Far Eastern Commission

internationale Organisation
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Die Far Eastern Commission (FEC), die aus dem Far Eastern Advisory Committee (FEAC) hervorging, wurde 1946 gegründet. Theoretisch war die Kommission mit Sitz in Washington, D.C. autorisiert, beliebige asiatische Belange zu prüfen. Die FEC hatte unter anderem die Aufgabe, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der es ermöglichte Kriegsverbrechen, die gegen Angehörige oder Untertanen der Mitgliedsstaaten begangen worden waren, zu sühnen. Darin war sie eine Unterorganisation der United Nations War Crimes Commission. Mitglieder waren diejenigen 11 alliierten Nationen, die am Pazifikkrieg als Feinde Japans teilgenommen hatten. Aufgrund des Vetorechtes der vier hauptkriegsführenden Nationen, auch vertreten im Allied Council for Japan (ACJ), waren jedoch Entscheidungen, die dem amerikanischen Willen widersprachen, in Japan durch den Supreme Commander for the Allied Powers repräsentiert, nicht möglich.[1]

Organisation

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Das Far Eastern Advisory Committee (FEAC) wurde im Oktober 1945 gebildet.[2] Die eigentliche Gründung der Far Eastern Commission (FEC), erfolgte zur Jahreswende 1946 – nach der Moskauer Konferenz der Außenminister vom Dezember 1945 – mit der Aufgabe „oberstes richtliniensetzendes Organ“ in Fragen der Besetzung Japans – unter Beteiligung aller Alliierter, jedoch amerikanischer Dominanz – zu sein.[3] Ihren Sitz hatte sie in der alten japanischen Botschaft in Washington. Die konstituierende Sitzung fand am 26. Feb. 1946 statt. Der erste Vorsitzende war der amerikanische General Frank R. McCoy. Es bestanden ein Lenkungsausschuss (steering committee), Sekretariat und sieben Arbeitsausschüsse: Reparationen, Wirtschaft und Finanzen, Rechtswesen, Demokratisierung, Kriegsverbrecher, ansässige Ausländer[4] und Demilitarisierung. Die Aktivitäten der Organisation ließen, mit dem Aufkommen des Kalten Krieges, schon nach zwei Jahren merklich nach. Während dieser Zeit sind 46 politische Entscheidungen getroffen worden, die im Wesentlichen Maßnahmen von SCAP bestätigten.[5] Mit dem anstehenden Abschluss des Friedensvertrags von San Francisco entfiel die Existenzberechtigung der Organisation.

Ein sub-committee der United Nations War Crimes Commission (UNWCC) war ab Mai 1944 als Organisation zunächst mit der Sammlung von Informationen von Kriegsverbrechen in China befasst gewesen. Nach Umorganisation übernahm das neugeschaffene Committee No. 5: War Criminals, mit Sitz in Chungking, diese Aufgabe. Die Verfolgung von Kriegsverbrechern wurde zum effektivsten Tätigkeitsfeld der FEC, da die tatsächliche Macht in Fragen der Besetzung Japans beim Büro des SCAP lag und MacArthur nicht gewillt war, sich in Fragen der eigentlichen Besatzungspolitik hineinreden zu lassen. Für die Dauer ihrer Existenz war der Vorsitzende dieses Arbeitsausschusses ein (National-)Chinese, die Stellvertreter waren Philippiner, zunächst F. C. Rodriguez, dem dann J. U. Jovellanos nachfolgte.

Mitgliedsländer waren alle Nationen, die die japanische Kapitulationsurkunde mit unterzeichnet hatten, also die USA als Kriegsbeteiligter und Vertreter seiner überseeischen Besitzungen im Pazifik, Frankreich (für seine Kolonie Indochina), die Niederlande (für Niederländisch-Indien), Großbritannien, das auch seine Kolonien mit vertrat. Dazu die Dominions Kanada, Neuseeland, Indien und Australien, das auch als Mandatsmacht für Neuguinea auftrat und außerdem China, vertreten durch das Kuomintang-Regime, das immer mehr zum Klientenstaat der USA absank. Weitere Mitglieder waren die Sowjetunion und die Philippinen, welche schon vor ihrer Unabhängigkeit im Juli 1946 als Vollmitglied anerkannt wurden. Birma[6] und Pakistan[7] traten später bei.

Kriegsverbrecherprozesse

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Die FEC führte selbst keine Kriegsverbrecherprozesse durch, sondern legte nur allgemeine Vorgaben fest. Außerdem wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, um Informationen zu Kriegsverbrechen auszutauschen. Die erste allgemeine Richtlinie wurde am 3. April 1946 unter dem Titel Apprehension, Trial and Punishment of War Criminals in the Far East erlassen. Die Weiterentwicklungen des Völkerrechts im Verfahren gegen General Yamashita Tomoyuki (command responsibilityBefehlshaberverantwortlichkeit) und gegen die Hauptkriegsverbrecher in Nürnberg flossen mit ein. Die Vorgaben waren, im Gegensatz zum europäischen Kriegsschauplatz, so gestaltet, dass nur Verbrechen gegen Untertanen der Mitgliedsländer im Rahmen vom Kriegshandlungen im weitesten Sinne untersucht wurden.

Kriegsverbrecher der Kategorie A

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Für die Durchführung der Verfahren ab 3. Mai 1946 gegen die 28 angeklagten Kriegsverbrecher der Kategorie A wurde in Tokio der Internationale Militärgerichtshof für den Fernen Osten (IMFTE) geschaffen, dem je ein Richter und Staatsanwalt aus jedem Mitgliedsland angehörte. Dieser nahm im Vorfeld, auf Anregung SCAPs, auch die Einteilung der beschuldigten Kriegsverbrecher in Kategorien A (Hauptverantwortliche) sowie B (konventionelle Kriegsverbrechen) und C (Verbrechen gegen die Menschheit) vor.

Am 16. März 1949 wurde beschlossen, dass keine weiteren Verhandlungen gegen Kriegsverbrecher der Kategorie A mehr durchgeführt werden sollten,[8] nachdem die Amerikaner mit der Entlassung aller noch inhaftierten Verdächtigen dieser Kategorie bereits drei Monate vorher Fakten geschaffen hatten.

Kriegsverbrecher der Kategorien B und C

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Die Verfolgung und Bestrafung japanischer Kriegsverbrecher der Kategorien B und C (japanisch BC級戦犯) oder deren Helfer oblag den einzelnen Ländern in ihren Herrschaftsbereichen. Jedoch unterstützten sich besonders die angelsächsischen Alliierten bei Ermittlungen gegenseitig. Zu diesem Zweck wurden in Singapur (Dez. 1945) und Tokio (Feb. 1946) War Crimes Sections geschaffen. Verschiedentlich saßen in den einberufenen Kriegsgerichten Offiziere mehrerer Nationen, wenn deren jeweilige Bürger Opfer gewesen waren. Allen Verfahrensrichtlinien ist gemeinsam, dass sie die Verteidigung ein Angeklagter habe „auf höheren Befehl“ (d. h. im Befehlsnotstand) gehandelt nicht zuließen. Weiterhin waren die Beweiswürdigungsgrundsätze gegenüber Friedenszeiten aufgeweicht.

Jedem Land stand es jedoch frei, die Verfahren nach eigenen Regeln durchzuführen, obwohl sich besonders Amerikaner (SCAP) und Briten an die Richtlinie vom 3. Mai 1946 anlehnten. Es gab teilweise unterschiedliche Definitionen was als Kriegsverbrechen zu betrachten sei. So stand z. B. die Menschenfresserei von Anfang an auf der Liste der Verbrechen, die bei den Kriegsverbrecherprozessen in Neuguinea unter australischer Regie strafbar waren. Die vom Supreme Commander for the Allied Powers erlassenen Vorschriften, gültig für die Verhandlungen in Manila, Yokohama (unter Regie der 8. US-Armee) und auf Guam (US Navy), erfassten dies zunächst nicht. Französische Kriegsgerichte in Saigon urteilten nach den Bestimmungen des Code pénal und Code de Justice Militaire für Kriegszeiten. Die Kriegsverbrecherprozesse in Niederländisch-Indien fanden nach einem speziell geschaffenen Sonderrecht statt.

Eine der Empfehlungen des FEC war, dass, nach dem 30. Juni 1949, keine neuen Prozesse mehr beginnen sollten und sämtliche Verfahren bis 30. September – in Ausnahmefällen zum Jahresende – abgeschlossen sein sollten. Nicht nur die Sowjetunion, deren einziger Prozess in Chabarowsk erst im Dezember stattfand, sondern auch die Philippinen und Australien hielten diese Frist nicht ein. Den Australiern wurde angedroht, die im Sugamo-Gefängnis einsitzenden Beschuldigten würden zum November 1949 freigelassen, falls ihnen nicht baldigst der Prozess gemacht werden könne. Es wurden daher zwischen Juni 1950 bis Mai 1951 die letzten 113 Angeklagten auf die Insel Manus verbracht und abgeurteilt.

Siehe auch

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Literatur

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  • Far Eastern Commission: Activities Report …. Washington D.C. (Government Printer)
  1. February 26, 1946 – July 10, 1947. 1947 (Publication 2888)
  2. July 10, 1947 – Dec. 23, 1948. 1949 (Publication 3420)
  3. Dec. 24, 1948 – June 30, 1950. 1950 (Publication 3945)
  • Records of the Far Eastern Commission, 1945–1952. Guide to the microfilm edition. Scholarly Resources, Wilmington, Del. 1992, ISBN 0-8420-4139-7.
  • George Blakeslee: Far Eastern Commission. A Study in International Cooperation 1945–1952. Washington DC 1953
  • Thomas Burkman (Hrsg.): The Occupation of Japan. The International Context. MacArthur Memorial Foundation, Norfolk, VA 1984
  • Philip Piccigallo: The Japanese on Trial. University of Texas Press, Austin 1979, ISBN 0-292-78033-8.
  • Keith Stuart Webster: Canada and the Far Eastern Commission. University of Victoria B. C., 2007 (M.A. Thesis; PDF)

Einzelnachweise

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  1. Lanza, Conrad; Perimeters in Paragraphs: Japan; The Field Artillery Journal, May 1946, S. 304.
  2. vgl. zur Entstehungsgeschichte: Nishida Satoshi: Der Wiederaufbau der japanischen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg. Die amerikanische Japanpolitik und die ökonomischen Nachkriegsreformen in Japan 1942–1952. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-09056-8, S. 115–20.
  3. vgl. Agreement of Foreign Ministers at Moscow establishing Far Eastern Commission and Allied Council for Japan, Dec. 27, 1945; in: Political Reorientation of Japan Part II-A, S. 421.
  4. vgl. Burdick, Charles; The Expulsion of Germans from Japan 1947–1948;
  5. Nishida (2007), S. 122.
  6. British Foreign Office: Japan Correspondence 1949–1951: Year 1949, File 1016, Doc. 2251-2, p. 25-8 und Doc 2302, p. 49
  7. British Foreign Office: Japan Correspondence 1949–1951: Year 1949, File 1016, Doc. 430, p.90 und Doc 1591, p. 40
  8. Far Eastern Commission; in: International Organisation Vol. 3 (1949), № 2, S. 381.