Eine Arztgruppe ist eine Einheit im deutschen Zivil- bzw. Katastrophenschutz, die namensgebenderweise auch Ärzte umfasst. Sie ist für gewöhnlich Teil des Sanitätsdienstes.

Arten Bearbeiten

Arztgruppe nach Maßgabe des Bundes

Die Arztgruppe bildete ursprünglich einen Teil des Sanitätszuges nach STAN-Nr. 041.[1] Sie umfasste zwei Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) mit je einem Arzt und einen Krankenlastkraftwagen (KrLKW), auf welchem der Gruppenführer Besatzungsmitglied war.[1] Die Arztgruppe hatte eine Stärke von 2/3/9/14.[1] Vom Personal sollten vier Helfer sowie je ein Arzt und Unterführer ABC-Helfer sein.[1] Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) traten die STAN von Seiten des Bundes für den Sanitätszug außer Kraft.[2]

Arztgruppe nach Landesrecht

Es wurde die Konzeption für eine Arztgruppe von einigen Bundesländern aufgegriffen bzw. fortgeführt und angepasst: So besteht eine Arztgruppe nach Recht des Landes Sachsen-Anhalt aus zwei Ärzten, einem Organisatorischer Leiter Rettungsdienst als Gruppenführer und zwei Helfern.[3]

Aufgaben der Arztgruppe Bearbeiten

Die Arztgruppe leistet ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren oder um die Vitalfunktionen zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Massenanfall von Verletzten oder Katastrophenschutzeinsatzes geschehen.

Ihre Aufgaben sind:[4]

  • Übernahme von Verletzten von Verletztenablagen,
  • Erkennen und Behandeln lebensbedrohlicher Zustände,
  • Durchführung notfallmedizinischer Erstmaßnahmen,
  • Sicherstellung allgemeinmedizinischer Erstversorgung,
  • Durchführung eingeschränkter medizinischer Maßnahmen,
  • Registrierung von Verletzten.

Fahrzeuge Bearbeiten

Als Fahrzeuge werden heute Arzttruppkraftwagen des ehemaligen Bundesamtes für Zivilschutz oder als Nachfolger Gerätewagen Sanität des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwendet.

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. a b c d BBK / BZS: Sanitätsdienst (SanDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweis Sanitätszug (SZ). STAN-Nr. 041. Stand: Mai 1984.
  2. siehe hierzu: Stärke- und Ausstattungssnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Memento vom 8. Februar 2016 im Internet Archive).
  3. Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Aufstellungserlass Katastrophenschutz (AufstErlKatS) RdErl. des MI vom 24.01.2011 – 14600-1-2011-02 (MBl.LSA S. 92) (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive).
  4. BERLIN, Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Der Sanitätsdienst.