- ist mit dem Rat als Gesetzgeber tätig
- teilt sich mit dem Rat die Haushaltsbefugnisse und nimmt in letzter Instanz den Gesamthaushalt an oder lehnt ihn ab
- übt die demokratische Kontrolle über alle EU-Organe einschließlich der Europäische Kommission aus und benennt die Kommissionsmitglieder
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- gibt der Union die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allgemeine Ziele und Prioritäten fest
- wird nicht gesetzgeberisch tätig
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- ist mit dem Parlament als Gesetzgeber tätig
- übt mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus
- sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik und legt Leitlinien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) fest
- schließt internationale Verträge
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- ist die „Hüterin der Verträge“
- unterbreitet dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften
- setzt die EU-Politik um und verwaltet den Haushalt
- sorgt für die Einhaltung des EU-Rechts
- handelt internationale Verträge aus
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