Risikotragfähigkeit

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Unter Risikotragfähigkeit (auch Netto-Risikotragfähigkeit genannt) versteht man den maximal möglichen Verlust, der gerade noch durch die verfügbaren Liquiditätsreserven eines Unternehmens abgedeckt werden kann. Des Weiteren muss zugleich mindestens ein „B“-Rating für das Unternehmen gewährleistet sein, sodass eine Fortsetzung der Finanzierung durch Kreditinstitute möglich ist. [1] Generell geben gute Risikotragfähigkeitskonzepte nicht nur an welcher Verlust getragen werden kann, sondern auch die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sich ein solcher Verlust aus Kombinationseffekten von Einzelrisiken ergibt. [2] Dieses Verständnis der Risikotragfähigkeit korrespondiert unmittelbar mit den Anforderungen aus §91 Absatz 2 des Aktiengesetzes (KonTraG). Demzufolge sind bestandsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen, was gerade die Risikoaggregation erfordert.

Die Risikotragfähigkeit entspricht dem Umfang von zusätzlich tragbarem Risiko und stellt somit die Differenz zwischen Risikodeckungspotenzial und Gesamtrisikoumfang dar. Als Gesamtrisikoumfang wird jenes Risikomaß bezeichnet, welches sich über die Risikoaggregation der Einzelrisiken mittels Monte-Carlo-Simulation ergibt. Somit ist das Risikodeckungspotenzial als das Risiko zu sehen, welches insgesamt vom Unternehmen getragen werden kann und wird deshalb auch Brutto­-Risikotragfähigkeit genannt.

Risikodeckungspotenzial, Risikotragfähigkeit und Gesamtrisikoumfang
Risikodeckungspotenzial, Risikotragfähigkeit und Gesamtrisikoumfang

Risikotragfähigkeitskonzepte im Rahmen von IDW PS 340 und IDW PS 981

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Bisher wurden Risikomanagementsysteme mit Hilfe der Richtlinien aus IDW PS 340 („Die Prüfung des Risikofrüherkennungssystems“) nach § 317 Abs. 4 definiert. Mit dem Inkrafttreten des IDW PS 981 („Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Risikomanagementsystemen“) werden nun erstmals Risikotragfähigkeitskonzepte in einen Prüfungsstandard integriert, was einen ganzheitlichen Prüfungsansatz ermöglicht. Angelehnt an den IDW PS 980 („Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen“), ermöglicht dessen überarbeitete Version, der IDW PS 981, anhand eines generischen Ansatzes die systematische Prüfung von Risikomanagementsystemen. Das Risikotragfähigkeitskonzept soll dabei eine konkrete Kennzahl anbieten, die den Abstand zu einer Situation misst, welche als „bestandsgefährdende Entwicklung“ aufgefasst wird. Das Risikofrüherkennungssystem nach IDW PS 981 umfasst

  • Risikoidentifikation,
  • Risikokommunikation,
  • Risikoanalyse/-Bewertung und
  • Risikohandhabung sowie
  • Überwachung des Früherkennungssystems.

und ist nur für bestandsgefährdende Risiken verpflichtend durchzuführen. Darüber hinaus erweitert der IDW PS 981 den Risikobegriff. [3]

Einzelnachweise

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  1. Gleißner, Werner: Grundlagen des Risikomanagements: Mit fundierten Informationen zu besseren Entscheidungen, 3. Auflage 2017, S.273 – 274
  2. Gleißner, Werner: Risikomanagement, KonTraG und IDW PS 340: WPg 03.2017, S. 158 - 164
  3. BDO Deutschland: https://www.bdo.de/de-de/einblicke/newsletter/frc-aktuell-juli-2016/idw-eps-981-grundsatze-ordnungsmassiger-prufung-vo, Aufruf 01.08.2017