Als Virilist (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts in Deutschland und Österreich-Ungarn eine Person, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft innehatte.

Dieser Begriff war u. a. auch in Siebenbürgen[2] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.

Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung, so zum Beispiel im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[3]

Siehe auch: Virilstimme

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Richterinnen und Richter in Österreich (Memento vom 28. September 2007 im Internet Archive)
  2. Kurze Geschichte Siebenbürgens
  3. www.parlinkom.gv.at (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive)