Rapallovertrag

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Als Rapallovertrag werden zwei Vertragsschlüsse bezeichnet:

  • der Vertrag vom 12. November 1920 über Grenzfragen zwischen Italien und dem späteren Königreich Jugoslawien, siehe Grenzvertrag von Rapallo
  • der weitaus bekanntere Vertrag vom 16. April 1922 zwischen Deutschland und Russland über Reparationenverzicht und diplomatische Beziehungen, siehe Vertrag von Rapallo.