Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) regelt die betriebliche Altersversorgung in Deutschland. Seiner Entstehungsgeschichte nach, ist es als Arbeitnehmerschutzgesetz aufzufassen.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Kurztitel: Betriebsrentengesetz
Abkürzung: BetrAVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG
Rechtsmaterie: Privatrecht, Arbeitsvertragsrecht
Fundstellennachweis: 800-22-1
Erlassen am: 19. Dezember 1974
(BGBl. I S. 3610)
Inkrafttreten am: 22. Dezember 1974
Letzte Änderung durch: Art. 14 G vom 20. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2759, 2782)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2023
(Art. 34 G vom 20. Dezember 2022)
GESTA: G011
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Zentraler Rechtskreis ist das Arbeitsrecht, jedoch wirkt es von dort vornehmlich in steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und versorgungsrechtliche Bereiche hinein.

Themenschwerpunkte sind die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung (Anspruch auf Entgeltumwandlung), die gesetzliche Unverfallbarkeit dem Grunde und der Höhe nach, die Möglichkeit der Abfindung und die Übertragung, der Insolvenzschutz und die Anpassung von laufenden Leistungen (Anpassungsprüfpflicht).

Vor Einführung des Betriebsrentengesetzes war die betriebliche Altersversorgung lediglich durch das allgemeine Vertragsrecht geregelt. Gesetzliche Unverfallbarkeitsfristen und gesetzlichen Insolvenzschutz gab es nicht. Dies änderte sich erst mit Inkrafttreten des BetrAVG Ende 1974, nachdem das Bundesarbeitsgericht im Jahre 1972 entschieden hatte, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwartschaft aufrechtzuerhalten ist, auch wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des ruhegeldfähigen Alters ausscheidet. Daraufhin erkannte der Gesetzgeber die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung und schuf das Betriebsrentengesetz.

Der Gesetzgeber hat im Juli 2017 eine umfassende Reform des Betriebsrentengesetzes, das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), beschlossen. Dieses trat zum 1. Januar 2018 in Kraft und soll die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) und unter Geringverdienern fördern.

Literatur

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  • Wolfgang Förster, Theodor B. Cisch, Michael Karst, Betriebsrentengesetz, 14. Auflage, München 2014, ISBN 978-3-406-66731-2
  • Kurt Kemper u. a.: BetrAVG -Kommentar zum Betriebrentengesetz, überarbeitete und erweiterte Auflage; Luchterhand Verlag, Köln 2010 ISBN 978-3-472-07682-7[1]
  • Peter Ahrend, Wolfgang Förster, Jochen Rühmann, Hans-Heinrich Schumann: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Mit zivilrechtlichen, arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Kommentar. 11. Auflage. Verlag C.H. Beck, München 2007, ISBN 3-406-55925-5.
  • Wilhelm Schmidbauer, Bernhard Schmidbauer: Das neue Betriebsrentengesetz ab 2005. Leitfadenverlag Sudholt, Berg 2004, ISBN 3-543-82040-0.
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Einzelnachweise

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  1. FAZ vom 27. September 2010, Seite 14: Betriebsrente mit Zukunft.