Alteinnahmensicherung

wenn bei der Gründung von Vekehrsverbünden einem Verkehrsunternehmen zugesichert wird, dass die mit der Gründung einhergehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste gegenüber den Alteinnahmen ausgeglichen werden

Von Alteinnahmensicherung spricht man, wenn bei der Gründung von Verkehrsverbünden einem Verkehrsunternehmen zugesichert wird, dass die mit der Gründung einhergehenden Harmonisierungs- und Durchtarifierungsverluste gegenüber den Alteinnahmen ausgeglichen werden. Seither werden diese Reglungen teilweise fortgeschrieben und sind häufig von zentraler Bedeutung für den ÖSPV.

Literatur Bearbeiten

  • DB Mobility Logistics AG (Hrsg.): Glossar des Bahnverkehrs, Frankfurt 2012.