Benutzer:Malabon/Baustelle/Bundesbeauftragter

Die vorstehenden Ausführungen gelten aber nur für diejenigen Beauftragten usw., die in einer Liste aufgenommen sind, die beim Bundesministerium des Innern geführt wird (§ 21 Abs. 3 GGO). Diese Voraussetzung ist nicht bei allen der nachfolgend aufgeführten Beauftragten erfüllt.

BT-Drs. 16/6785

http://webarchiv.bundestag.de/archive/2012/1220/dokumente/analysen/2010/Bundesbeauftragte.pdf