen Sohn Christoph von Badens, Philipp, an seinen Hof.[17] Die Verhandlungen kamen zu keinem Abschluss wurden aber später von Rudolfs Sohn Philipp mit Christoph von Baden wieder aufgenommen und 1490 zum Abschluss gebracht.

Zeitleiste Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Der Erbvertrag ist abgedruckt in:

Hinweis auf Vertrag über die Abgeltung der Rechte des Hauses Longueville in:

  • Josef Karl Krütli, Jakob Kaiser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern eidgenoessischen Abschiede. 5,1,a. Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1587 bis 1617. Bern 1872, S. 411 (Digitalisat der UB Düsseldorf)


  • Jules Jeanjaquet: Traités d'Alliance et de Combourgeoisie de Neuchâtel avec les Villes et Cantons suisses, 1290-1815. Neuchâtel: P. Attinger, 1923. XVI, 488 Seiten mit Falttafeln. Broschiert. Grossokt


  • Giséle Reutter: Le rôle joué par le Comté de Neuchâtel dans la politique suisse et dans la politique française à la fin du XVe siècle et au début du XVIe siècle: histoire diplomatique et militaire, 1474-1530

Erster Teil: Stadtrechte Band 1 und 2: Das Stadtrecht von Bern I und II: Handfeste, Satzungsbücher, Stadtbuch, Stadtsatzung 1539 von Friedrich Emil Welti, 2. Auflage, bearbeitet von Hermann Rennefahrt unter Mitarbeit von Hermann Specker. 1971. XLVIII, 765 Seiten. SRQ BE I/1 und 2 Durchsuchbares (OCR-verarbeitetes) PDF (20.5 MBytes) Band 3: Das Stadtrecht von Bern III von Hermann Rennefahrt. 1945. XX, 611 Seiten. SSRQ BE I/3 Durchsuchbares (OCR-verarbeitetes) PDF (17 MBytes)

  • Band 4: Das Stadtrecht von Bern IV von Hermann Rennefahrt. S. 462 ff. [1]
  • Johann Anton von Tillier: Geschichte des eidgenössischen Freistaates Bern von seinem Ursprunge bis zu seinem Untergange im Jahre 1798
    • Band 3, Verlag Chr. Fischer, Bern 1838 (bis 1600), S. 15, 17 UB Bern

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. zum Begriff „Gemächt“ siehe „gemacht“, in: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm,Erstbearbeitung (1854–1960), digitalisierte Version im Digitalen Wörterbuch der deutschen Sprache; abgerufen am 30. April 2019
  2. Samuel Guichenon: Histoire généalogique de la royale Maison de Savoie, Band 1, 1660
  3. hier nennt Wackernagel speziell Peter Offenburg
  4. Rudolf Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel, Dritter Band, Basel 1924, S. 44-47 und S.49-51, sowie Anmerkungen und Belege, S. 6*-7* pdf auf Commons
  5. Johann Christian Sachs: Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden, Band 4, S. 38–39
  6. 1 Batzen entsprach 1/15 eines Gulden
  7. Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 340–344 im Internet Archive
  8. Johann Christian Sachs: Einleitung in die Geschichte der Marggravschaft und des marggrävlichen altfürstlichen Hauses Baden, Carlsruhe 1769, Dritter Theil, S. 65–66 in der Google-Buchsuche
  9. siehe Gottfried Peter Rauschnick: Handbuch der Special-Geschichte von Baiern, Schwaben, Würtemberg, Baden, Pfalz, Schweiz und Oestreich, Mainz 1828, S. 195 Google Digitalisat
  10. Friedrich von Weech: Die badischen Landtagsabschiede von 1554–1668. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 29 (1877), S. 340–344 im Internet Archive
  11. In: Actes et mémoires des négociations de la paix de Ryswick. 3. Band, 2. Auflage 1707, S. 470–483 im Internet Archive
  12. siehe Fridolin Weber-Krebs: Die Markgrafen von Baden im Herzogtum Luxemburg (1487-1797), Trier 2007, S. 324
  13. Johannes Staub:Der Erbvertrag zwischen Markgraf Christoph I. von Baden und Markgraf Philipp von Hachberg vom 31. Aug. 1490, in: Das Markgräflerland, Heft 1/1991. Schopfheim, 1991
  14. Karl Seith: Die Burg Rötteln im Wandel ihrer Herrengeschlechter, Ein Beitrag zur Geschichte und Baugeschichte der Burg, Sonderdruck herausgegeben vom Röttelbund e.V., Haagen, o.O.; O.J., S. 28
  15. s. Huber S. 83
  16. seit 1444 zusammen das "Markgräflerland"
  17. s. August Huber: Über Basels Anteil am Röteler Erbfolgestreit im Jahre 1503, in: Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 4 (1905), S. 80
  18. Samuel Guichenon: Histoire Genealogique de la Royale Maison de Savoie, Band 2, Turin 1778, S. 135online in der Google-Buchsuche