Text Wikipedia Lehre und Matura

Lehre und Matura (auch Lehre mit Matura) ist eine Form der ausbildungsbegleitenden Matura in Österreich. Sie wurde in Tirol entwickelt.

Seit 2009 ist es möglich in einer dualen Ausbildung die Lehre und die Matura zu absolvieren. Der Lehrling besucht neben der Vorbereitung auf die Matura auch die für ihn zuständige Fachberufsschule. Er schließt, wie üblich, mit 2 Zeugnissen ab: einem Lehrabschlussprüfungszeugnis und einem Berufsschulzeugnis. Die vier Teilprüfungszeugnisse der Maturavorbereitungskurse reicht der Lehrling nach dem Lehrabschluss an der Schule ein, an welcher er die Schulprüfung abgelegt hat (abhängig von Lehrberuf und Fachbereich) und erhält damit ein vollwertiges Maturazeugnis, wie die Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule. Dieser Abschluss berechtigt die Absolventen zu einem Studium an einer Fachhochschule oder Universität in Österreich, sowie für Positionen im gehobenen Verwaltungsdienst.

Geschichte

Im Jahr 1997 wird durch ein Bundesgesetz, das Berufsreifeprüfungsgesetz[1], die Möglichkeit geschaffen, nach einer Lehrabschlussprüfung die Matura ablegen zu können. Auf Basis dieses Gesetzes wurde 1999 vom Land Tirol, dem Landesschulrat Tirol und dem Berufsförderungsinstitut Tirol[2] (BFI) ein Finanzierungsmodell für Lehrlinge, welche die Berufsreifeprüfung an einer Berufsschule besuchen, entwickelt. 2004 entstand das erste Modell, welches später als das speziell auf Lehrlinge ausgerichtete Konzept Lehre und Matura diskutiert, und 2008 im Rahmen eines Pilotprojekts von der Tiroler Wirtschaftskammer erstmals finanziert wird; von 160 Bewerbern wurden die besten 28 angenommen. Ende 2008 wurden die Kosten weiterer Lehrgänge zuerst von Land Tirol und Wirtschaftskammer Tirol übernommen, danach ist dieses Tiroler Modell der „Lehre und Matura“ in die finanzielle Förderung des Bundes aufgenommen worden und wird seit 2009 flächendeckend kostenfrei für Bewerber in ganz Österreich angeboten.

2016 gibt es einen gesetzlichen Beschluss des BMB, der wichtige Bestandteile der Lehre und Matura ändert:

Dies betrifft die Kursfinanzierung durch den Bund, die Aufbereitung der Kurse und Kursvorbereitung, die Matura und die Maturantritte

Sowie die Weiterfinanzierung nach dem Lehrabschluss

Die Finanzierung des Modells erfolgt über den Bund und die Länder. Die durchführenden Bildungsinstitutionen sind das Wirtschaftsförderungsinstitut (Wifi) und das Berufsförderungsinstitut[3] (BFI). Kooperationspartner sind die Berufsschulen.

Aufbau des Modells Lehre und Matura

Im Unterschied zur Berufsreifeprüfung (Berufsmatura, Matura nach dem Lehrabschluss) absolviert der Lehrling im Modell Lehre und Matura die Maturaausbildung während der Lehrzeit. An der klassischen Lehre ändert sich nichts, man kann in jedem Lehrberuf zusätzlich die Matura machen, unabhängig von der Art des Lehrberufs und der Dauer der Lehre.

Neben der regulären Lehrausbildung besucht der Lehrling in den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch jeweils Kurse mit 180 Stunden (= 240 Lehreinheiten a 45 Minuten). Die Maturaprüfungen finden nach Absolvierung eines Kurses statt, die Kurse können als Abendkurs (Unterricht am Abend ab 18.00 Uhr) oder als Tageskurs am Freitag (Vormittag oder Nachmittag) besucht werden.

Lehrzeitverlängerung: Eine Lehrzeitverlängerung kann beim integrierten Modell in Anspruch genommen werden, die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrbetrieb. Der Lehrbetrieb kann für einen Lehre und Matura-Lehrling zwischen einer monetären Förderung oder einer Lehrzeitverlängerung wählen.

Fachberufsschule : Im Falle von zeitlichen Überschneidungen mit den Maturakursen hat der Lehrling die Fachberufsschule zu besuchen.

Anrechnung der Schulzeit auf die Arbeitszeit (Integriertes Modell)

Unabhängig vom Zeitmodell sind die Kurszeiten für die Maturprüfung auf die Arbeitszeit anrechenbar. Der Arbeitgeber und der Lehrling können vereinbaren, dass der Schulbesuch für die Maturavorbereitung auf die Arbeitszeit angerechnet wird.

Dabei wird der Lehrling 4- 6 Stunden pro Woche vom Arbeitgeber für den Besuch des Maturkurses freigestellt. Der Schulbesuch fällt damit in die Arbeitszeit oder wird auf die Arbeitszeit angerechnet.

Im Zuge dieser Vereinbarung ist auch der Entfall der Arbeitszeit zu regeln.

·    Variante ohne Lehrzeitverlängerung Durch den Besuch der Maturakurse während der Arbeitszeit verbringt der Lehrling weniger Ausbildungszeit im Betrieb. Das Lehrzeitende ändert sich nicht.

Der Ausbildungsbetrieb bezahlt die Lehrlingsentschädigung auch während der Maturakurse. Besucht der Lehrling während der Arbeitszeit den Maturakurs und wird die Lehrzeit nicht verlängert, so kann der ausbildende Betrieb eine Förderung beantragen. Im Rahmen der neuen Bundes-Lehrstellenförderung, abgewickelt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer, ist die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung als zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme förderbar. Gefördert werden die Kurszeiten im Ausmaß der Bruttolehrlingsentschädigung.

Voraussetzung

·           Aufrechter Lehrvertrag

·           Anrechnung der Kurszeiten auf die Arbeitszeit

·           Keine Lehrzeitverlängerung

·           Nachweis über die Anwesenheit (Schulbesuchsbestätigung)

·    Variante mit Lehrzeitverlängerung: Die Lehrzeit kann bis zu einem halben Jahr verlängert werden. Das Lehrzeitende verschiebt sich dementsprechend nach hinten. Die durch die Matura entfallenen Ausbildungszeiten werden über die längere Lehrzeit ausgeglichen. Wird die Variante mit Lehrzeitverlängerung gewählt wird dies in einem speziellen Lehrvertrag festgehalten.

Lehrpläne 

In den Lehre und Matura-Kursen wird seit 2011 nach einem neuen, kompetenzbasierten Lehrplan unterrichtet.

Fachberufsschule

Der Lehrling besucht auch während der Lehre und Maturausbildung, die zugehörige Fachberufsschule. Im Falle von zeitlichen Überschneidungen mit den Maturakursen hat der Lehrling die Fachberufsschule zu besuchen.

Abbruch der Maturaausbildung / Ausstieg

Der Lehrling kann die Maturaausbildung jederzeit abbrechen, dies hat keine Konsequenzen für die Lehrausbildung. Es fallen keine Kosten an. Der Lehrling verliert mit Abbruch der Matura in keinem Fall die Lehrstelle. Umgekehrt ist es nicht möglich die Lehre abzubrechen und nur die Maturaausbildung zu beenden, da die Lehre ein Bestandteil der Maturaausbildung ist. Bricht der Lehrling die Lehre ab, so verliert er auch die Möglichkeit auf diesem Wege die Matura abzuschließen. Wenn der Lehrling seine Lehrstelle unverschuldet verliert, hat er eine Pufferfrist von 3 Monaten, um eine neue Lehrstelle zu finden, bei der er Lehre und Matura machen kann. In diesen drei Monaten besucht der Lehrling wie üblich den Maturakurs. Kann er keine passende Lehrstelle finden, muss er aus dem Lehre und Matura Modell ausscheiden bzw. in das kostenpflichtige Modell BRP wechseln.

Kosten

Die Lehre und Maturaausbildung ist kostenlos, sofern man folgende Kriterien beachtet:

·      Einstieg während der Lehre,

·      zumindest ein positiver Prüfungsantritt (Maturaprüfung) vor dem Lehrabschluss

·      Beendigung der Lehre und Matura spätestens bis 3 Jahre nach dem Lehrabschluss.

Im Modell Lehre und Matura stehen dem Lehrling jeweils ein Vorbereitungskurs und 4 Prüfungsantritte pro Fach kostenlos zur Verfügung. Alle weiteren Kurse und Nachhilfen müssen selbst bezahlt werden.

Eine nicht bestandene Matura ist kein Kündigungsgrund bzw. kein Grund, um aus dem Modell auszusteigen. 

Die Bundesfinanzierung

Die Kurskosten werden vom Bund übernommen, wenn:

·      Die Vorkurse und die Beratung positiv abgeschlossen wurde

·      Ein Teilnehmer in einer Lehre ist oder einen §30 BAG Kurs besucht

·      Der Ausbildungsvertrag mit dem Bildungsinstitut abgeschlossen wird

Die Kurskosten werden nach der Lehrzeit vom Bund für3 Jahre übernommen, wenn:

·      Eine Maturaprüfung VOR dem Lehrzeitende positiv bestanden wurde.

Sonderfälle:

·      Bei Nichtbestehen der ersten Prüfung innerhalb der Lehrzeit ist ein weiterer Antritt innerhalb von 4 Monaten nach Lehrzeitende möglich

·      Wenn entsprechende Gründe z. B.: Karenz, Wehr- oder Zivildienst, Erkrankung vorliegen kann beantragt werden die Finanzierung auf 1 Jahr nach der Lehrzeit zu verlängern.

·      Eine Maturaprüfung muss vor dem Lehrzeitende POSITIV abgelegt werden, damit die Lehre und Maturaausbildung weiterhin kostenlos besucht werden kann.

·      Ab 2016 hat jeder Lehre und Matura Lehrling 4 statt wie bisher 3 Maturantritte.

·      Die Maturausbildung kann bis zu 3 Jahren nach Lehrabschluss weiterhin kostenlos besucht werden, wenn eine Maturaprüfung vor dem Lehrabschluss positiv abgelegt wurde.

Aufbau des Modells Lehre und Matura am WIFI Tirol ab 2017

Die Ausbildung Lehre und Matura [null am WIFI Tirol wurde aufgrund der gesetzlichen Änderungen 2016 umstrukturiert, sodass die Chance einer positiven abgelegten Maturaprüfung vor dem Lehrabschluss deutlich steigt.]

Die Maturausbildung ist nun in 2 Abschnitte gegliedert. Der Einstieg ist ganzjährig jeden Monat möglich.

Abschnitt 1 umfasst

·      Eine Startinformation zum Thema Lehre und Matura

·      Die Lernstudios Basis (Deutsch, Mathematik und Englisch) im Ausmaß von 12 Lehreinheiten pro Fach

·      Vorbereitung auf die Abschlusstests

·      Einen Abschlusstest (ehemals Lehre und Matura Check)

·      Ein Beratungs- und Bewerbungsverfahren, um in den 2 Abschnitt aufzusteigen

Abschnitt 2 umfasst  

·      Lema Maturakurse

In den Fächern Englisch, Mathematik und Deutsch werden jeweils Kurse mit 180 Stunden abgehalten. Die Maturaprüfungen finden jeweils nach Absolvierung eines Kurses statt, die Kurse können abends oder am Freitag Vormittag oder Nachmittag besucht werden.

·      Lernstudios Matura

Dies sind Vorbereitungskurse für die Maturaprüfungen, der Besuch ist für die Lehrlinge verpflichtend. Die Termine werden mehrmals jährlich vor jedem Maturatermin angeboten und beinhalten 30 Lehreinheiten pro Fach  

Lehrzeitende | Lehrabschluss

Man kann bis zu 3 Maturaprüfungen bis zum Lehrabschluss absolvieren, eine Maturaprüfung darf erst nach dem Lehrabschluss absolviert werden.

Zugangsvoraussetzungen zu Lehre und Matura

(am Beispiel Tirol):

Der kostenlose Besuch der Maturakurse und das kostenlose Ablegen der Prüfungen im Rahmen von Lehre und Matura ist möglich, weil die Ausbildung vom Staat Österreich gefördert wird. Um an der Ausbildung teilzunehmen, müssen folgende Richtlinien erfüllt werden:

Lehrstelle in Tirol oder

Wohnort in Tirol oder

Besuch der Berufsschule in Tirol

Schulpflicht muss erfüllt sein

Beim Anrechnung der Arbeitszeit auf die Arbeitszeit muss der Ausbildungsbetrieb dieser Ausbildungsform zustimmen und einen eigenen Lehrvertrag abschließen.

Es gibt keinen Lehre und Matura Check mehr. Dieser wird durch das „Lernstudio Basis“ ersetzt.

Die Maturprüfungen

Die Maturaprüfung wird laut Berufsreifeprüfungsgesetz in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und im Fachbereich abgelegt. Die Maturprüfung wird jeweils am Ende eines Ausbildungsteils abgelegt. Ein Ausbildungsteil umfasst 240 Stunden (allgemeinbildende Fächer) bzw. 180 Stunden (Fachbereich). Insgesamt besuchen die Lehrlinge 900 Unterrichtsstunden an Vorbereitungskursen.

Für das Ablegen der Berufsreifeprüfung ist zu beachten: Drei der vier Teilprüfungen können bereits vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.

·      Mindestens eine Maturateilprüfung muss vor dem Lehrabschluss positiv abgelegt werden, um das Modell weiterhin kostenlos zu besuchen.

·      Mindestens eine Teilprüfung muss nach der Lehrabschlussprüfung absolviert werden. Die letzte Teilprüfung darf frühestens mit Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Zentralmatura

Die Berufsreifeprüfung ist mit Stichtag 1.4.2017 eine Zentralmatura, bei der die allgemeinbildenden schriftlichen Prüfungsaufgaben vom Bildungsministerium BMB erstellt werden und ein einheitlicher Prüfungstermin für ganz Österreich festgelegt wird.

Bei der Zentralmatura werden auch die Beurteilungskriterien einheitlich vorgegeben, sodass österreichweit und schulübergreifend die Leistungen der Maturant/innen transparent und vergleichbar werden.

Fachbereich

Fachbereiche der Berufsmatura, für Tirol

Je nach Lehrberuf den ein Lehrling ausübt, wird er einem Fachbereich zugeordnet. In diesem Fachbereich ist eine Maturaprüfung abzulegen.

Die Fachbereichsmatura muss mündlich und schriftlich abgelegt werden und erfolgt in der Regel an einer externen Schule (Ausnahme kaufmännischer Fachbereich - diese Maturaprüfung wird am WIFI / BFI abgelegt und von einem externen Lehrer an einer Schule korrigiert). Das Ansuchen zum jeweiligen Fachbereich erfolgt im ersten Schuljahr. Die Wahl des Fachbereichs ist bindend und kann später nicht mehr geändert werden.

Durch die Wahl des Fachbereiches wird automatisch die externe Schulprüfung festgelegt. Von dieser Schule erhält der Lehrling dann das Reifeprüfungszeugnis (nach Nachweis der 4 Teilprüfungszeugnisse und des Lehrabschlusses). Das Maturazeugnis wird nicht von WIFI oder BFI ausgestellt.

Coaching

Während der gesamten Ausbildung werden die Lehrlinge von ausgebildeten Sozialpädagogen betreut. Ziel dieser Betreuung ist die Vermittlung von außerschulischen Fähigkeiten und Wissen wie Zeitmanagement, Selbstorganisation, Konsequenz und Selbstmotivation, welche zum Abschluss der Lehre und Matura erforderlich sind. Des Weiteren sind auch soziale Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, wie der Umgang mit Prüfungsangst, individuell angepasste Lernstrategien und allgemeines Sozialverhalten in der Gruppe. Der Coachingpartner hat auch die Aufgabe, eine Kontaktstelle für alle Beteiligten neben dem Lehrling zu sein, als da wären beispielsweise zu nennen die Eltern, der Ausbildungsbetrieb, individuelle Ausbilder und andere Teilnehmer, sowie ein zur Vertraulichkeit verpflichteter Ansprechpartner bei allen Sorgen und Anliegen des Lehrlings selber. Es handelt sich bei diesen Gesprächsterminen um verpflichtende Veranstaltungen, die wenn zeitlich möglich anschließend an den Unterricht abgehalten werden.