Das Oberkonsistorium Darmstadt war 1832 bis 1822 die Behörde zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten im Großherzogtum bzw. Volksstaat Hessen.

Geschichte

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Bildng des Oberkonsistoriums

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt bestanden Konsistorien in Gießen und Darkmstadt. Diese wurden 1803 aufgelöst. Ihre Aufgaben übernahmen die Kirchen- und Schulräte, die organisatorisch an die Regierungen der Provinzen Starkenburg und Oberhessen angebunden waren. Ab 1816 wurden diese Funktionen auch in der Provinz Rheinhessen durch die Provinzialregierung in Mainz wahrgenommen. Daneben bestanden weitere Konsitorien in den 1803 und 1806 mediatisierten Gebieten, die Teil des Großherzogtums wurden.

Mit dem Organisationsedikt von 1832 wurde das Oberkonsistorium in der damaligen Landeshauptstadt Darmstadt eingerichtet. Die kirchlichen Aufgaben gingen von den Provinzialregierungen auf das neue Oberkonsistorium über, das dem Innenministerium der Regierung des Großherzogtums Hessen nachgeordnet war. Während die bisherigen Beamten auch für Schulfragen zuständig waren, war dem Oberkonsitorium hier nur die Aufsicht über den Religionsunterricht geblieben. Auch die oberste Aufsicht über die kirchliche Vermögensverwaltung wurde nicht dem Obersonsitorium sondern der Rechnungskammer übertragen.

Das Oberkonsistorium bestand aus drei weltlichen und drei geistlichen Räten. Das erste weltliche Mitglied war zugleich der Präsident des Oberkonsistoriums. Der Superintendent für die Provinz Starkenburg war ein ordentliches, die Superintendenten der beiden anderen Provinzen waren außerordentliche Mitglieder des Oberkonsistoriums.

= Nach der Märzrevolution

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Nach der Märzrevolution wurde die Frage der Trennung von Kirche und Staat und damit die Organisationsform der Evangelischen Landeskirche neu diskutiert. Am 5. November 1846 brachte der liberale Abgeordnete Philipp Wilhelm Wernher aus Nierstein einen Antrag in die 2. Kammer der Landstände des Großherzogtums Hessen ein, in dem gefordert wurde "an die Stelle der bisherigen Consistorialverfassung zur Besorgung der inneren Angelegenheiten der Kirche eine Synodalverfassung treten zu lassen".

Synode (evangelische Kirchen)

Reform von 1874

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Edikt vom 6. Januar 1874

1874 wurde die erste Verfassung der evangelischen Kirche im Großherzogtum Hessen verkündigt. Es war eine presbyterial-synodale Kirchenverfassung. Das Oberkonsistorium arbeitete zunächst mit dem Synodalausschuss zusammen, dessen Mitglieder zugleich außerordentliche Mitglieder des Oberkonsistoriums waren und in den Sitzungen des sogenannten erweiterten Oberkonsistoriums mitwirkten. Alle drei Superintendenten dagegen wurden ordentliche Mitglieder der Behörde. Das Oberkonsistorium verantwortete seine Tätigkeit nicht nur vor dem Landesherrn sondern auch vor der Landessynode.



Evangelische Landeskirche in Hessen


Persönlichkeiten

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Präsidenten des Konsistoriums

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Superintendenten Provinz Starkenburg

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Superintendenten Provinz Rheinhessen

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Superintendenten Provinz Oberhessen

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andere Räte

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https://books.google.de/books?id=-agWAAAAYAAJ&pg=PA406&dq=Superintendent+Starkenburg&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj7gMropOPRAhUBFywKHZYuBP0Q6AEIITAB#v=onepage&q=Superintendent%20Starkenburg&f=false

https://books.google.de/books?id=FO9LAAAAYAAJ&pg=PA249&dq=Superintendent+Starkenburg&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwj7gMropOPRAhUBFywKHZYuBP0Q6AEIKzAD#v=onepage&q=Superintendent%20Starkenburg&f=false

Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Hessen 1841 https://books.google.se/books?id=-phjAAAAcAAJ&pg=PA155&lpg=PA155&dq=Ludwig+Keim+Oberkonsistorialrat&source=bl&ots=Um1jXbMA4s&sig=Dp8HPJpZWiEc13iFQAMNaouPwVQ&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiq9eqB1OzRAhWta5oKHY1dA_8Q6AEINDAE#v=onepage&q=Ludwig%20Keim%20Oberkonsistorialrat&f=false

  • Ekkehard Kätsch: 150 Jahre Oberkonsistorium Darmstadt, 1982
  • Die Präsidenten des Oberkonsistoriums (Landeskirchenamtes) in Darmstadt. Ein Rückblick anläßlich dessen 100jährigen Bestehens 1832-1932, 1932.