Arbeitsgericht Rosenheim

Arbeitsgericht im Freistaat Bayern

Das Arbeitsgericht Rosenheim ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und eines von elf Arbeitsgerichten im Freistaat Bayern.

Gerichtsbezirk Bearbeiten

Der Bezirk des ArbG Rosenheim erstreckt sich neben der kreisfreien Stadt Rosenheim auf folgende Landkreise:

Sitz und Gerichtsgebäude Bearbeiten

Sitz des Gerichts ist Rosenheim. Das Gericht befindet sich in 83022 Rosenheim, Rathausstraße 23.

Eine Außenkammer befindet sich in Traunstein. Deren Zuständigkeit erstreckt sich innerhalb des Gerichtsbezirks auf die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein.

Instanzenzug Bearbeiten

Rechtsmittelgericht für das Arbeitsgericht Rosenheim ist das Landesarbeitsgericht München.

Siehe auch Bearbeiten

Weblinks Bearbeiten

Koordinaten: 47° 51′ 6,3″ N, 12° 7′ 52,4″ O