Die Anagrammatische Klangrotation ist ein Begriff aus der Rechtsprechung und der Literatur zum Markenrecht. Von anagrammatischer Klangrotation spricht man, wenn eine Verwechselungsgefahr aufgrund einer Wortumstellung (Silben, Buchstaben) bei gleichem Sinngehalt der Einzelbegriffe besteht.

Führt eine bloße Umstellung der Bestandteile einer Wortmarke im Hinblick auf die Erfahrung, dass der Verkehr sich häufig zwar an die Elemente einer Kennzeichnung, nicht dagegen an deren Reihenfolge erinnert, nicht zu einem hinreichenden Zeichenabstand, so steht dem Inhaber der zuerst eingetragenen Wortmarke ein Abwehranspruch gegen die später zur Eintragung beantragte Marke zu (§ 42 MarkenG).[1]

Dabei ist die Rechtsprechung eher restriktiv und nimmt auch bei sehr ähnlichen Wortmarken nicht unbedingt eine anagrammatische Klangrotation an. Je mehr jedoch die Marken aus Fantasiebegriffen bestehen, die keinen Bezug zum Produkt haben, desto strenger ist die Rechtsprechung.[2]

Literatur Bearbeiten

  • Paul Ströbele, Franz Hacker, Irmgard Kirschneck: Markenrecht. 8. Auflage. Heymann, Köln u. a., ISBN 3-452-25558-1. § 9 Rdn. 333

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. BPatG PAVIS PROMA, Beschl. v. 17. Oktober 1997 – 33 W (pat) 120/97 – E-DIN 1 DIN EN, m. w. N.; Beschl. v.16 August 2000 – 28 W (pat) 66/00 – VEGIMAX 1 VEGAMIX; Beschl. v. 26. Oktober 2000 – 25 W (pat) 211/99 – elano 1 Aleno.
  2. Deutsches Patent- und Markenamt: Beispiels-Entscheidung zu anagrammatischer Klangrotation. AQUABIO vs. BIOAQA. DPMA, 10. Dezember 2009, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 13. Juli 2015; abgerufen am 20. April 2019.