Die Nichtigkeitsbeschwerde ist im österreichischen Strafprozessrecht ein Rechtsmittel zur Bekämpfung eines erstinstanzlichen Urteils im Strafverfahren. Nichtigkeitsbeschwerden sind nur bei Urteilen eines Schöffen- oder Geschworenengerichts zulässig und werden dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Die Gründe, aus denen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde einbringen können, sind in der Strafprozessordnung taxativ aufgezählt.

Die Nichtigkeitsgründe Bearbeiten

Die vom Gesetz abschließend aufgezählten Nichtigkeitsgründe werden sowohl in prozessuale und materielle als auch in absolute und relative Nichtigkeitsgründe unterteilt. Prozessuale Nichtigkeitsgründe sind jene, die in der Verletzung einer Norm des Prozessrechts resultieren, während materielle Nichtigkeitsgründe in der Verletzung einer Norm des materiellen Strafrechts begründet sind. Eine mangelhafte Beweiswürdigung des Gerichts kann darüber hinaus nur sehr eingeschränkt geltend gemacht werden, wenn diese nicht annähernd den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Begründung entspricht (§ 281 Abs 1 Z 5 StPO) oder sich aus den Akten erhebliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Tatsachen ergeben, die dem Ausspruch über die Schuld zugrunde gelegt wurden (§ 281 Abs 1 Z 5a StPO).[1]

In der Strafprozessordnung wird zwischen absoluten und relativen Nichtigkeitsgründen im Hinblick darauf unterschieden, ob der bekämpfte Fehler in der Urteilsfällung konkret von Bedeutung gewesen ist oder nicht. Absolute Nichtigkeitsgründe betreffen solche Fehler, die so schwere Verstöße gegen zwingende Normen darstellen, dass sie immer geltend gemacht werden können, gleichgültig ob der Fehler im konkreten Fall Einfluss auf das Urteil hatte oder nicht. Es wird daher nur bei relativen Nichtigkeitsgründen darauf Bedacht genommen, ob der Fehler kausal für den Inhalt des Urteils sein konnte. Relative Nichtigkeitsgründe können nur dann zugusten des Angeklagten geltend gemacht werden, wenn erkennbar ist, dass die Verletzung der Norm einen nachteiligen Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Gerichts hatte.[2]

Prozessuale Nichtigkeitsgründe Bearbeiten

Materielle Nichtigkeitsgründe Bearbeiten

Einbringung und Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde Bearbeiten

Prozessuale Behandlung der Nichtigkeitsbeschwerde Bearbeiten

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Seiler: Strafprozessrecht. 2010, Rz 1027.
  2. Seiler: Strafprozessrecht. 2010, Rz 1028–1033.

Kategorie:Strafverfahrensrecht (Österreich)