Parteisatzung

Gesellschaftsvertrag
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In einer Parteisatzung, auch Parteistatut oder kurz Satzung oder Statut genannt, legen Politische Parteien die Grundstruktur ihrer inneren Ordnung nieder. Deutsche Parteien sind dazu nach § 6 Parteiengesetz verpflichtet.

Kernpunkte der Satzung sind in der Regel:

  • Namen, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
  • Aufnahme von Mitgliedern und deren Rechte und Pflichten
  • Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder
  • Beschlussfassungsvorschriften
  • Aufbau der Parteiorgane und Unterorganisationen
  • Finanzierungsvorschriften