Amt Villingen

Verwaltungseinheit im Südosten des Großherzogtums Baden

Das Amt Villingen war in napoleonischer Zeit eine Verwaltungseinheit im Südosten des Landes Baden. Es bestand von 1810 bis 1813.

Geschichte Bearbeiten

Historischer Hintergrund Bearbeiten

Die im Übergangsbereiches des südöstlichen Schwarzwaldes zur Baar am Ufer der Brigach gelegene Stadt Villingen hatte seit Anfang des 14. Jahrhunderts unter der Herrschaft der Habsburger gestanden. Dort waren ihr einige weitere Ortschaften der Umgebung untergeordnet worden. Mit dem Pressburger Frieden 1805 fielen sie an Württemberg, mit Inkrafttreten der Rheinbundakte 1806 unter die Landeshoheit Badens. Die badische Regierung errichtete im Sommer 1807 das Obervogteiamt Villingen, dem sie noch einige weitere neu hinzugekommene Ortschaften zuordnete.

Zeit seines Bestehens Bearbeiten

 
Orte des Amtes Villingen

In Umsetzung des Novemberedikts von 1809 wurde Villingen Anfang 1810 Sitz des neu errichteten Donaukreises. Zugleich wurden die bestehenden städtischen Gerichte von Bräunlingen und Villingen, die dort für die Rechtsprechung unterster Ebene zuständig waren,[1] mit dem Obervogteiamt zum Amt Villingen vereinigt.[2] Eine deutliche Erweiterung des Umfanges des Amtes brachte der im Oktober 1810 geschlossene Grenzvertrag zwischen Württemberg und Baden. Neu hinzu kamen[3]

Weitere Entwicklung Bearbeiten

Aus dem Amt Villingen ging 1813 das Bezirksamt Villingen, das 1939 in den Landkreis Villingen umgewandelt wurde, hervor. Bei dessen Auflösung Anfang 1973 wurde die Stadt Sitz des neu errichteten Schwarzwald-Baar-Kreis.

Literatur Bearbeiten

Einzelnachweise Bearbeiten

  1. Eugen Balzer: Überblick über die Geschichte der Stadt Bräunlingen. Bräunlingen 1903, S. 111–114
  2. Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 404.
  3. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 357.