Lehrer in Listen/Matix-Form

Primarstufe/Grundschule
Bezeichnung veraltete Bezeichnungen weitere Bedingungen
Grundschullehrer, Primarstufenlehrer früher auch: Volksschullehrer Studium 6 Semester, Besoldung: A12, Stundenpensum: (NRW) 28 h,

Schulleiter: Schulleiter, Rektor;
Besoldung: A 12 Stundenpensum 20 h

Stellv. SL: Stellvertretender Schulleiter, Konrektor,
Besoldung: A12 Stundenpensum 28 h

Besonderheiten
  • Der Grundschule war in NRW der Schulkindergarten vorgeschaltet, in den Kinder aufgenommen werden konnten, die zwar altersmäßig schulpflichtig, jedoch noch nicht schulreif waren.
  • Die Personalverteilung ist überwiegend weiblich, in Leitungsfunktionen überwiegend männlich
  • Das Einzugsgebiet der Grundschulen ist in Schulsprengel aufgeteilt, wer zum Schulsprengel gehört, muß die Schule im Sprengel besuchen. Damit sollte der Seggregation der Schüler schon in der Grundschule verhindert werden. Die Vermischung ist aber auf Grund der Charakter der Wohngegenden (Villenviertel, Sozialer Brennpunkt) schon jetzt Makulatur. Zusätzlich werden Kinder eigens umgemeldet, um den Besuch einer gewünschten Grundschule zu erzwingen. In NRW sollen die Eltern ab 2007 die Grundschulwahl wählen können. Diese Absicht ist sehr umstritten.
  • Grundschulen umfassen in vielen Bundesländern die Klassen 1 - 4, in manchen Bundesländern die Klassen 1 - 6
  • In NRW wird seit 2005 der Unterricht in den Klassen 1 und 2 Jahrgangsübergreifend erteilt
  • Der Grundschulunterricht wird in der Regel vom Klassenlehrer erteilt
  • An Grundschulen gibt es die Fächer Sachkunde, ev. und kath. Religionsunterricht, Turnen (Sport), die dann teilweise von Fachlehrern erteilt werden.
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einschlägige Fachzeitschriften und Literatur:
einschlägige Weblinks:
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