Benutzer:Risikomanager/Krisenfrüherkennung

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Die Krisenfrüherkennung dient der möglichst frühen Identifikation einer zukünftigen Krise .

Die Früherkennung von Unternehmenskrisen ist für alle deutschen Kapitalgesellschaften seit 2021 gesetzlich vorgeschrieben (siehe Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG)). Erforderlich ist daher insbesondere ein adäquates Risikomanagement , weil Risiken zu Krisen führen (vgl. zu den Anforderungen den DIIR Revisionsstandard Nr. 2 ).


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