Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (kurz: Finma; französisch Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers, italienisch Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari, rätoromanisch Autoritad federala per la surveglianza dals martgads da finanzas) ist die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde. Sie beaufsichtigt und kontrolliert alle Bereiche des Finanzwesens, insbesondere Banken, Versicherungen, Börsen, Effektenhändler sowie kollektive Kapitalanlagen und Prüfgesellschaften.

Schweiz Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
— Finma —
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Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichts­behörde(n) Bundesversammlung
Bestehen seit 1. Januar 2009
Hauptsitz Bern
Behördenleitung Stefan Walter (Direktor)
Mitarbeiter 549 (2020)[1]
Website www.finma.ch
Eingang zum Finma-Gebäude in der Nähe des Berner Hauptbahnhofs.

Die Behörde wird vom Finanzmarktaufsichtsgesetz geschaffen und ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ihr Hauptsitz ist in Bern[2] im ehemaligen Allianz-Gebäude in der Nähe des Hauptbahnhofs. Ein weiterer Standort befindet sich in Zürich.[3] Sie ist institutionell, funktionell und finanziell von der zentralen Bundesverwaltung unabhängig und dem Eidgenössischen Finanzdepartement nur administrativ angegliedert. Das Parlament hat die Oberaufsicht.

Gründung und Organisation

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Die Behörde nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2009 auf.[4] Sie entstand aus einer Zusammenführung der Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamtes für Privatversicherungen und der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. Die Finma geht auf das am 22. Juni 2007 vom Parlament verabschiedete Finanzmarktaufsichtsgesetz zurück. Am 15. Oktober 2008 erfolgte der Umsetzungserlass durch den Bundesrat.

Die Behörde hat Organisations- und Budgetautonomie. Ihre Organe sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung, welche in vier Bereiche unterteilt ist: Banken, Versicherungen, Märkte sowie Strategische Grundlagen und Zentrale Dienste.

Führungspersonal

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Verwaltungsratspräsidenten (seit 2009)

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Direktoren (seit 2009)

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Zweck und Aufgaben

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  • Die Behörde verfolgt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Zweck, Gläubiger, Anleger und Versicherte zu schützen (Anlegerschutz).
  • Die Behörde bewilligt den Betrieb der ihrer Aufsicht unterstellten Unternehmen und Organisationen und überwacht sie.
  • Sie ist zuständig für die Geldwäschereibekämpfung und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab.

Ziele der Finanzmarktaufsicht

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Die Behörde verfolgt zwei Hauptziele und ein Nebenziel:

  • Das erste besteht im Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten (Kundenschutz).
  • Das zweite Hauptziel strebt den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte an. Dieser Funktionsschutz umfasst die Stabilität des Finanzsystems, das Funktionieren der Märkte, das Vertrauen in das Finanzsystem oder den Schutz des Finanzsystems vor Missbrauch durch Verbrecher.
  • Durch das Verfolgen dieser Ziele soll die Aufsicht dazu beitragen, das Ansehen und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.

Finanzierung

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2018 betrug der Bruttoertrag der Finma rund 130 Millionen Schweizer Franken.[12] Die Aufwandskosten der Finma werden mit Gebühren und Aufsichtsabgaben der Beaufsichtigten gedeckt, die diese zu entrichten haben. Die Gebühren werden bei jedem Beaufsichtigten einzeln erhoben. Die Aufsichtsabgaben dagegen werden den Beaufsichtigten als Gruppe zugerechnet. Der jeweils verursachte Aufsichtsaufwand wird möglichst verursachergerecht und angemessen auf die verschiedenen Aufsichtsbereiche aufgeteilt. Mit den Aufsichtsabgaben deckt die Finma rund 80 Prozent des Betriebsaufwands, inklusive der gesetzlichen Zuweisung an die Reserven, rund ein Fünftel wird mit Gebührenerträgen gedeckt.

Die Finma investiert rund zwei Drittel ihrer Mittel in ihre Kernaufgaben Bewilligung, Überwachung, Durchsetzung und Regulierung, wovon im Jahr 2018 für die Überwachung 65 Prozent aufgewandt wurden.

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Einzelnachweise

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  1. Die Organisation der FINMA. Abgerufen am 8. September 2021.
  2. Artikel 5 Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.1)
  3. FINMA – Wo wir arbeiten (Memento des Originals vom 8. August 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.finma.ch
  4. FINMA Start steht kurz bevor, Medienmitteilung vom 9. Dezember 2008.
  5. Bundesrat ernennt Marlene Amstad zur künftigen Verwaltungsratspräsidentin der FINMA. In: admin.ch. Der Bundesrat, Generalsekretariat EFD, 13. März 2020, abgerufen am 17. Juni 2024.
  6. Verwaltungsrat FINMA. In: finma.ch. Abgerufen am 17. Juni 2024.
  7. Bundesrat wählt Thomas Bauer zum künftigen Verwaltungsratspräsidenten und drei neue Mitglieder in den Verwaltungsrat der FINMA. In: admin.ch. Der Bundesrat, Generalsekretariat EFD, 1. Juli 2015, abgerufen am 17. Juni 2024.
  8. CH/Bundesrat wählt Anne Héritier Lachat zur neuen Finma-Präsidentin. In: swissinfo.ch. 22. Dezember 2010, abgerufen am 17. Juni 2024.
  9. Bankenaufseher Haltiner hat genug. In: luzernerzeitung.ch. 18. August 2010, abgerufen am 17. Juni 2024.
  10. FINMA-Direktor Urban Angehrn tritt zurück. In: finma.ch. 6. September 2023, abgerufen am 6. September 2023.
  11. Patrick Raaflaub tritt zurück. 15. Januar 2014, abgerufen am 26. März 2023.
  12. Die Finanzierung der FINMA