Schulentwicklungsplan

Der Schulentwicklungsplan (SEP) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe der Kommunen als Schulträger und wird im kommunalen Schulausschuß entweder abschließend oder als Vorlage an den Rat beschlossen. Er bildet die zentrale mittelfristige Fachplanung zur Schulentwicklung - in der Regel wird er für 6 Jahre aufgestellt - und damit der Vorbereitung von Entscheidungen zur Schülerversorgung, zur Schulorganisation, zur Sicherung eines vielfältigen Bildungsangebots und zur Weiterentwicklung des Schulwesens. Zwischenzeitlich können einzelne Maßnahmen als Fortschreibung des SEP beschlossen werden, damit nicht bei jeder Änderung der gesamte Plan erneuert werden muss.


Literatur Bearbeiten

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