Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung

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Das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz) ist ein deutsches Gesetz, das die Tätigkeit der Makler im Bereich Vermittlung von (Miet-)Verträgen über Wohnraum regelt. Insbesondere umfasst es Regelungen zum Tätigwerden eines Maklers, zur Zulässigkeit und Höhe der Provision (maximal zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer) sowie Formvorschriften für Wohnungsangebote. Verstöße gegen einzelne Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung
Kurztitel: Wohnungsvermittlungsgesetz (nicht amtlich)
Abkürzung: WoVermRG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht
Fundstellennachweis: 402-24-8-1
Erlassen am: 4. November 1971
(BGBl. I S. 1745, 1747)
Inkrafttreten am: 10. November 1971
Letzte Änderung durch: Art. 3 G vom 21. April 2015
(BGBl. I S. 610, 611)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juni 2015
(Art. 4 G vom 21. April 2015)
GESTA: C031
Weblink: Text des WoVermRG
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Seit 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip, nach dem derjenige die Maklerprovision zahlt, der diesen beauftragt hat.

Das Gesetz wurde 1971 als Art. 9 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (BGBl. 1971 I S. 1745, 1747) erlassen.

Literatur

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  • Detlev Fischer: Die Entwicklung des Maklerrechts seit 2003, in: NJW 2007, 3107–3112.
  • Hans-Eberhard Langemaack: Maklervertragsrecht im Spiegel aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung – Auf dem Weg zum „Sachverständigen der Immobilienbranche“, in: NZM 2008, 18–23.
  • Falk Schulz: WoVermG – Kommentar, 1. Aufl. 2010, ISBN 978-3-8028-0574-5
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