Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb wurde von keinem Gelehrten seiner Zeit als Gelehrter bezeichnet. Im Gegenteil: Sein Bruder Sulaymân Ibn ^abd al-Wahhâb hat ihm in zwei Abhandlungen widersprochen, in dem, worin Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb den Muslimen seiner Zeit, in seiner Heimat und außerhalb, die der hanbalîtischen und anderen Rechtsschulen angehören, widersprach. Eine der Abhandlungen wurde „As-Sawâ^iqu l-ilâhiyyah" und „Faslu l-Khitâb fî r-Raddi ^alâ Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb" genannt. Auch der bekannte hanbalîtische Gelehrte und Mufti von Makkah, Muhammad Ibn Humayd, hat in seiner Aufzählung der hanbalîtischen Gelehrten, in der er ungefähr 800 Gelehrte und Gelehrtinnen der hanbalîtischen Rechtsschule erwähnt, Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb nicht erwähnt.


Muhammad Ibn Humayd hat jedoch den Vater, ^Abd al-Wahhâb, erwähnt und sich bezüglich seines Wissens anerkennend ausgesprochen. Er schrieb auch, dass ^Abd al-Wahhâb auf seinen Sohn Muhammad zornig war und dass er mit den Worten: „Ihr werdet Böses von Muhammad sehen" vor ihm gewarnt hat. Schaykh Muhammad Ibn Humayd starb ca. 80 Jahre nach Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb.


  1. Muhammad Ibn ^Abd al-Wahhâb hat eine neue Religion eingeführt und sie seinen Anhängern gelehrt. Der Kern dieser Religion ist, dass die Anhänger dieser Religion, Gott menschliche Eigenschaften zuschreiben, indem sie behaupten, dass Gott ein Körper sei, der auf dem Thron säße. Denn das Sitzen ist eine Eigenschaft des Menschen und damit widerspricht Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb der Âyah 11 in der Sure asch-Schûrâ deren Bedeutung lautet: "Gott ähnelt nichts und niemandem."


Die Gelehrten der ersten 300 Jahre nach der Auswanderung (Salaf), haben übereinstimmend festgelegt, dass derjenige, der Gott mit einer menschlichen Eigenschaft beschreibt, ungläubig ist. So hat der Hadîth-Gelehrte at-Tahâwiyy, der in den ersten 300 Jahren nach der Auswanderung gelebt hat, in seiner Abhandlung über die Glaubenslehre gesagt: „Wer Allâh mit einer Eigenschaft des Menschen beschreibt, ist ungläubig."


2. Zu der Glaubenslehre der Wahhabiten gehört auch, dass sie denjenigen, der „Yâ

    Muhammad" sagt, die Gräber der Propheten und Heiligen besucht oder das Grab berührt, um
    Segen zu erlangen, für ungläubig erklären. Sie halten auch denjenigen, der sich ein Hirz um 
    den Hals hängt, für ungläubig und bezeichnen es als Götzenanbeterei. Sie widersprechen
    damit dem, was die Gefährten und Gelehrten der ersten 300 Jahre praktiziert haben.


Es ist durch die Gefährten und Gelehrten der ersten 300 Jahre (Salaf) und die nach Ihnen gekommen waren (Khalaf) und zu allen späteren Zeiten erwiesen, dass man in der Not den Ausruf „Yâ Muhammad" aussprechen darf.


Imâm Ahmad Ibn Hanbal, zu dem sich angeblich die Wahhabiten angehörend zählen, hat in seinem bekanntesten Werk „Al-Djâmi^u fî l-^ilal wa Ma^rifati r-Ridjâl" das Berühren und Küssen des Grabes und Minbars des Propheten, mit der Absicht, Segen zu erlangen, für erlaubt erklärt.


3. Die Wahhabiten widersprechen der islamischen Gemeinschaft, indem sie denjenigen

    für ungläubig erklären, der Bittgebete mittels des Propheten (Tawassul), nach dessen Tod,
    spricht. Sie behaupten, Bittgebete mittels einer nicht lebendigen, nicht anwesenden Person
    sei Unglaube.


Nach dieser von ihnen aufgestellten Regel handelnd, halten sie es für erlaubt, denjenigen, der ihnen darin widerspricht, als Ungläubigen zu bezeichnen und dessen Tötung für gerechtfertigt.

Denn ihr Führer Muhammad Ibn ^Abd al-Wahhâb sagte: „Wer unserem Aufruf folgt, bekommt was wir bekommen und es lastet auf ihm, was auf uns lastet, und wer uns nicht folgt, so ist er ungläubig und das Vergießen seines Blutes ist erlaubt."

Das war jetzt eine Zusammenfassung aus den wichtigsten Punkten der wahabitischen Lehre, welche der Gesetzgegung der Ahlu Sunnah wel cama3ah wiedersprechen.

Quelle: „Al-Djâmi^u fî l-^ilal wa Ma^rifati r-Ridjâl", „As-Sawâ^iqu l-ilâhiyyah", „Faslu l-Khitâb fî r-Raddi ^alâ Muhammad Ibn ^abd al-Wahhâb"