Die Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) sind gesetzlich verankerte Vorgaben im Gesundheitswesen. Die Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien im wird MedizinprodukteGesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Seit dem 01.04.2010 ist die Rili-BÄK, die am 15.02.2008 veröffentlich wurde, verbindliche Durchführungsgrundlage. Die Anwendung dieser Richtlinie ist im § 4a Abs. 3 der MPBetreibV vorgeschrieben. Die neue Rili-BÄK ist in Teil A und Teil B1 gegliedert. Teil A beschreibt die grundlegenden Anforderungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen. Dieser Teil ist für alle labormedizinischen Untersuchungen (qualitative und quantitative) gesetzlich, auch für POCT, vorgeschrieben.

Übersicht Bearbeiten

ISO15189 Bearbeiten

Kritik Bearbeiten

Kritik kam bisher vor allem von der Berufsvereinigung der Naturwissenschaftler in der Labordiagnostik (BNLD). Sie kritisiert die hohe Bürokratisierung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand.[1]

Labor Bearbeiten

Diese Richtlinie dient der Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen.

Weblinks Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Berufsvereinigung der Naturwissenschaftler in der Labordiagnostik RiliBÄK–Entwurf 2005 – die bürokratischste Richtlinie, die es je gab