Benutzer:Sterilgutassistentin/Instrumentenaufbereitung

„Aufbereitung nach dem Medizinproduktegesetz“

Umsetzung der europäischen Richtlinie 93 / 42 EWG in nationales Recht

„Dass durch den Betrieb und die Anwendung von Medizinprodukten keine Patienten, Beschäftigte oder Dritte gefährdet werden dürfen.“

Aufbereitung von Medizinprodukten


Die Instrumentenaufbereitung ist eine Reihe von Arbeitsschritten bei der Herstellung von Sterilgut.

Die nach dem Gebrauch verschmutzten medizinischen Instrumente und Geräte werden:

  • gereinigt
  • desindiziert
  • kontrolliert
  • verpacktt
  • sterilisiert
  • freigegeben
  • gelagert.

Reinigung

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Nachdem früher bei der Instrumentenaufbereitung der Schwerpunkt bei der Sterilisation lag, hat man erkannt, dass nur gereinigte Instrumente und Geräte sicher sterilisiert werden können. Um die Infektionsgefahr für das aufbereitende medizinische Personal zu reduzieren, wurde der Reinigung eine Desinfektion vorangestellt. Da man erkannte, dass nur wenn die Instrumente wenigstens grab vorgereinigt sind die Desinfektion eine ausreichend Wirkung entfalten kann, hat man jetzt die Reinigung an den Anfang der Instrumentenaufbereitung gestellt. Zur Reduzierung der Infektionsgefahr für das aufbereitende personel erfolgt die Reinigung vorzugsweise maschinell, beispielsweise in Ultraschallbädern oder Reiniguns- und Desinfektionsgeräten (RDG).

Eine Ausnahme stellt der zahnätzliche Bereich dar, wo die Desinfektion der Reinigung vorausgeht, sofern kein RDG verwendet wird, da die Infektionsgefahr bei den zahlreichen spitzen Instrumenten sonst zu groß für das Personal wäre.

Die Reinigung erfolgt durch Abspülen unter Wasser und mit einer Bürste. Ziel ist es die Instrumente von sichtbarer Verschmutzung zu befreien. Eine Lupe ist für diese Arbeit nicht erforderlich, da nicht Verschmutzungen entfernt werden müssen, die nur mit der Lupe zu erkennen sind. Vorausgesetzt wird allerdings eine korrigierte Normalsichtigkeit.

Desinfektion

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Die Desinfektion erfolgt beispielsweise in der Zahnheilkunde in einem Desinfektionstauchbad. Das nach Herstellerangaben angesetzt sein muss. Probleme im Praxisalltag können auftreten, wenn die Instrumente nicht vollständig in der Desinfektionslösung eingetaucht sind oder wenn sie nicht die vorgeschriebene Zeit in der Desinfektionslösung verbleiben. Nachteilig sind die oft nur sehr ungenauen Herstellerangaben, wie lange die angesetzte Desinfektionslösung verwendet weden darf. Die Hersteller machen das von der Häufigkeit der Benutzung des Desinfektionstauchbades abhängig. Da die Überprüfung auf noch ausreichende Desinfektionswirkung der Lösung mit vertretbarem Aufwand unpraktikabel ist, wird in der Praxis empfohlen die Desinfektionslösung täglich neu anzusetzten, um auf der sicheren Seite zu sein. Früher wurden Desinfektionslösungen für Tauchwannen nur wöchentlich neu angesetzt.

Eine Alternative zur chemischen Desinfektion im Tauchbad stellt die thermische Desinfektion im RDG dar, die vom Prinzip her einem Geschirrspüler nicht unähnlich sind. Hier werden die Geräte nur ein mal eingeladen. Im ersten Arbeitsgang erfolgt die Reingung und im zweiten Arbeitsgang die thermische Desinfektion bei ca. 105 °C.

die Sterilisation unter Verschmutzungen ist unsicher. Außerdem können sich Eiweißreste von den Verunreinigungen bei der Sterilisation in die Instrumentenoberfläche einbrennen.

nasschemisches Verfahren zur Desinfektion - Eintauchdesinfektion

Einschweißen

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Sterilisiergutverpackung.

Sterilisiergut ist das noch unterile Gut, das nach dem Sterilisieren als Sterilgut bezeichnet wird.

Einschweißtüten

Sterilisierbehälter

Metallboxen, versiegeln, Sterilgutcontainer

Siegelnähte müssen 8 mm breitund ohne Fehlstellen sein

Peelingtest

Sterilisieren

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Freigabe

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Die Freigabe muss durch eine autorisierte und sachkundige Person erfolgen und muss dokumentiert werden.

Eine Person gilt beispielsweise als sachkundig, wenn sie in einem 40-stündigen Lehrgang zur Sterilgutassistentin weitergebildet wurde. Insbedondere bei der Aufbereitung von Medizinprodukten der Gefahrenklasse kritisch B gelten hohe Anforderungen an die Sachkunde der freigebenden Person.

Freizugeben ist

  • das Verfahren
  • die Charge
  • das Sterilgut

Zur Freigabe des Verfahrens muss der Sterilisator tägliche überprüft werden, ob er im Rahmen der vorgeschriebenen Parameter arbeitet.

Zur Freigabe der Charge muss überprüft werden, ob die Prozessparameter anhand der Anzeige am Sterilisator vorschriftsmäßig waren. Dazu können auch ausdrucke des Sterilisationsprotokolls aus dem Sterilisator diesen oder auch eine Cahrgenkontrolle (z.B. Helixtest).

Zur Freigabe des Sterilguts muss überprüft werden, ob jede einzelne Verpackung intakt ist - sei dadr nicht beschädigt sein und keine Restfeuchtigkeit enthalten.

Die Instrumentenaufbereitung ist erst mit der Freigabe zur Anwendung ordnungsgemäß abgeschlossen. Die zur Freigabe berechtigte Person muss in einer Arbeitsanweisung benannt werden.

In der Freigabedokumentations muss enthalten sein:

  • Art des Sterilisationszyklus
  • Aufzeichnung über die Routineprüfung
  • Spezifikation der Beladung des Sterilisators

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 4 Instandhaltung, Abs 2) schreibt vor, dass "Die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren so durchzuführen, dass der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet ist." Daraus folgt , dass eine Dokumentation angelegt werden muss, um die geforderte nachvollziebarkeit zu gewährleisten.

Hygienekette

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