Amtsgericht Oranienbaum

Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Oranienbaum

Das Amtsgericht Oranienbaum war von 1879 bis 1945 ein Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Oranienbaum.

Gerichtsgebäude

Geschichte Bearbeiten

Im Herzogtum Anhalt bestand in Zerbst das Kreisgericht Dessau (mit der Kreisgerichtskommission Oranienbaum) als Gericht erster und das Oberlandesgericht Dessau als Gericht zweiter Instanz.

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand reichsweit eine neue Gerichtsstruktur.[1] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichts Dessau. Unter den elf Amtsgerichten dieses Landgerichtes befand sich unter anderem das Amtsgericht Oranienbaum. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben.

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Sein Sprengel umfasste 7857 Gerichtseingesessene. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Wörlitz abgehalten.[2]

Zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Amtsgericht stillgelegt und nach dem Krieg nicht wieder eröffnet.

Das Gerichtsgebäude (Marktstraße 3) steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Gesetz, die Organisation der Gerichtsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 451 online