Virilist
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Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich-Ungarn eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.
Dieser Begriff war u. a. auch in Siebenbürgen[2] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.
Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung, so zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[3]
Siehe auch: Virilstimme
WeblinksBearbeiten
- Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: austroarchiv.com - Österreichisches Adelsrecht 1804-1918) (
- „Der österreichische Föderalismus“ von Rudolf Hoke
- Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven: Tiroler Landesarchiv - Archivglossar) (
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Richterinnen und Richter in Österreich (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)
- ↑ Kurze Geschichte Siebenbürgens
- ↑ www.parlinkom.gv.at (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)