Persönlichkeitsrecht

Art von Rechten

Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von Rechten bezeichnet, das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Lebens- und Freiheitsbereich dient. Es kann als sogenanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken.

Einzelne Rechtsordnungen Bearbeiten

Literatur Bearbeiten