Klammer (Chirurgie)

chirurgisches Werkzeug
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Eine chirurgische Klammer, auch Wundklammer genannt, wird verwendet, um Wundränder zusammenzufügen. Es kann sich um Wunden im Körperinneren (bei Operationen) oder z. B. Schnitt- oder Bisswunden nach ihrer Versorgung handeln. Die Klammerung ist eine der Alternativen zur chirurgischen Naht. Der Vorteil hierbei ist in erster Linie die reduzierte OP-Dauer. Diese medizinische Methode wurde von dem ungarischen Chirurgen Humer Hültl 1908 erfunden. Sein erstes Klammernahtgerät wog noch 3,6 kg und war für die Magenresektion erdacht.

Röntgenbild von chirurgischen Klammern
Klammergerät, zu Demonstrationszwecken an einem Kissen eingesetzt
Zwei Klammern halten eine Bisswunde bei einem Hund zusammen
Eine Reihe von Klammern halten eine Wunde an einer Schulter zusammen

Die chirurgische Klammer für die äußere Anwendung besteht aus korrosionsfreiem Stahl und ist im geschlossenen Zustand rechteckig, mit abgerundeten Ecken und verkürzten Enden, da die Enden das Gewebe nur festhalten und nicht wie ein Ring durchdringen sollen. Auch ein selbständiges Entgleiten der Klammer ist unerwünscht.

Klammern für die Anwendung im Körperinneren sind heutzutage ebenfalls aus korrosionsbeständigem Metall, da sie in der Regel nicht entfernt werden. Nur Klammern, die Darmenden zusammenfügen, können mit der Zeit auf natürlichem Wege ausgeschieden werden. Es gibt auch patentierte Kunststoff-Klammern, die aus bioresorbierbarem Material bestehen, ähnlich den resorbierbaren Fäden für chirurgische Nähte.[1]

Mit einem Hautklammergerät (engl. Stapler) (technisch ähnlich einem Tacker) werden beispielsweise Hautränder nach Desinfektion zusammengeführt und geklammert.

Zur Entfernung dieser Hautklammern wird ein Klammerentferner eingesetzt, der die Klammern durch Druck auf deren Mitte biegt und damit ihre Seiten nach oben aus der Haut heraus bewegt. Die Form danach ist am ehesten M-förmig, die beiden Schenkel des Ms stehen rechtwinklig zur Haut und die Klammern werden so nach oben herausgezogen.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Patent DE69314254T2: Aus dehnbarem, bioabsorbierbarem Kunststoff hergestellte Klammer mit verknoteter Konfiguration sowie Verfahren und Gerät zu deren Verformung. Angemeldet am 7. Juni 1993, veröffentlicht am 29. Januar 1998, Anmelder: American Cyanamid Co, Erfinder: John A. Conners.