Zoofachgeschäft
Ein Zoofachgeschäft, auch Zoohandlung, Tierhandlung o. ä., ist ein Unternehmen im Einzelhandel, das seinen Kunden Heimtiere, Tiernahrung und entsprechendes Zubehör zum Kauf anbietet und beratend bei der Haltung der Tiere zur Seite steht. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe b des deutschen Tierschutzgesetzes ist für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Ankündigung von Agrarministerin Julia Klöckner, diese Erlaubnis künftig zu befristen wurde vom Branchenverband kritisiert.[1]
In Deutschland gab es im Jahr 2020 1.545 Geschäfte des Zoofachhandels.[2] Der Heimtierbedarfs-Markt in Deutschland verzeichnete 2019 ein Umsatzvolumen von 4,325 Milliarden Euro.[3] Allerdings wurden nach Angaben des Industrieverbands Heimtierbedarf 2009 nur 33 % des Heimtierfutters über den Fachhandel verkauft, während der Anteil beim Zubehör bei 82 % lag.[4] Den größten Anteil am verkauften Tierfutter machte Katzenfutter aus.[3]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ ZZF kommentiert Verordnungsentwurf des BMEL zum Tierschutz im Zoofachhandel: Tierführende Zoofachmärkte in Gefahr. ZFF, 2. Dezember 2020, abgerufen am 15. Februar 2021.
- ↑ Anzahl der Verkaufsstellen im Zoofachhandel in Deutschland in den Jahren 2008 bis 2020. In: statista. 7. Oktober 2020, abgerufen am 15. Februar 2021.
- ↑ a b Deutscher Heimtiermarkt 2019. Abgerufen am 15. Februar 2021.
- ↑ IVH: Der Deutsche Heimtiermarkt: Struktur & Umsatzdaten ( vom 23. September 2010 im Internet Archive) (PDF; 636 kB)